Frage zur Verlängerung des Arbeitsvertrages

  • Hallo,


    habe mal etwas gegoogelt aber nicht so das Richtige gefunden.


    Folgendes:


    Meine Freundin hat einen berfristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07., der jetzt um 3 Monate verlängert wurde. Allerdings hat sie von ihrem Arbeitgeber schriftlich nur einen kurzen Zweizeiler bekommen, dass der bestehende Arbeitsvertrag bis zum 31.10. verlängert wird und fertig. Sie selber hat nichts unterschrieben oder irgendwas schriftlich bestätigt.


    Das Problem ist, dass sie 2 Tage nach der Verlängerung ein anderes Jobangebot zum 01.08. bekommen hat, welches sie natürlich annehmen möchte, da unbefristet.


    Ist sie jetzt an die o.g. Verlängerung erst mal gebunden? Eigentlich doch nicht, wenn sie nichts unterschrieben hat?


    Danke für eure Hilfe.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Sie hätte dem widersprechen müssen. Somit gilt ihr Schweigen als Zustimmung. Sollte aber nicht so schwer sein einen 3-monatigen Arbeitsvertrag aufzuheben.


    Da wäre ich aber nicht so sicher. Befristungen in Arbeitsverträgen müssen schriflich vereinbart werden. Unter Vereinbarung verstehe ich, dass beide unterschreiben müssen. Da das hier nicht erfolgt ist, wäre die Verlängerung m.E. nicht vereinbart.


    Gruß


    Pitter

  • Okay zurück:
    Habe mal ein paar Gerichtsurteile raus gesucht und die besagen, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich und mit Unterschrift BEIDER Parteien geschlossen werden muss.

  • Wann hat sie die Mitteilung erhalten?
    Sie hat ja auch eine gewisse Überlegungsfrist.


    Wie ist denn die vereinbarte Kündigungsfrist?
    Ev. erledigt sich da dann das Ganze von selbst.


    GP

  • Es gäbe da ja noch eine Option: Und zwar einfach mal mit dem alten Arbeitgeber reden. Ich weiß, das ist hart, mit einer realen Person Kontakt aufzunehmen, aber es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell man so eventuelle Probleme lösen kann.


    Und es stellt sich ja die Frage, ob es generell um einen Wechsel geht, oder vielleicht bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag der alte AG doch lieber wäre, etc.


    Und unabhängig von der rechtlichen Angelegenheit, will ein AG keinen AN der schon innerlich gekündigt hat.


    Also erst einmal sich selber fragen, warum es genau geht (also Wechseln, so oder so, oder geht es nur um einen unbefristeten Arbeitsvertrag; den man möglicherweise auch beim alten AG haben kann). Dann mit dem alten Arbeitgeber einfach mal die Situation schildern. Es könnte ja auch sein, dass der AG sich eigentlich nur ungern trennen möchte, und lieber einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbietet.


    Aber diese Info wirst Du in keinem Forum dieser Welt finden können, das geht leider nur persönlich in einem 4-Augen Gespräch.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Okay zurück:
    Habe mal ein paar Gerichtsurteile raus gesucht und die besagen, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich und mit Unterschrift BEIDER Parteien geschlossen werden muss.


    Dass ein Arbeitsvertrag pauschal schriftlich niedergelegt werden MUSS, stimmt soweit mir bekannt ist nicht. Im Fall einer Befristung, muss der Arbeitsvertrag auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden.

  • Soweit ich mich entsinne ist ein Arbeitsvertrag formfrei abschließbar, der Arbeitsvertrag wäre also entweder wenn sie zugesagt hat oder einfach am 01.08. hingeht und die Firma die Arbeitsleistungs annimmt zustandegekommen.


    Die Befristung ist allerdings nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz (oder so ähnlich) nur gültig wenn die schriftlich vor Beginn des Arbeitsverhältnis schriftlich vereinbart wurde. Das bedeutet dann wenn dies unterblieben ist das der Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen ist.


    Zitat


    § 14 Zulässigkeit der Befristung
    (...)
    (4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


    Zitat


    § 16 Folgen unwirksamer Befristung
    Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 3 die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Es gäbe da ja noch eine Option: Und zwar einfach mal mit dem alten Arbeitgeber reden. Ich weiß, das ist hart, mit einer realen Person Kontakt aufzunehmen, aber es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell man so eventuelle Probleme lösen kann.


    Volle Zustimmung! Ist mir unbegreiflich, was hier immer so gefragt wird, ohne dass man mal das Gespräch sucht. :rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Volle Zustimmung! Ist mir unbegreiflich, was hier immer so gefragt wird, ohne dass man mal das Gespräch sucht. :rolleyes:


    Vielleicht ist man in einem solchen Gespräch einfach sicherer, wenn man seine Optionen kennt: Also kundig machen und dann das Gespräch suchen.


    Gruß


    Pitter

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