ZitatOriginal geschrieben von chicobonito
Warum eigentlich die Panik "das Geld sei weg", wenn der Händler zufällig zwischenzeitlich in Insolvenz gehen sollte?
Das Auto sollte doch noch da sein und gehört durch nachweisbarem Kaufvertrag und erfolgter Zahlung dem Käufer. Mit welchem Recht sollte ein Insolvenzverwalter jemandem verweigern sein Eigentum abzuholen?
Das könnte leider ein Trugschluss sein. In Deutschland herrscht das Trennungs- und Abstraktionprinzip. D.h. (iirc) Verpflichtungsgeschäfte sind von Verfügungsgeschäften zu unterscheiden(abstrahieren) und entfalten unabhänig von einer (getrennt) rechtswirksamkeit. Ein normalerweise übliches "Kaufgeschäft" besteht in der Regel aus min. 3 Rechtsgeschäften. Zu einem der Schuldrechtliche Kaufvertrag der die Verpflichtungen auf beiden Seiten auslöst kommen zusätzlich sachrechtliche Übereignungsgeschäfte bei dennen das Eigentum von einem auf den anderen Übergeht und zwar getennt für jede Sache. Daneben gibt es noch gesetzliche Eigentumserwerbe wie Vermischung/Vermengung. Ist nun der Kaufvertrag auf den geleistet wurde nichtig oder nicht erfüllbar (oder was auch immer) und hat ist der Vertragspartner schon seinen sachenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen so hat er z.B. die Möglichkeit seine Sache über das Berreicherungsrecht zurückzuerhalten.
Nähere Feinheit zu Autokäufe und involzensen habe ich allerdings nicht, wenn überhaupt das Halbwissen oben noch halbswegs richtig ist ;). Grundsätzlich kannst du aber das Eigentum an deinem Geld verlieren ohne gleichzeitig das Eigentum am Auto zu erlangen.
Btw: letztes Auto auch Bar gekauft, soviel Bargeld verursacht schon ein seltsames Gefühl. Waren aber auch nur ein paar Km und ich noch jamanden dabei. Der Gedanke an einen Unfall war mir allerdings auch nicht so ganz geheuer. Das man bei sowas Opfer eines Überfalls wird ist natürlich bei normalen Verhalten nicht wahrscheinlicher als sonst, aber das sagt ja nichts aus