Eplus besteht auf nicht vollzogenen Vertragsabschluss

  • Ganz wichtig in solchen Fällen, alles schriftlich (per Post) machen!


    Durch ein (falsches) "Ja" am Telefon, kann man zwar einen Vertrag abschließen, aber hierfür hat der Gesetzgeber ja das Widerrufsrecht eingeräumt, welches dem Kunden in Textform zugehen muss. Erst dann beginnt ein Widerrufsrecht zu laufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Voraussetzung für den Beginn des Widerrufsrecht ist natürlich auch die Tatsache, dass man eine Lieferung erhalten hat (§ 355 Abs. 4 BGB).


    Das Ausüben des Widerrufsrechts fällt hier also zunächst mal flach, da man kein Paket erhalten hat.


    Hat es denn ein solches Telefonat mit der Hotline an dem besagten Tag überhaupt stattgefunden?


    E-Plus muss hier erstmal nachweisen, dass das Paket zugestellt wurde.


    Daher E-Plus schriftlich mitteilen, dass
    1.) zu keiner Zeit ein weiterer Vertragsabschluss gewünscht war und
    2.) einem solchen fernmündlich nicht zugestimmt wurde und
    3.) es daher zu keinem Vertragsabschluss gekommen ist.
    4.) deine Freundin keine Lieferung inkl. Widerrufsbelehrung erhalten hat.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Bei BASE/E-Plus scheint es wohl ein paar übereifrige Hotties zu geben.


    Ich erinnere mich noch an diesen "Krimi" mit ähnlichem Plot --> Thread


    bzw. --> hier



    Henning Gajek hatte das damals auch thematisiert.


    Da muss man wohl leider vorsichtig ran um nicht irgendwelche SCHUFA-Eintrag-Automatismen bei denen auszulösen.


    Auf jeden Fall ein sehr fragwürdiges Geschäftsgebaren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Voraussetzung für den Beginn des Widerrufsrecht ist natürlich auch die Tatsache, dass man eine Lieferung erhalten hat


    Dazu sollte sich der TE mal wieder äußern :D

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Wieso soll sich der TE dazu äussern?
    Hat er doch im Eingangsposting (letztet Absatz) getan: "Wie gesagt, es ist nicht so eine Karte abgeschlossen worden und zugeschickt wurde auch nichts.


    Was ist an dieser Aussage bitte unklar?

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Voraussetzung für den Beginn des Widerrufsrecht ist natürlich auch die Tatsache, dass man eine Lieferung erhalten hat (§ 355 Abs. 4 BGB).


    Das Ausüben des Widerrufsrechts fällt hier also zunächst mal flach, da man kein Paket erhalten hat.


    Das stimmt so nicht. Man kann auch vor Beginn der Frist widerrufen. Nur akzeptiert man dann dass ja ein ansonsten gültiger Vertrag überhaupt zustande kam und man diesen halt nur rückabwickelt.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zuerst einmal danke für die rege Beteiligung, leider bin ich derzeit nicht ununterbrochen online und kann antworten.


    Noch mal zur Klarheit: Es ist nie ein Paket angekommen und so kam auch erst nach mehr als 2 Wochen heraus, dass überhaupt etwas schief läuft. Demnach kann hier auch nicht widerrufen werden, was ja sowieso Blödsinn ist, da nie etwas in Auftrag gegeben wurde.


    Leider ist es auch etwas umständlich, da ich hier die Situation einer 3. Person schildere. Aber ich gebe mir beste Mühe :) ...


    So wie ich euch bisher verstehe ist es allerdings so, dass die Beweislast auf der Seite von Eplus liegt und das halte ich schon für vorteilhaft. Nur muss jetzt, wie auch schon erwähnt, am besten alles schriftlich gehandhabt werden. Hier wäre nur die Frage, wie genau sollte man vorgehen.


    Kleines Update noch:
    Neues Telefonat mit der Hotline und ihr wurde angeboten, dass die Karte in irgendeine Zehnsationkarte, die nichts in der Grundgebühr kostet, umgewandelt wird. Man könne das nicht aus dem System herausnehmen. Unfassbar....


    Bei Problemen in der Vergangenheit habe ich ihr bereits einmal die E-Mail mit Name der Geschäftsführung gegeben und danach hatte sich was getan. Ob das nun daran lag oder einfach Zufall war kann ich nicht sagen...

    Wer den ganzen Tag arbeitet, hat keine Zeit, Geld zu verdienen.

  • Die Zensationskarte hat dann keine Grundgebühr sondern 10 Eur Mindestumsatz... zumindest den Tarif den ich kenne. ;)

  • tja diese masche wird immer funktionieren sowohl bei eplus als auch vodafone usw. weil sich keiner traut zu klagen, mein Bekannter hats durchgezogen also Anwalt eingeschaltet 2 schreiben fertig gemacht bis Eplus mit gerichtlichem Mahnbescheid kommen wollte den haben Sie wiedersprochen, plötzlich hat Eplus von heute auf morgen einen rückzieher gemacht, Sie haben ihn letztlich mit 500€ Guthaben (angeblich als Entschädigung für den Ärger) auf sein Kundenkonto gekauft ,leider, aber die wissen was Ihnen vor Gericht blühen würde und wenn es ein Beispielurteil gibt wären Sie am Ar....

  • Warum nicht zusätzlich zur Zivilrechtsschiene eine Strafanzeige gegen alle bei E-Plus an der Geschichte Beteiligten (+ unbekannt) wegen - versuchten - Betruges?


    Dann können Staatsanwaltschaft und Polizei eruieren,
    inwieweit eine systematische Betrugsmasche dahintersteckt...


    Je mehr Leute, die eindeutig kein "JA, ICH WILL EINE ZUSATZKARTE MIT X MONATEN LAUFZEIT UND Y EURO GEBÜHR" gesagt haben, die E-Plus- und Vodafone-Chefs anzeigen, desto besser. ;-)

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