Auto fotografiert und onlinegestellt, muss ich Kennzeichen verpixeln?

  • NS unkenntlich machen! Wozu?


    Ich mache die Öffentlichkeitsarbeit für eine Interessengemeinschaft für Fahrzeuge (Geländekzf. militärischen Ursprungs) und auf den Webseiten www.ig6014.de und www.armeefahrzeuge.net sind zur Zeit etwa 1000 Fotos von Fahrzeugen und Veranstaltungen zu sehen. Bisher wurde nur ein Kennzeichen unkenntlich gemacht, und das auch nur auf Wunsch der Fahrzeugbesitzers. Bringen tuts eigentlich nichts, weil eh jeder in der Szene weiß, um wem es hier handelt :D


    Sollte eines dieser Bilder auf anderen Webseiten zu sehen sein, bitte ich i.d.R. um einen Herkunftsnachweis (meist die Webseite).


    Eine rechtliche Handhabe, die KZ unkenntlich zu machen besteht nicht

  • MannoMann,
    das Kfz-Kennzeichen gehört zur Gruppe der personenbezogenen Daten und darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.



    Lesen macht schlau!

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    MannoMann,
    das Kfz-Kennzeichen gehört zur Gruppe der personenbezogenen Daten und darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.



    Lesen macht schlau!


    Du scheinst den Thread nicht ordentlich verfolgt zu haben. So wie du es hier schreibst ist deine Aussage falsch :)


    Gruß,
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Ich glaube hier gehts ums Prinzip ;)



    HI,


    da es ja genau "nur" um das Prinzip geht, bin ich immer noch dagegen, dass du die Bilder ohne Einwilligung der Eigentümer im Internet veröffentlicht.
    Autos erkannt man auch ohne Kennzeichen, zum Beispiel meins.
    Veröffentliche dies auf deiner Seite und dann frag mal die Ford Tunings Freaks, wem der Wagen gehört.;)


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    HI,


    da es ja genau "nur" um das Prinzip geht, bin ich immer noch dagegen, dass du die Bilder ohne Einwilligung der Eigentümer im Internet veröffentlicht.


    Soll heißen, man darf deiner Ansicht nach überhaupt keine Bilder aus dem öffentlichen Raum veröffentlichen? Es sei denn man fotografiert direkt in den Himmel der ja noch niemandem gehört oder halt! der ist ja Luftraum der Bundesrepublik Deutschland und darf sicher auch nicht einfach ohne Regierungsgenehmigung fotografiert werden. Auch Bilder aus meiner Wohnung sind natürlich tabu da sie ja nur gemietet ist? :rolleyes: Da fällt mir ein. Gehört mir eigentlich mein Personnalausweis oder ist der auch Eigentum der Bundesrepublik Deutschland?



    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Autos erkannt man auch ohne Kennzeichen, zum Beispiel meins.
    Veröffentliche dies auf deiner Seite und dann frag mal die Ford Tunings Freaks, wem der Wagen gehört.;)


    Thorsten


    Dann ist es wohl generell besser keine Unternehmungen mit dem Auto zu starten die peinlich für dich werden könnten.:D

  • Thorsten: Bis du gegen das generelle Veröffentlichen von Bildern mit Autos im Netz?!


    Da sach ich nur: ROFL !


    Langsam werdet ihr peinlich...!


    Ich glaub hier kann mal einer zumachen! Viele Köche verderben den Brei...


    Fakt ist, dass man die Kennzeichen nicht verpixeln muss, da man durch ein Kennzeichen keine Rückschlüße auf eine Person schließen kann...


    cu


    Mark


    P.S. Wenn ihr auch eine "Schießbude" habt, könnt ihr euer Auto gerne auch bei mir veröffentlichen....

  • Was ist denn wenn der Betreffende im Parkverbot stand und es zwar keine Politesse gesehen hatt aber nachher im Internet (mit Beweisfoto).


    Oder ein Mann der eine Geliebte hat und seine Frau sieht sein Auto im Internet vor dem Haus stehen, etc...


    Davon gibts hunderte Beispiele. Also ich bin immer noch für verpixeln.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Was ist denn wenn der Betreffende im Parkverbot stand und es zwar keine Politesse gesehen hatt aber nachher im Internet (mit Beweisfoto).


    Oder ein Mann der eine Geliebte hat und seine Frau sieht sein Auto im Internet vor dem Haus stehen, etc...


    Davon gibts hunderte Beispiele. Also ich bin immer noch für verpixeln.


    Dann hat man eben Pech gehabt!


    Offentlicher Raum und daher Null Probleme...


    Gruß,
    Martin

  • SL45Freak und nutellatoast


    Eure Kommentare könnt ihr euch sparen und lesen macht tatsächlich schlau ;).


    Und zwar auch beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Manchmal denke ich so bei mir das Nuhr-Zitat wenn ich die Postings von selbsternannten Experten hier lese.


    Auszug

    Zitat


    Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?


    Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört.


    Nichts anderes habe ich gepostet ;).


    cu

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