Finanzamt reagiert nicht auf Einspruch

  • Hallo zusammen,


    ich habe gegen meinen EKSt Bescheid für 2009 Einspruch eingelegt. Daraufhin habe ich innerhalb von wenige Tagen ein Schreiben bekommen, indem steht das der Einspruch abgewiesen wird. Zusätzlich lag ein Formular bei, das ich unterschrieben zurücksenden solle.
    Ich habe daraufhin den Einspruch nochmal ausführlich mit Gesetzeszitaten etc. begründet und seitdem nichts mehr vom FA gehört. Das ist etwa 3 Wochen her.


    Die Frage ist, wie ich mich jetzt verhalten soll. Da ich den Brief persönlich in den Briefkasten geworfen habe, habe ich keinen Zustellbeleg.


    Habt ihr mit sowas Erfahrung?


    Grüße,
    Sebastian

  • Re: Finanzamt reagiert nicht auf Einspruch


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    ein Schreiben bekommen, indem steht das der Einspruch angewiesen wird.


    Ähh, was bitte?
    Wie angewiesen? Abgewiesen?
    Gegen einen EkStBesch ist ein Widerspruch zulässig.
    Ausserdem: selbst bei Anwendung des richtigen Rechtsmittels hast Du es zu eilig, knapp vor Ablauf der Frist von 4 Wochen solltest Du das Eintreffen (nicht die Bearbeitung) Deines Widerspruchs hinterfragen.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Re: Finanzamt reagiert nicht auf Einspruch


    Zitat

    Original geschrieben von LordExcalibur
    ... indem steht das der Einspruch angewiesen wird. Zusätzlich lag ein Formular bei, das ich unterschrieben zurücksenden solle...


    Meintest Du "abgewiesen" :confused:
    Vielleicht solltest Du noch mitteilen, was in dem Formular drinstand.
    Sollte der Einspruch bereits abgelehnt worden sein, bleibt grds. nur der Klageweg.
    Einen abgelehnten Einspruch zu begründen bringt Dir gar nichts.

  • Nochmal in der Zusammenfassung:


    - EKSt Bescheid vom 7.6.2010 ist meiner Meinung nach Falsch
    - Einspruch gegen den Bescheid am 9.6.2010
    - Antwort vom FA vom 11.6.2010
    (Text: Der Einspruch ist nicht begründet [...] Ich kann Ihrem Antrag nicht entsprechen. Bitte teilen Sie mir innerhalb von vier Wochen nach erhalt dieses Schreibens mit, ob Sie sich nach erneuter Prüfung meinen Gründen anschließen können und den Einspruch zurücknehmen.)
    - Brief ans FA mit genauerer Erläuterung der Einspruchgründe am 13.6.2010


    Seit dem ist nichts mehr passiert. In dem Formular das ich vom FA bekommen habe konnte man Ankreuzen, dass ich den Einspruch zurück nehme. Das Formular habe ich natürlich nicht ausgefüllt.

  • Na dann wurde der Einspruch doch gerade NICHT abgelehnt. Gedulde Dich ein bisschen oder frag beim FA nach, ob es Deine Begründung erhalten hat, wenn Du es nicht erwarten kannst ;)

  • Mir scheint es auch so das sie sich den Verwaltungsaufwand es Widerspruchsverfahrens(Einspruchsverfahrens?) sparen wollen. Wenn du nämlich den Einspruch zurück ziehst können die sich halt die Arbeit sparen. Wenn es wirklich ein Widerspruchsbescheid(Einspruchsbescheid?) wäre, so sollte er auch eine Rechtbehelfsbelehrung enthalten die dir dann sagt wie du weiter gegen den Bescheid vorgehen kannst (I.d.R. die Klage)

  • Einspruch gegen Steuerbescheid ist soweit schon i.O. (davon ab selbst wenn man den mit Widerspruch überschrieben hätte muss die Behörde diesen "umdeuten").


    Ansonsten ein kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:


    Legt der Empfänger des Steuerbescheids dagegen Einspruch ein, so muss die Behörde darauf reagieren und entsprechend eine Begründung dafür liefern wieso die Auffassung bzw. der Einspruch des Beteiligten unbegründet ist.


    Das ist relativ aufwendig bzw. man muss arbeit reinstecken, dass kann aber vermeiden wenn man dem Beteiligten wie hier eine Mitteilung macht, dass man den Einspruch förmlich ablehnen wird also das Ergebnis quasi schon vorweg nimmt und daher dazu auffordert diesen zurückzuziehen (denn dann brauch man nicht mehr begründen...).


    Abgewiesen ist damit aber noch lange nichts, auch wenn der TE jetzt nicht reagiert hätte, wäre das FA noch in der Pflicht gewesen das ganze förmlich abzulehnen.


