Das ist richtig. Gewährleistung und Garantie darf nicht durcheinandergeschmissen werden.
Zum Einbau sei gesagt: Du hast Gewährleistung gegenüber der Einbauwerkstatt auf die ausgeführte Tätigkeit dieser Werkstatt. Wenn also die Werkstatt das Teil einbaut, und später dieses Teil Probleme macht, kannst du bei der Werkstatt auf Gewährleistung pochen.
Nicht so einfach sieht es aus wenn, z.B. 4 Monate nach dem Einbau, die Handbremse #rger macht. Dann kannst du für die Probleme der Handbremse nicht die Werkstatt verantwortlich machen die den Einbau der Gas-Anlage vorgenommen hat.
lg,