o2 versäumt selbstverschuldet Kündigungsfrist bei DSL-Anbieterwechsel - Was nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Salut,


    selbst dann hatte o2 noch zwei Tage nach der Bearbeitung Zeit, um den Wechsel (notfalls via FAX) zu avisieren/organisieren, oder?


    Dein Brief war auch sicherlich der einzige, der an dem Tag wo auch immer im Hause o2, angekommen ist... Und selbst wenn sie ihre Prozesse nicht im Griff haben, dann sitzen sie auch in Deinem Fall immer noch am längeren Hebel, denn nirgendwo steht bisher geschrieben, dass der neue Anbieter den Wechsel in 2 Tagen organisiert haben muss...


    Es ist mühselig darüber zu diskutieren, ob Du nun allein oder o2 oder wer auch immer daran schuld ist. Fakt ist: wenn Du Deinen o2-Vertrag nicht schnellst möglich mit schriftlicher Bestätigung seitens o2 auflösen kannst, dann hast Du einen o2 DSL-Anschluss bereits jetzt gekauft, der aber erst zum 01.10.2011 loslaufen wird.


    Grüße,
    Aniimii

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL


    Wenn ich mir heute Abend um 21:30 eine Handelsware bei einem Online-Händler kurzfristig bestelle und der Händer hat den Bedarf einer kurzfristigen Lieferung verstanden, dann klingelt der Postbote mit der Ware spätestens am nächsten Tag um 12:00 Uhr bei mir und übergibt mir diese.


    Aber auch nur dann, wenn du bereit bist, dementsprechend einen saftigen Aufpreis zu bezahlen, weobei mir kein onlinehändler und auch kein Versender bekannt ist, der Ware nach 20 Uhr abholt und dann eine garantierte Zustellung am nävhsten Tag bis 12 garantiert.


    Gilt im übrigen im übertragenen Sinne auch für die anderen Punkte.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Dreh- und Angelpunkt ist das, was der TE letztlich unterschrieben hat.


    In aller Regel unterschreibt der Antragsteller, dass mündliche Nebenabreden nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Das dient der Rechtssicherheit und alles andere würde ich als Kunde im Hinblick auf eine ggf. später einmal erforderliche Berweiserhebung auch ablehnen.


    I. Daher die (zunächst) wichtigesten Fragen:


    1. Enthält der Vertrag diesen (eigentlich selbstverständlichen) Passus?
    2. Falls ja, ist die Nebenabrede der Kündigungsverpflichtung (nicht etwa eine bloße Berechtigung) schriftlich zugesagt?


    Das mag der TE zuerst prüfen. Meiner Erfahrung nach existiert bei Zugrundelegung der üblichen Vertragsbestimmungen keine Vepflichtung für o2, den Vertrag fristgemäß zu kündigen. Wenn der Antragsteller im schriftlichen Vertrag anerkennt, dass keine wirksamen (schriftlich bestätigten) Nebenabreden getroffen wurden, kann er sich später auch nicht darauf berufen - das ist wirklich allgemeine und auch einzig richtige Schlussfolgerung. Bei allem anderen wäre mir als Kunde angst und bange.


    II. Wenn ich mich an meinen letzten Vertrag erinnere, war im Vertragstext zusätzlich noch ausdrücklich festgelegt, dass die Verantwortung für die fristgemäße Kündigung allein dem Kunden obliegt. Lediglich zum Portierungsantrag wäre der TK-Anbieter verpflichtet gewesen (also nicht zur Kündigung).


    Da ich alle anderen Vertragsgestaltungen für relativ abwegig halte, befürchte ich, dass der TE genau solches von mir erwartetes Regelwerk unterzeichnet hat. Und was ein mündiger Bürger als seinen Willen schriftlich niederlegt, daran ist er naturgemäß auch gebunden.


    Hier sollte der TE zu allererst ein weiteres Mal nachlesen (die erste Lektüre erfolgte sicher vor der Unterschrift ;) ).


    Vielleicht postet er mal entsprechende Passagen.


    Frankie



    Erg.:
    Ein weiteres Problem:


    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    ...
    Auch gab es dazu noch ein entsprechendes Begleitschreiben, wo die Dringlichkeit und Notwendigkeit der zügigen Bearbeitung mit Bezug auf den kurzfristigen Vertragsabschluß ebenso eindeutig dargelegt wurde.
    ...


