Digicams (zu) günstig - Was meint Ihr?

  • Zitat

    Gibt der Postbote einem die Möglichkeit, eine Lieferung zu öffnen, bevor man das Geld überreicht hat?


    Kurze Antwort: ja
    ;)


    So hast Du einen Zeugen, falls wirklich nicht die richtige Ware im Paket ist. (auch Beschädigung usw.)


    Ciao,


    Alex. :)


  • Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Der Postbote darf Dir das Paket nicht überreichen, bevor Du nicht quittiert hast und das Geld bezahlt hast. Und kein Postbote wird das tun. Du hast unter Umständen zwar einen Zeugen, jedoch ist das Geld erst einmal weg und Du musst es einklagen, falls Du wirklich Ziegelsteine geschickt bekommen hast. Der Postbote darf das Paket nach Öffnung nicht mehr mitnehmen, geschweige denn zurückschicken. Wer garantiert denn dass Du nicht mit dem Postboten unter einer Decke steckst und die Ware austauscht durch einen Ziegelstein? Es ist also vollkommen logisch, warum der Postbote nichts machen darf.
    Also ob der Postbote zuguckt, oder ein Freund ist demnach vollkommen egal.


    Gruß,
    Fredl

  • Zitat

    Original geschrieben von leon
    Wie ist das denn genau bei NN: Gibt der Postbote einem die Möglichkeit, eine Lieferzung zu öffnen, bevor man das Geld überreicht hat? :confused:


    Gruß


    Leon


    Offiziell: Öffnen -> Post hat nix mehr damit zu tun.


    Wenn Du n Postboten gut kennst, bzw. Freundlich erklärst das Du angst hast das Du um mehrere 100 Euros betrogen wirst, darfst Du das Paket sicher vorsichtig öffnen.


    Zum anderen:
    Der Postbote dient Dir dann gleich als "neutraler" Zeuge falls Du vor Gericht willst...



    MfG, Michael

  • Zitat

    Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Der Postbote darf Dir das Paket nicht überreichen, bevor Du nicht quittiert hast und das Geld bezahlt hast. Und kein Postbote wird das tun. Du hast unter Umständen zwar einen Zeugen, jedoch ist das Geld erst einmal weg und Du musst es einklagen, falls Du wirklich Ziegelsteine geschickt bekommen hast. Der Postbote darf das Paket nach Öffnung nicht mehr mitnehmen, geschweige denn zurückschicken. Wer garantiert denn dass Du nicht mit dem Postboten unter einer Decke steckst und die Ware austauscht durch einen Ziegelstein? Es ist also vollkommen logisch, warum der Postbote nichts machen darf.

    Das stimmt nicht, definitiv nicht ;)


    Die Post ist sogar darauf angewiesen, auf Wunsch des Empfängers, bis zur Öffnung des Paketes und dem "OK" des Kunden zu warten.
    Dies ist nicht nur bei der Deutschen Post so.
    Auch German Parcel Service oder UPS handhaben das so.
    Auch ich mache das mit Nachnahmesendung nur auf diesem Weg und bisher hat es überhaupt keine Probleme deswegen gegeben.


    Zitat

    Wer garantiert denn dass Du nicht mit dem Postboten unter einer Decke steckst und die Ware austauscht durch einen Ziegelstein?

    Wenn man mit sowas anfängt.... :rolleyes:
    Ich könnte ja auch einen Polizisten oder Staatsanwalt zum Kumpel haben.
    Von solchen Fällen geht man einfach mal nicht aus, wobei es vielleicht vereinzelt vorkommt. Wer weiß das schon...


    Ciao,


    Alex. ;)


  • Mir hat die Post-Hotline vor kurzem etwas anderes erzählt... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Das stimmt nicht, definitiv nicht ;)


    DEINE Aussage stimmt definitiv nicht!


    Du darfst das Paket erst öffnen wenn du den Empfang quittiert und den NN-Betrag bezahlt hast. Alles Andere gibt auch keinen Sinn, weil sich dann die Post bzw. der Postbote auch noch darum kümmern müssen das Paket wieder zu verpacken und zurückzusenden. Wenn dies dein Post bote macht ist dies nett, er riskiert damit aber seinen Job!

    Zitat

    Die Post ist sogar darauf angewiesen, auf Wunsch des Empfängers, bis zur Öffnung des Paketes und dem "OK" des Kunden zu warten.


    Das mag stimmen, aber erst nachdem du den Empfang quittiert und die NN bezahlt hast!


    Alles andere ist Freundlcihkeit des Postboten und für ihn mit einem gewissen arbeitsrechtlichen Risiko verbunden!


    Ciao Axel


  • Na dann ruf mal bei der Post an und lass Dich über die aktuelle Rechtslage aufklären. Die Post darf vor Übergabe nicht das Paket durch den Kunden öffnen lassen wegen Briefgeheimnis. Das ist geltendes Recht. Deswegen darf die Post selbst im Falle eines Betruges das Paket im Nachhinein nicht mehr zurücknehmen - das ist ausdrücklich verboten. Auch bei jedem anderen Paketdienst ist das so.


    Anders macht es auch gar keinen Sinn, wenn Du mal überlegst. Wenn Du das Paket unter Aufsicht den Postboten öffnest und der es dann zurücknimmt, dann kannst Du doch nachher behaupten, Du hättest es nicht geöffnet und es wäre garnicht bei Dir angekommen. Ergo muß die Post für den Schaden aufkommen, weil das Paket dann offensichtlich auf dem Versandweg (unter der Obhut der Post) aufgemacht wurde. Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es ist rechtlich so wie ich sage. Der Grund ist einfach, dass der Paketunternehmer ansonsten nicht rechtlich einwandfrei dasteht und immer der Gelackmeierte wäre.


    Denk mal drüber nach!


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar Ich könnte ja auch einen Polizisten oder Staatsanwalt zum Kumpel haben.
    Von solchen Fällen geht man einfach mal nicht aus, wobei es vielleicht vereinzelt vorkommt. Wer weiß das schon...


    Auch hier liegst Du falsch! Du willst Doch einen Staatsdiener rechtlich nicht mit einem Angestellten vergleichen?


    Gruß,
    fredl

  • Moin
    ich denke die rechtliche Situation auf dem Postwege ist klar und deutlich dargelegt worden: Erst Knete, dann, wenn der Postbeamte freundlich ist und es machen will, kurz reingucken.
    Können wir jetzt wieder zum Digicam Thema zurückkehren ? Hat da einer was mehr rausgefunden ?
    Danke
    der Dingens

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