Mobilcom-Debitel: keine Rechnungstellung mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    trotzdem sollte so ein großer Laden in der lage sein, dass programm so zu programmieren, dass es abgerundet wird bzw. mit den preisen die beworben werden, auch stimmen.


    ;-) Auch ein so großer Laden darf nicht so runden, wie er will, sondern möglichst kaufmännisch richtig.


    Und bei der normalen monatlichen Rechnung stimmt ja auch alles.


    Das "Problem" ist sogar, das MD möglichst genau rechnen will - wie alle Anderen auch. Wären es statt 6,3025 Euro netto nur 6,3000 Euro netto, würde die Rechnung auf 44,98 Euro brutto lauten.


    Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    man kann nicht sagen, GG 15,00 Euro und man stellt monat für Monat den Kunden 15,01 Euro in Rechnung. Dann kann man, da es bekannt ist, gleich mit 15,01 Euro die Werbung schalten. Man weiß doch vorher, wie das Programm rechnet.


    Siehe dazu die geschilderte Problematik von Frank bzgl. 45 Euro. Das geht mit Nettobeträgen nicht. Mit Bruttobeträgen schon. Die sind nämlich auch "erlaubt", Frank.


    AFAIK gibt es keine UStR, UStDV oder ein UStG, dass die Berechung der USt. in einer Rechnung regelt. Die Bemessungsgrundlage für das FA ist die Summe der Netto-Umsätze und ein voller Euro-Betrag.


    Wie und wo der Unternehmer USt. "ausweist" ist ihm überlassen. Möglichst genau sollte sie aber sein, denn eine zu hoch ausgewiesene Steuer schuldet er trotzdem dem FA. Eine nicht ausgewiesene oder zu niedrige auch.


    Zu Details gibt es reichlich dicke Lektüre in Form von UStG, UStR, und UStDV - bei Unklarheiten rate ich zum Besuch eines StB oder eine Anfrage direkt ans BMF. Teilweise helfen auch die Mitarbeiter des FA weiter.


    Oh... BTW: Den einen Cent steckt sich nicht MD in die Tasche. Der gehört dem FA.


    /EDIT: Gerade nochmal nachgerechnet. Das der Cent an das FA geht ist in meinem Fall falsch. Tatsächlich entgeht dem FA sogar ein Cent. Demnach "bereichert" sich MD um ganze zwei Cent. Skandal! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    ...
    AFAIK gibt es keine UStR, UStDV oder ein UStG, dass die Berechung der USt. in einer Rechnung regelt.
    ...


    Das war mal. Schon seit geraumer Zeit ist das in § 14 Abs. 4 UStG geregelt:


    "(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    ...
    8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag ..."


    Die Angabe allein des Steuersatzes reicht nur noch bei Rechnungen über Kleinbeträge (worunter die konkrete Rechnung allerdings noch fiele).


    Verkehrsüblich ist aber, die Umsatzsteuer stets betragsmäßig auszuweisen. Und die mir bekannte Buchungssoftware lässt sich in ihre (stets rechnerisch richtige) Rundungspraxis nicht "reinpfuschen".


    Ob und inweiweit ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer seine Buchführung auch aufgrund von Bruttobeträgen realisieren kann, ist mir nicht bekannt. Persönlich hatte ich (wie im Geschäftsverkehr unter Selbständigen üblich), stets die Nettobeträge als Berechnungsgrundlage zugrundegelegt. Ob es auch anders gegangen wäre, hatte ich nie hinterfragt.


    Frankie

  • Frankie, wir sind ja bereits sowas von off topic, aber:


    Meine Aussage widerspricht doch gar nicht dem §14 (4) UStG. Es ging mir um die Berechnung in Bezug auf die Nachkommastellen. Und dafür gibt es keine verbindliche Regelung.


    Es steht jedem Unternehmer aber frei, ob er Rechnungen netto stellt und dann die Umsatzsteuer zusätzlich als "Posten" ausweist, oder ob er Rechungen brutto stellt und ausweist wieviel Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag enthalten ist.


    Bzgl. der Buchhaltung - dort gibt es die Unterscheidung zwischen dem so genannten Netto- und Bruttoverfahren. Bei Letzterem wird bei Umsätzen nicht gegen das USt-Konto gebucht, sondern die Umsatz-Konten brutto geführt und dann jeweils zum Ende des Veranlagungszeitraums "rausgezogen". Das Bruttoverfahren findet man häufig in kleinen Betrieben und im Einzelhandel. Persönlich sagt mir das Nettoverfahren auch mehr zu. Möglich ist aber beides.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!