ZitatOriginal geschrieben von schinge
Vielleicht waren es auch auch erst einmal zwei Rücklastschriften weil nix mehr auf dem Konto war? Und dann noch die "Konto erloschen"-Rücklastschrift. Aber das weiß wohl nur o2 bzw. der TE.
Das wäre in der Tat ein anderer Fall. Es ist ja nicht auszuschließen, dass ein Konto versehentlich - etwa durch eine größere Kreditkartenbelastung - gerade zum Einzugszeitpunkt keine Deckung aufweist.
Einen zweiten Versuch könnte man dem Unternehmer dann noch zubilligen, wenn die Einziehungsermächtigung nicht durch die AGB erloschen sein sollte (was in etlichen Fällen so geregelt ist).
Aber bis zum "Sankt Nimmerleinstag" darf er seine "Gelddruckmaschine" keineswegs laufen lassen.
Frankie