Dann hoffe ich mal, dass es vor Kündigung schützt, gelegentlich aufzuladen (1 € per Überweisung geht übrigens auch) und wieder auszahlen zu lassen und vielleicht auch mal die Nummernansage 0800-9377546 o.ä. anzurufen. Aber um ganz sicher zu gehen, werde ich auch nochmal ein kostenpflichtiges Telefonat führen.
FONIC mobile (ehm. Lidl Mobile 07/2010 bis 09/2015)
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Ich habe auch eine Fonic+, die älteste von meinen aktiven Nummern. Die SIM ist im 9 Cent Tarif, hat ein Guthaben. Dieses wurde vor ca. 4 oder 5 Jahren aufgeladen. Irgendwo habe ich gelesen, dass so altes Guthaben nicht mehr ausgezahlt werden kann. Ist dies tatsächlich so?
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Aber um ganz sicher zu gehen, werde ich auch nochmal ein kostenpflichtiges Telefonat führen.
...oder aber kostenfreie 0800er Nummer die nicht ins O2 netz gehen, wie z.b. die 0800er Hotline der Telekom
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Ich habe auch eine Fonic+, die älteste von meinen aktiven Nummern. Die SIM ist im 9 Cent Tarif, hat ein Guthaben. Dieses wurde vor ca. 4 oder 5 Jahren aufgeladen. Irgendwo habe ich gelesen, dass so altes Guthaben nicht mehr ausgezahlt werden kann. Ist dies tatsächlich so?
Da gibt es unterschiedliche Angaben, teiweise sogar in ein und derselben Quelle, wie z.B. hier bei der Verbraucherzentrale. Weiter unten im Artikel heißt es:
Der Anspruch auf Auszahlung unterliegt allerdings der allgemeinen Verjährung. Diese tritt drei Jahre zum Jahresende, nachdem das Guthaben eingezahlt wurde, bzw. drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung ein.
Im zweiten Satz werden jedoch zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte und damit zweierlei Zeitpunkte, ab wann eine Dreijahres-Frist beginnen soll, benannt!
Prepaid-Verträge können - wie z.B. in Deinem Fall - deutlich länger als drei Jahre existieren. Und wenn ein Anbieter unabhängig vom jeweiligen Guthabenstand eine regelmäßige, z.B. jährliche "Zwangs"-Aufladung einfordert, um den laufenden Vertrag vor der Deaktivierung zu bewahren, sollte m.E. das bereits eingelöste und auf der Prepaid-Karte aktive Guthaben unabhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Aufladung vollständig rückerstattet werden können - alles andere halte ich für zumindest verbraucherfeindlich.
Der zweite Sachverhalt - also die Verjährung von drei Jahren zum Jahresende nach Beendigung des zugrundeliegenden Prepaidvertrags - halte ich nicht nur für angemessen, sondern auch rechtlich vertretbar.
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Ich als (gar)nicht Jurist bin der Meinung die verwahren dein Geld. Die Forderung dannach deinerseits entsteht erst wenn du das Geld ausbezahlt haben möchtest. Und dann die drei Jahre.
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Wenn ich mich einlogge, kommt, dass es neue Tarife gibt. Seit wann gibt es die? Hat teltarif darüber berichtet? Bei Prepaid Wiki scheinen ja die aktuellen Tarife hinterlegt zu sein.
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Wenn ich mich einlogge, kommt, dass es neue Tarife gibt. Seit wann gibt es die? Hat teltarif darüber berichtet? Bei Prepaid Wiki scheinen ja die aktuellen Tarife hinterlegt zu sein.
Sind es die von der startseite? Falls ja, die gibt’s seit August 2024.
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Dien Tarife hab ich schon vor wochen gesehen.
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