ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung, kein Recht des Kaeufers.
Ich würde hingegen Behaupten, dass sehr wohl rechtliche Ansprüche bestehen, wenn die Garantie vom Hersteller zugesichert wurde und somit Bestandteil des erworbenen Gerätes ist.