ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Den Gedanken solltest du näher erläutern. Sinnig ist er nämlich nicht! Weder gedanklich noch rechtlich.
Debitel sagt: Nur AGB gelten.
Im Vertrag wird aber auf AGB + gültige Preisliste verwiesen. In der gültigen Preisliste ist die Leistung "Multicard" aufgeführt. Wenn diese Leistung dort aufgeführt ist, ist sie eines der nutzbaren Merkmale des Vertrages.
Das gilt genau wie z.B. für einen Anruf zur Mailbox, die Funktionen Rufumleitung, Anklopfen, Halten, Rückruf, die z.B. auch in den AGB nicht erwähnt sind, aber auf die ein Anspruch eben aus der Erwähnung in den AGB besteht.
Die Multisim ist kein neuer Vertrag ( = Keine Vertragsfreiheit), sondern ein Merkmal, welches der Kunde während des bestehenden Vertrages auswählen kann (genau wie die Nutzung der Mailbox oder die Einrichtung der Mailbox), auf die der Kunde aufgrund des geschlossenen Vertrages einen Anspruch hat.
Grüße