Ich würde mal von restlichen Ausgang auch eine Fristsetzung zur Nacherfüllung setzen, weil sobald diese abläuft du weitere Gewährleistungsrechte hinzugewinnst wie auch Schadensersatz statt der Leistung, weil du nun eine Matratze woanders viel teuerer kaufen musst. Das ist eh der bessere Weg, macht nur kein Spaß das einzuklagen :<
Edit: aber hey wenn wirklich Fernabsatz ist und wenn boozie da oben mit Bezug auf nen BGB kommentar das meint, wird es wohl auch so sein, da verlängern sich doch auch die fristen weil er nciht auf das widerspruchsrecht hingewiesen wurde, oder?
ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Allein die telefonische Bestellung macht's sicher nicht zum Fernabsatzgeschäft, sonst gälte das ja auch für die telefonische Bestellung - samt Rücktritts- und Rückgaberecht - einer Currywurst oder der kommenden "Bild am Sonntag".
Daran dachte der sonst so vergeßlich Gesetzgeber
§ 312d Abs.4
Zitat
Das Widerspruchsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die ... schnell verderben oder deren verfallsdatum überschritten würde ....
3. zur Lieferung von Zeitungen ...