    Verlangt der Kunde (auch hier mal im Vertrag nachlesen) einen umgehenden Anschluss, weil er die Widerrufsfrist nicht abwarten möchte (sonst würde kein vernüftiger Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist irgendetwas unternehmen, das für ihn Kosten auslöst, auf denen er im Fall des Widerrufs sitzen bliebe), verzichtet der Kunde hiermit in der Regel wirksam auf sein Widerrufsrecht. Ein Widerruf ist in diesem Fall nicht möglich. Hierauf könnte sich der Anbieter zunächst einmal berufen - auch wenn die Rechtsprechung hier enge Grenzen gesetzt hat. Die wären dann ggf. in einem Rechtsstreit zu klären.


    Zunächst ist Vertrag halt mal Vertrag ... auf den sich im Streitfall beide Teile gleichermaßen berufen können. Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet ...

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    Aber auch nur dann, wenn du bereit bist, dementsprechend einen saftigen Aufpreis zu bezahlen, weobei mir kein onlinehändler und auch kein Versender bekannt ist, der Ware nach 20 Uhr abholt und dann eine garantierte Zustellung am nävhsten Tag bis 12 garantiert.


    Mal OT aber notebooksbilliger ist so ein Händler.


    Zum Thema:
    Aus dem Thread geht nicht hervor ob derAL nochmal telefonisch
    am 30.06. nachgehakt hat.
    Ansonsten sehe ich die Hauptschuld bei O2,
    von dort kam schliesslich das Angebot sich um alles zu kümmern.
    Bei so engen Terminen sollte man sich halt seiner Infrastruktur sicher sein
    und die Abwicklung per Fax o. Mail beschleunigen.
    Ansonsten zugeben das man das Ganze in der Zeit nicht schafft
    und aufs Geschäft verzichten.


    Auf der Infoseite zu O2DSL weist O2 extra
    darauf hin das man nicht selber kündigen soll.
    Und die angegebene Frist von 3 Wochen bezieht sich wohl auf den
    Zeitraum von Beauftragung bis Aktivierung.


    Am Ende hat der "Kunde" wieder den Ärger und die Kosten,
    Konsequenz wäre jetzt natürlich bestehende Verträge bei O2
    zu kündigen und 24 b. 36 Monate Zeit zu geben um die internen
    Prozesse zu verbessern.


    Gruss
    Wolfgang

  • Zitat

    Original geschrieben von blackspion
    von dort kam schliesslich das Angebot sich um alles zu kümmern.


    Das Angebot kam nicht direkt von o2.
    Die Abwicklung MUSS auf diese Art und Weise erfolgen, wenn der Kunde seine Rufnummer behalten möchte.
    Der TO hätte auch selbst kündigen können, das hätte zeitlich vermutlich sogar geklappt; dann wäre aber die Rufnummer futsch gewesen.

  • Naja, ich sehe es so,


    ich zahle aus dem DSL-Vorgang von o2 keinen einzigen Cent. Dann hat das Unternehmen -sofern es mir keine Kulanzlösung anbietet- als Konsequenz nur Kosten.


    Und wenn ich hierzu die Zufriedenheitsgarantie zu gegebener Zeit ziehen muß. Das betrachte ich dann ebenso emotionslos.


    - 4 Monate GG-Befreiung ab DSL-Wechsel-Termin wurde ja vereinbart
    - Anschlusspreisbefreiung auch.
    - 15 Euro erhielt ich bei der DSL-Vertragsverhandlung als Sofortgutschrift.


    Ich denke, dass die 15 Euro die 10 Euro Modemversandkosten (die dann wohl erst in 15 Monaten anfallen) und die Kosten für den sofortigen Rückversand neutralisieren.


    Fazit:


    Ich vertrete nach wie vor den Standpunkt, dass sich auch Verbraucher nichts gefallen lassen müssen.


    Wenn o2 alle (aus ähnlich gelagerten Fällen und somit unnötigen) Overheadkosten letztlich auf die Preisstrukturen abwälzt, um auf eine angestrebte Unternehmensrentabilität zu kommen, dann ist das die Stunde der besser organisierten Mitbewerber. Overheadkosten führen mittelfristig immer zwangsläufig zu höheren Preisen.


    Das Unternehmen mit den schlechteren Prozessen verliert somit als letzte Konsequenz Marktanteile oder wächst halt weniger stark.


    So lange der Slogan "Kunde-droht-mit-Auftrag" die Einstellung des Unternehmens ist, solange ist es nicht gut geführt.


    Auf das Fristen-Problem habe ich übrigens zum Ablauf des Monats Juni hingewiesen.


