ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
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Wenn ein Güterzug versetzt wird, ist das kein Zug sondern eine Rangierfahrt.
... Eine Regelung daß nur die erste und letzte Bremse einsatzbereit sein müssen gibt es aber so nicht. Das gilt für Handbremsen, wenn man den Zug abstellt. Nicht aber für Fahrbremsen.
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ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
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Möglichkeit zwei: Man hat durch Bedienen der Löseeinrichtungen die Bremsen der mittleren Wagen gelöst.
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Dann passt es doch wieder:
Wenn man einen solchen Verbund von Güterwagen versetzt, bei denen die Fahrbremsen zum Zwecke des Rangierbetriebs per Löseeinrichtung gelöst (und im Stand lediglich die beiden äußeren Handbremsen betätigt) waren, passt doch alles.
Der Lokführer/Rangierer koppelt die Lok an, löst die Handbremsen die beiden äußeren Wagen und nimmt aus ökonomischen Gründen nur deren Löseeinrichtungen außer Betrieb (es geht ja nicht weit). Dann entsteht doch genau die Konstellation, die den Unfall am Bahnübergang (mit-) verursacht hat.
Oder sehe ich das falsch?
Frankie