Ganz wichtig in solchen Fällen, alles schriftlich (per Post) machen!
Durch ein (falsches) "Ja" am Telefon, kann man zwar einen Vertrag abschließen, aber hierfür hat der Gesetzgeber ja das Widerrufsrecht eingeräumt, welches dem Kunden in Textform zugehen muss. Erst dann beginnt ein Widerrufsrecht zu laufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Voraussetzung für den Beginn des Widerrufsrecht ist natürlich auch die Tatsache, dass man eine Lieferung erhalten hat (§ 355 Abs. 4 BGB).
Das Ausüben des Widerrufsrechts fällt hier also zunächst mal flach, da man kein Paket erhalten hat.
Hat es denn ein solches Telefonat mit der Hotline an dem besagten Tag überhaupt stattgefunden?
E-Plus muss hier erstmal nachweisen, dass das Paket zugestellt wurde.
Daher E-Plus schriftlich mitteilen, dass
1.) zu keiner Zeit ein weiterer Vertragsabschluss gewünscht war und
2.) einem solchen fernmündlich nicht zugestimmt wurde und
3.) es daher zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist.
4.) deine Freundin keine Lieferung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten hat.