    Nach drei darauffolgenden Nachfragen im Wochenrythmus bei der Hotline und einer E-Mail, auf die ich zwar eine Lesebestätigung erhielt, jedoch ebenso seit drei Wochen keine Antwort, kann ich aktuell nur sagen, dass ich aus den Hotline-Gesprächen immer nur höre: "man könne nichts machen, weil man auf die Antwort eines Kollegen warten müsse", "mal abwarten, was passiert", "wird geprüft", "man kläre das", "man würde sich kümmern" und "man rufe zurück".


    Bei meinem letzten Hotline-Gespräch am vergangenen Montag sicherte mir der letzte Hotline-Mitarbeiter einen Rückruf bis Mittwoch Abend zu. Jetzt haben wir Donnerstag Abend und es ist o2-like wieder nichts passiert.


    Vielleicht hat ja o2 die selbe Meinung wie manche hier in den Beiträgen:


    "Böser Kunde, will uns positive Deckungsbeiträge liefern, was für eine Frechheit. Ist der doch selbst schuld, wenn ihm nicht bekannt ist, dass wir nicht in die Gänge kommen".


    Sollte sich wie gesagt keine kulante Lösung ergeben, dann schlage ich zurück. Neben den dann für o2 entstehenden Overheadkosten darf das Unternehmen dann auch zukünftig auf zwei gute deckungsbeitragsbringende Mobilfunkverträge verzichten.


    Beste Grüße,


    :)


    derAL

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL
    ...
    Das Unternehmen mit den schlechteren Prozessen verliert somit als letzte Konsequenz Marktanteile oder wächst halt weniger stark.
    ...


    Mein lieber Freund ... wer mich kennt weiß, dass ich sicher kein Liebhaber der "Grand-Dame o2" bin. ;)


    Inbezug auf Dein Problem verkennst Du aber, dass die Rechtslage bei allen TK-Anbietern gleich oder zumindest vergleichbar sein dürfte. Den "Schlechteren" wirst Du vor diesem Hintergrund kaum finden können.


    Ich persönlich pflege es stets anzuprangern, wenn sich Unternehmen nicht an die vertraglichen Vereinbarungen halten. Auch dann, wenn das für den Kunden im Einzelfall mal nachteilig sein kann. Und gerade im Hinblick auf die Beweislage im Streitfall halte ich von telefonischen Absprachen rein gar nichts.


    Vielmehr gehöre ich zur Gruppe derer, die auch weiterhin die Unwirksamkeit jeglichen telefonischen Vertragsabschlusses mit Endverbrauchern fordet, sofern die Vereinbarung nicht binnen Monatsfrist schriftlich bestätigt wird. Dann würde gewissen Gaunerkartellen die Geschäftsgrundlage gleich komplett entzogen.


    Da aber auch deren Umsätze zum Wirtschaftswachstum beitragen, ist dieser Idealfall politisch leider nicht in vollem Umfang durchsetzbar. Aber jeden Schritt in diese Richtung begrüße ich ausdrücklich.


    Frankie



    Erg.:

    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Salut,


    hier die offizielle Ausführung von o2:


    http://www.o2online.de/nw/supp…-und-anbieterwechsel.html


    Ich möchte mal zitieren:


    "Sie müssen noch kündigen?
    Wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch kündigen müssen, ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfristen beachten. Dazu schauen Sie am besten in den Vertrag, den Sie mit Ihrem alten Anbieter haben.


    Bitte kündigen Sie Ihren alten Telefonanschluss keinesfalls selbst, das übernimmt O2 für Sie."


    Daraus lese ich:


    1. Die fristgemäße Kündigung beim bisherigen DSL-Anbieter hat der Kunde selbst zu verantworten.


    2. (Lediglich) den Telefonanschluss soll er auf keinen Fall kündigen, weil sonst die Rufnummer futsch ist.


    Missverstehe ich da was?


    Dass beides bei einem Anbieter läuft, mag zwar häufig der Fall sein, muss es aber nicht. Auch die Kündigungsfristen können bei beiden Komponenten unterschiedlich sein.


    Ich persönlich habe etwa einen Telefonanschluss der Telekom und bin DSL-Kunde bei GMX.


    Bei dieser Konstellation wird es vielleicht deutlicher:
    Wechsle ich zu einem Komplettangebot von o2, wäre es meine alleinige Aufgabe für eine fristgerechte Kündigung des DSL-Vertrags mit GMX Sorge zu tragen, während o2 für die Rufnummernübernahme von der Telekom sorgt.


    Aber dieser Fall wird bei mir ganz sicher nicht eintereten. ;)

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