Kundenservice bei Apple – Kampf gegen eine Datenbank

  • Du hast doch einen Kaufbeleg? Ist da nicht vielleicht sogar die Seriennummer drauf?


    Also sollen die es tauschen wenn es die Seriennummer auf dem Gerät ist und auf der Rechnung.


    Wenn die zu blöd sind Seriennummern beim Austausch zu checken, ist das ihr Problem und nicht Deins.

  • Steinie, das ist ja auch meine Argumentation.


    Problem: Apple bestreitet ja nicht mal, dass ich nie einen Austausch vorgenommen habe. Trotzdem tut sich nichts. Die sind sehr, sehr freundlich. Und sehr responsive. Es ändert sich trotzdem nichts.

  • Re: Re: Re: Kundenservice bei Apple – Kampf gegen eine Datenbank


    Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Wenn es das überhaupt in Frankreich gibt ...


    Da Apple inzwischen auch Garantie auf EU-Geräte gibt, kann er die Frist auch Apple Deutschland setzen.


    Haken an der Sache: Er kann nur mit Rückgabe des Gerätes drohen. Und das will er ja wohl kaum.

  • Das System Apple. Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen - Kunde kauft Gerät, Gerät defekt, Kunde will korrektes Gerät - geht irgendwie nicht :)


    Wo wie und was für Nummern, wie auch immer vertauscht, getauscht oder sonstwie verzaubert wurden, kann doch eigentlich :) egal sein.


    Normalerweise: Hin an den Thresen Shop - "hier Bruder, Gerät ist putt, will neues oder Lösung des Problem" :)


    Hach, ja ich weiss, da denkt man wohl zu naiv :)

  • Ich würde da so lange Terror machen, bis die mir ein neues iPhone geben. Ich als Kunde soll warten, weil die Mist gebaut haben in ihrem System? Nicht mit mir ;)

  • Aber bitte nicht auf Deutsch ;)

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Mein Mitleid hält sich da sehr in grenzen. Wer im Ausland ein Gerät kauft und Probleme bei der Garantieabwicklung bekommt, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich mit dem ausländischen recht und möglichen Gewährleistungsansprüchen auseinanderzusetzen. Wer die Vorteile (sprich in diesem Fall den Kaufpreis) in Anspruch nimmt, muss auch mögliche Nachteile in Kauf nehmen.
    Unabhängig von irgendwelchen kuriosen Datenbanken, gehe ich einfach mal davon aus, dass es auch in Frankreich entsprechende Käuferrechte gibt. Die muss man jetzt eben versuchen geltend zu machen, wenn die Apple-Garantieabwicklung nicht funktioniert. hofpils' dummdreisten Spruch würde ich aber dafür nicht nutzen sondern freundlich aber bestimmt auftreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Mein Mitleid hält sich da sehr in grenzen. Wer im Ausland ein Gerät kauft und Probleme bei der Garantieabwicklung bekommt, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich mit dem ausländischen recht und möglichen Gewährleistungsansprüchen auseinanderzusetzen. Wer die Vorteile (sprich in diesem Fall den Kaufpreis) in Anspruch nimmt, muss auch mögliche Nachteile in Kauf nehmen.
    Unabhängig von irgendwelchen kuriosen Datenbanken, gehe ich einfach mal davon aus, dass es auch in Frankreich entsprechende Käuferrechte gibt. Die muss man jetzt eben versuchen geltend zu machen, wenn die Apple-Garantieabwicklung nicht funktioniert. hofpils' dummdreisten Spruch würde ich aber dafür nicht nutzen sondern freundlich aber bestimmt auftreten.


    Da Apple seine Garantie für EU Geräte erweitert hat, ist eine Garantieabwicklung in Deutschland jetzt auch möglich. Deshalb ist dein Argument mit dem ausländischen Recht und dem günstigen Kaufpreis nicht tragend.


    Es ist jedoch nicht in Ordnung, dass offensichtlich Apple einen Fehler gemacht hat und der Kunden steht jetzt mit einem defekten iPhone dar und es passiert nichts.

    Im Leben geht es nicht darum gute Karten zu haben, sondern mit einem schlechten Blatt gut zu spielen!

  • Zitat

    Original geschrieben von MCBobtail
    Da Apple seine Garantie für EU Geräte erweitert hat, ist eine Garantieabwicklung in Deutschland jetzt auch möglich. Deshalb ist dein Argument mit dem ausländischen Recht und dem günstigen Kaufpreis nicht tragend.

    Wenn man den Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung nicht verinnerlicht hat, mag das zutreffen.


    Die Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung, kein Recht des Kaeufers.

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