Hallo zusammen,
ich habe mir gestern einen Gebrauchtwagen bei einem Autohändler gekauft. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich bei folgender Abwicklungsweise vor einer eventuellen Insolvenz des Händlers geschützt bin:
1. Kaufvertrag unterschreiben (bereits gestern geschehen)
2. Der Händler schickt mir in den nächsten Tagen die KFZ-Papiere
3. Überweisung des Kaufpreises
4. Abholung des Fahrzeuges
Ist das verabredete Vorgehen ok?
Viele Grüße
Simon