Rücktritt vom Handyvertrag trotz misslungerner Nacherfüllung möglich?

  • Du hast einen Mobilfunkvertrag, damit Du Mobilfunkleistungen nutzen kannst und im Gegenzug die Gebühren dafür bezahlst. Jeder Provider wird dies als Kernleistung sehen und ganz klar - die Provider möchten als Wirtschaftsunternehmen auf dem Wege ihr Geld verdienen.
    Am Verkauf der Mobilfunkgeräte verdienen die Provider kaum Geld, das ist eher ein Nebengeschäft. Die Tatsache, dass Du ein Mobilfunkgerät subventioniert bekommst, ist aus Sicht der Provider die Nebenleistung. Klar, sie bieten das an, um Kunden "anzulocken" und nutzen die Subventionierung für die Kundenbindung, denn man verpflichtet sich als Kunde ja so zu einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
    Und letztendlich wird mit den Grundpreiserhöhungen, die eine Handy-Subvention nach sich zieht, auch ein wenig spekuliert: Fast jeder TT-Leser wird seine Handysubvention nutzen und alle 24 Monate ein neues Gerät ordern, bzw. auf einen Tarif ohne Handysubvention wechseln oder kündigen. Doch es ist unvorstellbar, wie viele "Otto Normalkunden" Tarife mit Handysubventionen besitzen, aber nie die Möglichkeit nutzen, vergünstigte Geräte zu bestellen. Sie zahlen dann teilweise 10 Jahre lang den Mehrpreis, ohne das zu nutzen. Ganz klar: Den Provider freut es, denn das ist leicht verdientes Geld.


    Du kannst davon ausgehen, dass sich jeder Provider sturr stellen wird und es ablehnen wird, wenn Du aufgrund des Rücktrittes vom Handy vom gesamten Vertrag zurücktreten willst. Sie werden Dir anbieten, das Gerät ein weiteres Mal zu reparieren bzw. ein anderes Gerät auszusuchen. Spätestens folgende Argumentation wird schwer widerlegbar sein:
    Angenommen, Du hättest seinerzeit das Handy nicht bestellt und somit keine aktive Vertragsverlängerung um 24 Monate durchgeführt. Dann hätte sich Dein Mobilfunkvertrag trotzdem passiv um 6, 12 oder 24 Monate (je nach AGB) verlängert, weil Du nicht rechtzeitig gekündigt hast. Dann könntest Du jetzt auch nicht einfach vom Vertrag zurück treten.


    Für die getrennte Betrachtung der beiden Verträge spricht auch: Angenommen, Du würdest Deine monatlichen Mobilfunkrechnungen bezahlen, aber Du hättest die Rechnung für das Endgerät (also die Aufzahlung) nicht bezahlt. Wenn der Betrag nicht gerade 1 Euro ist, sondern z.B. 100 Euro, dann würdest Du zwar letztendlich Ärger bekommen, bis hin dazu, dass der Geldbetrag über das Inkassoverfahren eingetrieben wird. Aber der Provider hat dann trotzdem kein Recht, den Telefonanschluss zu sperren oder fristlos zu kündigen, weil Du den Vertrag über die Mobilfunkleistungen (hier also die Zahlung der monatlichen Rechnungen) erfüllst.


    Ich würde Dir lieber ein positiveres Urteil geben, doch ich befürchte, dass Du damit leider nicht durchkommst. Die Konstellation wie bei Dir kommt sicher häufiger bei vielen Kunden vor und die Rechtsabteilungen der Provider werden sich da bestimmt abgesichert haben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!