T Mobile Vertragsänderung

  • Hi,
    ich habe gerade bei T Mobile eine Vertragsänderung durchgeführt.
    Ich bin von Basixs auf einen iPhone Complete s forfriends Tarif umgestiegen.
    Ich hätte da zwei Fragen.


    1. Der Tarif ist,so wie ich das sehe,sofort aktiv.Das iPhone wird aber wohl erst in ca. 9 Wochen geliefert.Muss ich trotzdem schon den vollen Preis für den Complete s bezahlen,obwohl das iphone erst in 9 Wochen geliefert wird.


    2. Ich hatte bis jetzt eine E Mail Flat, die jetzt mit dem neuen Tarif weg fällt.
    Der Complete s hat aber eine Internet Flat,wie rufe ich denn jetzt meine E Mails ab und so, dass sie keine kosten verursachen, also innerhalb der Internet Flat ?

    Gruß nicknackman


    IPhone 4 16 GB IOS 7.1
    IPhone 5S 16 GB IOS 9.0.1
    IPhone 6+ 16 GB IOS 11.1.1
    IPhone X 64 GB IOS 11.1.2.
    T Mobile " Magenta M for Friends "

  • Re: T Mobile Vertragsänderung


    Zitat

    Original geschrieben von nicknackman
    Muss ich trotzdem schon den vollen Preis für den Complete s bezahlen,obwohl das iphone erst in 9 Wochen geliefert wird.


    Ja.


    Zitat

    Original geschrieben von nicknackman
    2.
    Der Complete s hat aber eine Internet Flat,wie rufe ich denn jetzt meine E Mails ab und so, dass sie keine kosten verursachen, also innerhalb der Internet Flat ?


    Du gehst unter Nachrichten auf "E-Mail" und richtest dir dort unter "Konten" mit Hilfe deiner E-Mail-Zugangsdaten dein E-Mail-Konto ein.

  • Der Tarif gilt jetzt schon.


    Bei den letzten iPhone-Versionen waren die Wartezeiten am Anfang ja auch relativ lange. Damals gab es Aktionen wie Gutschriften und kostenlose Schutzhüllen fürs iPhone als Entschuldigung für das lange Warten. Vielleicht kommt ja auch wieder solch eine Aktion. Je nachdem, wie lange Du letztendlich auf das Gerät warten musst, kannst Du freundlich aber bestimmt diese Zeit reklamieren und vielleicht bekommst Du dann dafür auch eine Gutschrift.


    Bezüglich der E-Mail-Flatrate: Ist die Option ausdrücklich gekündigt worden? Automatisch wird die E-Mail-Flat nämlich nicht gelöscht, auch wenn die Option in Kombination mit einer Datenflatrate wenig Nutzen bringt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Vielleicht kommt ja auch wieder solch eine Aktion. Je nachdem, wie lange Du letztendlich auf das Gerät warten musst, kannst Du freundlich aber bestimmt diese Zeit reklamieren und vielleicht bekommst Du dann dafür auch eine Gutschrift


    Ich schicke vorraus,bin selbst Mobilfunkkunde der Telekom Deutschland GmbH und zufrieden mit dem Anbieter.


    Bezugnehmend auf diese Treadproblematik habe ich schon eine unschöne Erfahrung gemacht.


    Und zwar hatte ich im Auftrag für jemandem aus meiner Verwandschaft am 18.6.2010 telefonisch einen Superflat Internet-Vertrag mit HTC Desire bei Vodafone abgeschlossen.
    Wie bekannt,kam das HTC Desire bei Netzbetreibern wie Vodafone erst um den 7.7.2010 auf den Markt(sprich war dann lieferbar).
    Da es sich um einen Neuvertrag handelte,kam die SIM-Karte nur zusammen mit dem HTC Desire als Postident wenn das HTC Desire lieferbar ist.
    Die SIM-Karte vorher allein zu schicken,damit die Neukundin schon Leistungen in Anspruch nehmen könnte,lehnte Vodafone strikt.
    So nun wurde am 8.7.2010 die SIM-Karte zusammen mit dem HTC Desire per Postident geliefert.


