de-mail und epost.de

  • So schnell kannst du das garnicht alles gelesen/gesehen haben, allein das Interview dauert 10 Minuten.


    Wenn du deine vertraulichen Informationen eben lieber per Postkarte verschickst - bitte. Und immer schoen dran denken, taeglich das Postfach abzurufen.


    Aber jeder wie er will, es gab eben schon immer skeptische und weniger skeptische Menschen ;)

  • Durch die AGBs ist das Produkt für mich, bis auf weiteres, gestorben.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    So schnell kannst du das garnicht alles gelesen/gesehen haben, allein das Interview dauert 10 Minuten.


    Wenn du deine vertraulichen Informationen eben lieber per Postkarte verschickst - bitte. Und immer schoen dran denken, taeglich das Postfach abzurufen.


    Aber jeder wie er will, es gab eben schon immer skeptische und weniger skeptische Menschen ;)


    Hatte mir tatsächlich nur die ersten Zeilen durchgelesen. Dann war mir klar, dass seine Meinung für mich irrelevant ist.


    Über den E-Postbrief liest man von diesen Twitter-"Journalisten" öfters, dass der E-Postbrief von jedem Beamten eingesehen werden kann, weil das anscheinend nicht unter Richtervorbehalt stünde. Das gilt aber nur für die Entschlüsselung. Die Einsichtnahme muss auch von einem Richter angeordnet werden. Wenn die Anordnung vorliegt entschlüsselt die Post das eben gleich. Was soll's - wenn sie das nicht machen würden, würde es für die Entschlüsselung eben einen zusätzlichen Beschluss geben.


    Mit dem täglichen Abrufen habe ich keine Probleme. Man wird ja auch per SMS benachrichtigt. Wichtige Briefe kommen üblicherweise auch nicht aus freiem Himmel sondern werden erwartet.


    EDIT: Die Argumente dieser Wichtigtuer habe ich übrigens noch nicht in einem seriösen Blatt gelesen (und nein, Telepolis ist nicht seriös).

  • Zitat

    Original geschrieben von eiei
    Das gilt aber nur für die Entschlüsselung. Die Einsichtnahme muss auch von einem Richter angeordnet werden.

    Nein, muss sie nicht. Elektronische Post, die in deiner Mailbox beim Provder liegt, unterliegt nicht dem Fernmeldegeheimnis. Lies' doch einfach mal mehr als nur die ersten paar Saetze.


    Zitat

    Mit dem täglichen Abrufen habe ich keine Probleme. Man wird ja auch per SMS benachrichtigt. Wichtige Briefe kommen üblicherweise auch nicht aus freiem Himmel sondern werden erwartet.

    Und demnaechst kommt dann auch hochwichtige Werbung mit garantierter Zustellung. :top:



    http://www.piksa.info/blog/2010/07/23/der-e-postbrief-verbindlich-vertraulich-verlasslich-eine-kleine-satire/





  • Warte mal ab, bis das De-Mail-Gesetz das im Herbst alles konkretisiert. Da wird kein Beamter deine Post anfordern können. Vorher läuft da sowieso nichts.

  • Aendert nichts an den auch ansonsten inakzeptablen AGBs, denen du ja bereits zugestimmt hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Nein, muss sie nicht. Elektronische Post, die in deiner Mailbox beim Provder liegt, unterliegt nicht dem Fernmeldegeheimnis. Lies' doch einfach mal mehr als nur die ersten paar Saetze.


    Der schreibt eben Unsinn, Harlekyn. Nicht einmal E-Mails können von der Polizei einfach angefordert werden. Wegen der Sache mit der Adressauskunft: Wenn man sich in das öffentliche Adressverzeichnis einträgt, kann das eben jeder abfragen. Wo ist da das Problem? Man hat sich doch freiwillig eingetragen.


    Was der da aufführt, sind von der ersten bis zur letzten Zeile nichts als , z.T. völlig unsinnige, Scheinargumente.

  • Zitat

    Original geschrieben von eiei
    Der schreibt eben Unsinn, Harlekyn.

    Sorry, aber ich bezweifle, dass Udo Vetter Unsinn von sich gibt.


    Und auch das Bundesverfassungsgericht sieht das aehnlich: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,636293,00.html

    Zitat

    Denn die Ermittlungsbehörden dürften auf diese Mails bereits nach den normalen Beschlagnahmevorschriften zugreifen, und müssten sich nicht an die strengeren Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung halten. Die "wirksame Strafverfolgung" und das "öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren" seien "legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können".

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Sorry, aber ich bezweifle, dass Udo Vetter Unsinn von sich gibt.


    Der nimmt es aber nicht so genau. Um da eine große Geschichte in seinem Blog schreiben zu können. Richtige Journalisten haben diese "Argumente" bisher merkwürdigerweise noch nicht aufgegriffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von eiei
    Der nimmt es aber nicht so genau. Um da eine große Geschichte in seinem Blog schreiben zu können. Richtige Journalisten haben diese "Argumente" bisher merkwürdigerweise noch nicht aufgegriffen.

    Vetter selbst hat in seinem Blog dazu nichts geschrieben: http://www.lawblog.de/index.ph…r-supertolle-e-postbrief/


    Also stecken Thomas Stadler und Udo Vetter unter einer Decke und wettern einfach nur gemeinsam dagegen? Was koennte ihr Motiv sein?

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