bestellt am telefon- abgeholt in der filiale= fernabsatzgeschäft?

  • Ich würde mal von restlichen Ausgang auch eine Fristsetzung zur Nacherfüllung setzen, weil sobald diese abläuft du weitere Gewährleistungsrechte hinzugewinnst wie auch Schadensersatz statt der Leistung, weil du nun eine Matratze woanders viel teuerer kaufen musst. Das ist eh der bessere Weg, macht nur kein Spaß das einzuklagen :<


    Edit: aber hey wenn wirklich Fernabsatz ist und wenn boozie da oben mit Bezug auf nen BGB kommentar das meint, wird es wohl auch so sein, da verlängern sich doch auch die fristen weil er nciht auf das widerspruchsrecht hingewiesen wurde, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Allein die telefonische Bestellung macht's sicher nicht zum Fernabsatzgeschäft, sonst gälte das ja auch für die telefonische Bestellung - samt Rücktritts- und Rückgaberecht - einer Currywurst oder der kommenden "Bild am Sonntag".


    Daran dachte der sonst so vergeßlich Gesetzgeber
    § 312d Abs.4

    Zitat


    Das Widerspruchsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
    1. zur Lieferung von Waren, die ... schnell verderben oder deren verfallsdatum überschritten würde ....
    3. zur Lieferung von Zeitungen ...

  • Ich denke nicht dass hier Fernabsatz gilt. Denn der Käufer konnte die Matratze ja bei der Abholung in Augenschein nehmen. Wenn der Käufer es da hätte gemerkt mit der falschen Größe wäre das alles kein Thema gewesen: Matratze einfach nicht mitnehmen und auf Neulieferung bestehen. Aber er hat die Ware ungeprüft mitgenommen und somit dem ordentlichen Kauf zugestimmt und einverstanden erklärt. Klingt hart, aber hier haben die Dänen leider die besseren Karten laut meinem Verständniss.


    Fazit: Als Erfahrung abhaken die 88Euro kostette ;-) Das nächste mal gelieferte Ware besser kontrollieren ;-)


    lg,

  • Hmm könntest noch versuchen wegen Irrtum anzufechten, bist dann allerdings zum Schadensersatz verpflichtet, ich glaube in Höhe des negativen Interesses(Vertragspartner wird so gestellt, als hätte er nie etwas von dem Vertrag gehört). Dürftest deswegen wahrscheinlich mit der Matratze besser fahren.


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Fazit: Als Erfahrung abhaken die 88Euro kostette ;-) Das nächste mal gelieferte Ware besser kontrollieren ;-)
    lg,


    oder auch Vertragspartner besser aussuchen, wenn die so kulant sind...
    Ich mein wer bestellt ne Matratze die nicht in sein Bett passt, also sowas muss ich mir doch nicht von meinem Vertragspartner anhören? Wer weiß was die sonst ncoh mit den Kunden treiben?


    Hier mangels eh wieder nicht unbedingt an Rechten sondern an Beweisen und den Willen die Sache rechtlich zu klären :< Deswegen ist es auch so sinnlos ob man Recht hat oder nciht, weil ich als kleiner Verbraucher sicher nicht wegen so kleckerbeträgen nen Anwalt einschalte.

  • wie gesagt leute, lohnt sich alles nicht... recht haben und bekommen sind ja wie bekannt verschiedene sachen.


    schade das nur sachen kommen wie...


    "... wir können lange rumreden, die matratze nehme ich nicht zurück..."
    "... wenn sie auf der eingepackten geschlafen hätten..."
    "... ich kanns ihnen nicht beweisen, aber ist definitiv ne 80er bestellt worden..."


    dabei hab ich nichtmal lange telefoniert und die haben so sinnfreies zeug geredet

  • lieber admins, darf ich denen mal den link zu diesem beitrag schicken, oder gäbe es dann probleme?

  • ich denke dass das kein Problem ist - üblicherweise interessiert sowas aber keine Firma.


    Ich für meinen Teil unterstütze dich schonmal damit das meine unlängst getätigten Überlegungen bei den Dänen etwas zu kaufen adakta gelegt wurden :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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