    Das der TE da jetzt noch "Begründungen" hinterhergeschickt hat ist zwar nett, wäre aber gar nicht nötig gewesen.


    Entweder das FA prüft jetzt die Angaben des TE noch mal genauer und gibt dann ggf. dem Einspruch doch statt oder der TE bekommt demnächst eine begründete Ablehnung mit dem Hinweis man können gegen die Ablehnung des Einspruchs ja dann klagen.

  • Die relativ neue Verfahrensweise, dem Betroffenen vor der Entscheidung über den Einspruch die Rechtsauffassung der Behörde mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, per vorbereitetem Schreiben seinen Vortrag zu vertiefen oder auch partiell zurückzunehmen, halte ich für sehr bürgernah (selbst wenn hierdurch auch der Behörde Vorteile erwachsen).


    Nachdem man mir im Rahmen meines letzten Einspruchs mitgeteilt hatte, dass man ihn im wesentlichen für begründet hält und im übrigen Punkt nachvollziehbare Bedenken mitgeteilt hatte, habe ich den Einspruch in diesem Punkt (auch wenn ich persönlich noch für berechtigt hielt) zurückgenommen.


    Damit ist ein Verfahren vermieden worden, in dem man sich möglicherweise noch über jede Erbse streiten kann.


    Mir war dieses Verfahren jedenfalls sehr recht. Transparenter kann es kaum sein - und mangelnde Transparenz halte ich für einen der größten Missstände in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Bis zur endgültigen Entscheidung weiß man häufig gar nicht, worum es eigentlich noch geht und was der Entscheidungsträger (innerlich) längst entschieden hat.


    Frankie

  • Sehe ich im Ergebnis ähnlich. Einen Widerspruchsbescheid zu begründen ist sicherlich im Einzelfall eine menge Arbeit. Die kann man der Behörde ersparen, zumal dies theo. eigene Steuermittel kostet. Letztendlich ist die Entscheidung damit auch recht sicher. Ich kann es mir kaum vorstellen, das eine Behörde sagen würde, dass die den Widerspruch ablehnen werden, obwohl sie ihn in Wirklichkeit stattgegeben hätten. Oftmals ist es allerdings so, dass nicht die Behörde die ursprünglich die Entscheidung getroffen hat, diesen Widerspruchsbescheid erläßt, sondern die Widerspruchsbehörde (wahrscheinlich die Nächsthöhere). Diese kann durchaus eine andere Meinung vertreten als die Ausgangsbehörde. In der Regel wird es aber die selbe sein, weil jene im Rahmen von Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschirften usw. nach unten vermittelt wird.


    Das jemand durch so ein Schreiben überumpelt wird ist zwar möglich, nur sind das dann größtenteils jene Zeitgenossen die sowieso nciht geklagt hätten. Wem die Entscheidung so wichtig ist das er sogar klagen würde, läßt sich wohl kaum durch die Bitte den Widerspruch zurückzuziehen beeindrucken. Im Einzel mag es natürlich Ausnahmen geben, aber die sind dann (leider) selber schuld, es wird ja keiner gezwungen etwas zurückzuziehen.


    (Wenn dann um Steuerrecht geht halt Einspruch statt Widerspruch ... würde mich mal echt interessieren ob es da gravierende Unterschiede gibt ... mal von der Ausgangsnorm abgesehen (Abgabenordnung statt VwVfg evtl.? frag ich mich gerade ob die auch nen eigenes Gerichtsgesetz/Verordnung haben, gehe aber fast davon aus, hat schließlich die Arbeitsgerichtsbarkeit auch))

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Die relativ neue Verfahrensweise, dem Betroffenen vor der Entscheidung über den Einspruch die Rechtsauffassung der Behörde mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, per vorbereitetem Schreiben seinen Vortrag zu vertiefen oder auch partiell zurückzunehmen, halte ich für sehr bürgernah (selbst wenn hierdurch auch der Behörde Vorteile erwachsen).


    Was im Verhältnis Behörde - Bürger so evtl. noch stimmen mag passt leider für das Verhältnis Behörde - Unternehmen gar nicht. Wir erleben es sehr oft in der Praxis das verschiedenste Behörden zunächst auch auf der "Wir lehnen sowieso ab, also nehmt bitte den Einspruch zurück..." Schiene kommen.


    In den wenigsten Fällen war dies bisher rechtlich aber auf der sicheren Seite, so dass durch aufrechterhalten mehr als 70 % der Einsprüche dann doch ohne eine Klageverfahren durchgegangen sind, einfach weil sich dann mal jemand von der Behörde damit auseinandersetzen musste der Ahnung von manchmal doch recht komplexen Sachverhalten hat.

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