Kann Dir momentan keiner sagen.
Ruft Apple das iPhone 4 zurück ?!
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Das ist schonmal gut, dann hat Apple micht nicht vergessen!
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Apple liebt doch seine Kunden. Die vergessen Dich schon nicht.
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Es gibt Neues von der Telekom: http://www.heise.de/newsticker…t-Steve-Jobs-1045777.html
Wie nicht anders zu erwarten, ziert man sich und wird nur "im Einzelfall und aus Kulanzgründen" das Geraet zuruecknehmen. Und natuerlich nur bei Neukunden, Vertragsverlaengerer sind ausgeschlossen.
Wird wirklich hoechste Zeit, dass der Exklusivvertrieb in D ein Ende hat.
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Das ist so lächerlich wie man ver**scht wird!
Einfach unbegreiflich, dass muss man sich mal vorstellen. Man kauft nen Gerät für um die 1000 € was die Hauptfunktion nicht nicht zu 100% beherrscht und dann sagen die "im Einzelfall und aus Kulanzgründen".
Das ist so eine Frechheit, vielleicht ist das sogar rechtswidrig sollten die da wirklich nicht alle Geräte zurücknehmen.
Und ich will damit nicht sagen, dass das Iphone an sich schlecht sein soll. Meins kommt Anfang August und ich hab natürlich vorher mal geguckt und beim Telefonieren komm ich einfach nicht an die kleine Ecke da dran...
Und ich denke auch das ne Rückrufaktion überzogen wäre.Aber alles was jetzt passiert find ich höchst lustig! Wie krampfhaft Apple versucht jetzt andere Hersteller schlecht zu machen um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen...
Kein Verhalten eines Premiumherstellers. Wenn man Mist baut muss man auch voll und ganz dazu stehen!
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Greift hier nicht die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler?
Er hat zwar die Möglichkeit der Nachbesserung, kann diese aber nicht erfüllen. Somit muss der mangelhafte Artikel doch zurückgenommen werden. Was hat das mit Kulanz zu tun?
Wegen des Vertrages würde ich ggf. vor Gericht ziehen, da er aus einem Kombinationsgeschäft heraus entstanden ist. Ohne iPhone 4 wäre es nicht zum Vertragsabschluß gekommen, egal ob Neuvertrag oder Vertragsverlängerung.
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Zitat
Original geschrieben von kabubasa
Greift hier nicht die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler?Er hat zwar die Möglichkeit der Nachbesserung, kann diese aber nicht erfüllen. Somit muss der mangelhafte Artikel doch zurückgenommen werden. Was hat das mit Kulanz zu tun?
.Natürlich greift das... ABER du musst eben beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Und Apple tut ja gerade alles, um zu "beweisen", dass dies alles ganz normal ist und eben kein Fehler vorliegt.
Hier liegt der Knackpunkt!
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Zitat
Original geschrieben von MarkH
Natürlich greift das... ABER du musst eben beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Und Apple tut ja gerade alles, um zu "beweisen", dass dies alles ganz normal ist und eben kein Fehler vorliegt.Hier liegt der Knackpunkt!
Mich interessiert aber doch nicht Apple, sondern die Telekom. Es geht ja um Händlergewährleistung und nicht um Herstellergarantie. Die Beweislast liegt im ersten halben Jahr beim Händler, erst dann greift die Beweislastumkehr.
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Zitat
Original geschrieben von kabubasa
Mich interessiert aber doch nicht Apple, sondern die Telekom. Es geht ja um Händlergewährleistung und nicht um Herstellergarantie. Die Beweislast liegt im ersten halben Jahr beim Händler, erst dann greift die Beweislastumkehr.Nein, es geht hier nicht um die Beweislastumkehr. Dabei geht es darum, wer den VORLIEGENDEN Mangel zu verschulden hat.
Beim iPhone stellt sich die Frage OB ein Mangel überhaupt vorliegt. Und das wird dann im Zweifel ein Gericht klären müssen, denn Apple (und sicherlich auch die Telekom) wird sagen, dass eben gar kein Magel vorliegt, also auch nichts repariert werden muss. Und dann kann auch nicht getauscht/der Vertrag aufgehoben werden. -
Bevor wir wegen eines Mangels auf die Barikarden gehen, sollte man Mangel erstmal definieren. Bzw. den juristischen Begriff Mangel: Nach meiner Kenntnis liegt ein Mangel vor, wenn der Ist- vom Soll-Zustand abweicht. Apple hat auf seiner Antennagate Konferenz "nachgewiesen", dass alle Hersteller dieses oder ähnliche Probleme haben und es daher "Stand der Technik" ist. Da kann man sicherlich drüber streiten Ich sehe daher juristische ein paar Schwierigkeiten Timo Beil mal eben aufgrund eines Mangels zur Aufhebung der Verträge zu bewegen...bzw. der Aufwand den man betreiben müsste, könnte nachher in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen und dann würde jeder Ökonom davon abraten. Wem es ums Prinzip geht, sollte natürlich den Timo verklagen
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