    So nun kommt das für mich unverständliche bzw. kundenunfreundliche an der Sache:


    Die Neukundin durfte nicht die Grundgebühren für die Superflat Internet ab Datum der Lieferung(8.7.2010) SIM-Karte+Telefon bezahlen,sondern muß diese Grundgebühren ab Datum der telefonischen Beauftragung(18.6.2010)des Vertrages+Telefon bezahlen.
    Eine Beanstandung ließ Vodafone "abblitzen",mit der Begründung man müsse schließlich an einem Datum(dem der telefonischen Beauftragung) mit der Rechnungsstellung beginnen.


    Nur warum muß man für ein Zeitraum Leistungen bezahlen,wo man noch keine SIM-Karte zur Inanspruchnahme der Leistungen hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von bernd02
    hatte ich im Auftrag für jemandem aus meiner Verwandschaft am 18.6.2010 telefonisch einen Superflat Internet-Vertrag mit HTC Desire bei Vodafone abgeschlossen.

    Äh, bitte?? Seit wann geht denn sowas?? (oder bin ich einfach Alt und kriege nix mehr mit?) Da ist dem Betrug ja Tür und Tor geöffnet!


    Solange ich nichts schriftlich habe und auch keine Unterschrift geleistet habe, ist ein "Vertrag" hinfällig. Vor allem: für jemand anderen etwas abschließen? Ist natürlich nichts gegen dich, aber ich glaube es hagelt! Spinnen die?


    Ich würde der Vodafone-Zentrale (!) ein Einschreiben (!) schicken und denen die Sachlage nochmal schildern. Und ich würde (wenn überhaupt) nur einen Teilbetrag überweisen und das auch nur unter Vorbehalt. Ich verstehe vor allem nicht, was die SIM mit dem Handy zu tun hat. Ich habe auch schon mal eine SIM seinerzeit seperat per Post-Ident bekommen und später erst das Telefon, eben damit ich die schon mal nutzen kann...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • bernd02: Grundsätzlich halte ich es für fragwürdig, ob ein telefonisch abgeschlossener Vertrag überhaupt rechtsgültig ist. Normalerweise muss für jeden Neuanschluss eine Unterschrift des Vertragspartners vorliegen.


    Andererseits dürfte Vodafone nach meiner Einschätzung keinen Anspruch auf Zahlung der Gebühren für die Zeit vom 18.6. bis 8.7. haben.
    Es gibt 2 Verträge: Zum einen einen Vertrag über die Erbringung von Mobilfunkleistungen (also hier der Internet-Vertrag), zum anderen der Kaufvertrag über das Mobiltelefon.
    Beide Leistungen hat Vodafone nicht zum 18.6 erbracht, weil sowohl die Sim-Karte als auch das Mobiltelefon fehlen und keine Möglichkeit für den Kunden besteht, die Leistungen zu nutzen. Diese Verspätung hat nicht der Kunde, sondern der Netzbetreiber zu verantworten. Weil vom 18.6. bis zum 8.7. keine Leistungen erbracht wurden, dürfen für diesen Zeitraum auch keine Gebühren anfallen.
    Insofern empfehle ich, eine schriftliche Reklamation einzureichen, damit für die Zeit vom 18.6. bis zum 8.7. eine Gutschrift erstellt wird.


    Theoretisch kann auch die Zahlung des Gebührenanteils vom 18.6. bis zum 8.7. verweigert und der Rechnungsbetrag nur anteilig (alles, was ab 8.7. angefallen ist) bezahlt werden. Praktisch möchte aber davon abraten, die Zahlung eigenmächtig zu kürzen: Weil die Rechnungserstellung und die Überwachung der Zahlungseingänge, die Erstellung von Mahnungen usw. automatisch durch Maschinen erfolgen, wird nicht berücksichtigt, ob ein Fehler von Vodafone vorliegt - es prüft kein Mensch, ob die Forderung gerechtfertigt ist, sondern es wird lediglich geprüft, ob die Zahlung eingegangen ist. Wenn die berechneten Gebühren nicht bezahlt werden, kommt es automatisch zu Mahnungen und danach kann es im schlimmsten Fall auch zur fristlosen Kündigung und zu negativen Schufa-Einträgen (mit all den Konsequenzen eines schlechten Schufa-Scores) führen. Selbst wenn der Kunde im Recht ist: Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und mein Ratschlag ist, den ungerechtfertigten Rechnungsbetrag durch eine Gutschrift ausgleichen zu lassen.

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