Verstehe euer Problem nicht.
Wir reden hier über ein Dauerschuldverhältnis. Das kann ich formlos kündigen. Evtl. ist die Schriftform vereinbart. Für die Kündigung reicht eine einfache empfangsbedürftige Willenserklärung.
Ihr habt euren "Willen" ggb. der Telekom erklärt. Und die Telekom hat sogar den "Empfang" bestätigt.
Ob nun Kundenschutz und Co. die Telekom zu diesem Formularverhalten treiben ist mir als Kunde wurscht. Ich habe meine Kündigung augesprochen. Die Telekom hat sie empfangen, was sie ja im Schreiben bestätigen. Zuordnungsprobleme sehe ich auch nicht, kann der Vertrag doch über die Rufnummer zugeordnet werden. Fertig!
Präventiv kann man natürlich direkt in seiner Kündigung die erforderlichen Angaben machen, so kündige ich grundsätzlich unter Angabe von Kunden- und Rufnummer.
Und das Gerede über "falsch"/"gefälschte" Kündigungen finde ich höchst amüsant. Bekomme ich eine Kündigungsbestätigung zu einem nicht von mir gekündigten Vertrag, kann ich anrufen und die Sache klären, da brauche ich keine zusäzlichen "Schutz".
EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Einziger Sinn & Zweck dieser "internen Richtlinie" ist es, Kündigungen zu verhindern! Nicht mehr und nicht weniger!
Tja... nur können sie das gar nicht verhindern. Allein wenn ich im Schreiben der Telekom"Kündigung ausführen" lese, muss ich schmunzeln. Es gibt keine Lex Telekom. Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen. Da gibt's nichts zum ausführen, zum akzeptieren oder sonst was. Noch nicht mal lesen muss sie einer bei der Telekom. Der Empfang reicht aus. PUNKT!