Die Verwirrung seitens LIDL geht weiter!
So steht aktuell in der Tabelle zum Tarif:
Bezahlung ((der Option)) per Bankeinzug
Aufladung (nach Verbrauch der Freieinheiten) Aufladebon
Um dann aber unten im Kleingedruckten wieder zu schreiben:
Nutzungsvoraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, Handy ohne SIM-/Net-Lock, dt. Postadresse, Teilnahme am Lastschriftverfahren mit dt. Bankverbindung und am autom. Aufladeverfahren, Registrierung vor erstmaliger Nutzung notwendig.
Also was soll dann der Aufladebon, wenn es doch für den Tarif als Voraussetzung gilt, dass man am automatischen Aufladeverfahren teilnimmt. Mir ist klar, dass natürlich jederzeit Aufladebons genutzt werden können, aber es sollte doch nicht als alleinige Möglichkeit dastehen, wenn dann unten wieder die Teilnahme am autom. Aufladeverfahren gefordert wird.
Ich hoffe mal, dass die Lidl-/Fonic-Leute wohl selbst das Kleingedruckte übersehen haben und sich nun gegen die Zwangsaufladung entschieden haben.