bestellt am telefon- abgeholt in der filiale= fernabsatzgeschäft?

  • Allein die telefonische Bestellung macht's sicher nicht zum Fernabsatzgeschäft, sonst gälte das ja auch für die telefonische Bestellung - samt Rücktritts- und Rückgaberecht - einer Currywurst oder der kommenden "Bild am Sonntag".


    Wenn du dir sicher bist, daß du eine 90er bestellt hast dann würde ich denne die 80er erstens ins Büro reinstellen und zweitens einen Nachweis verlangen, daß du angeblich eine 80er bestellt hattest. Falls du die vorherige Matratze des Bettes auch schon separat gekauft hattest wäre das ein weiterer Indikator, daß der Fehler nicht bei dir gelegen haben wird. Eine Falschlieferung geht zu Lasten des Lieferanten, dafür braucht's keinerlei Rückgabe- oder Umtauschregelung. Als Kunde darfst du auch von der dem Anschein nach korrekten Lieferung ausgehen und musst nicht Verpackung und Inhalt Schicht vor Schicht mit der Lupe betrachten, ausmessen und auf Konsistenz mit deiner Bestellung prüfen, nur um bloß keinen Auspackschritt zu viel zu machen, falls der Lieferant einen Lieferfehler begangen haben sollte.


    Und wenn der Laden selbst schon sagt nicht nachweisen zu können, daß du eine 80er bestellt hast, dann ist die Sache von deren Seite doch sowieso schon erledigt. Ich weiß ja nicht, ob die Kette generell solche Praktiken und Taktiken verfolgt, aber ich denke eine Eskalation zu nächsthöheren Ebenen sollte sowieso erfolgreich verlaufen.

    Je suis Charlie

  • Was wäre denn die nächst höhere Stelle? Er hat doch schon mit der Zentrale gesprochen. Leider kann der TE ja auch nicht beweisen, welche Größe er bestellt hat, ein Termin beim Anwalt wäre also verlorene Zeit. Trotzdem ganz, ganz schwach vom Bettenlager.

  • so sehe ich das auch, ziemlich schwach.


    die vergleich sind nicht ganz treffend, das gesetzt klammert ja auch einiges aus. ist ja net ganz so das man alles ins geetz reinnehmen kann (zb. den wettschein der wm:) )


    jepp der rest ist zeitvertreib und verlust... der laden ist unten durch.

  • Ich würde das keinesfalls auf mir sitzen lassen und so eine i.d.R. teuren Matratze irgendwo unter dem EK verramschen.


    Du bist im Recht, auch wenn das wohl bei dir etwas schwammig ist. Vielleicht hilft es ja auch das Ding zu denen zu bringen und etwas terror zu machen, wenn die es nicht im Guten zurück nehmen möchten.


    Ganz schwache Leistung vom Dänischen Bettenlager.. :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was wäre denn die nächst höhere Stelle? Er hat doch schon mit der Zentrale gesprochen. Leider kann der TE ja auch nicht beweisen, welche Größe er bestellt hat, ein Termin beim Anwalt wäre also verlorene Zeit. Trotzdem ganz, ganz schwach vom Bettenlager.

    Danke für den Hinweis, die Zentralkommunikation war mir aus dem Blickfeld geraten, tut mir leid.


    Als telefonischer Besteller hat man doch nie einen Nachweis und falls nicht vor der Lieferung eine wie auch immer geartete Bestellbestätigung erfolgt auch keine Eingriffsmöglichkeit, falls der Lieferant etwas falsch verstehen, notieren oder aus dem Lager nehmen sollte. Sollen sie mit der Matratze doch machen, was sie wollen - mikrobiologisch auf Gebrauchsspuren überprüfen, einfach wieder zusammenrollen, als Ausstellungsstück verwenden, verbrennen, verschenken oder sonstwas. Und Matratzen sind ja im Verkauf nicht gerade Cent-Artikel, sie bieten pro Stück sicher eine sehr auskömmliche Gewinnspanne und pro Verkäufer werden nicht gerade dutzende pro Tag an den Mann gebracht werden. Ihr eigener Aufwand zur Zufriedenstellung des Kunden wäre also relativ gering. Man kann's gar nicht verstehen. Und wieso einfach so klein beigeben? Nur weil die rotzfrech sind? Ich bin mir sicher, daß sie damit nicht durchkommen werden. Lass den Laden nicht auf die Idee kommen, daß sie solches Vorgehen zur Geschäftsmasche machen könnten, vielleicht mit teils doppelter Verkaufsmöglichkeit oder der gut bezahlten Entsorgung von Restbeständen.

    Je suis Charlie

  • Das Problem ist doch, dass er gar nichts machen kann! Klar könnte er nochmal mit dem Ding in den Laden marschieren und Ärger machen. Aber das ist erstens nicht jedermanns Sache und zweitens auch keine Garantie für eine Rücknahme. Er kann die Bestellung nicht beweisen und hat bei der Abholung leider nicht genau auf die Matratze geachtet. Rechtlich kann er da also überhaupt nichts machen.

  • was steht denn auf dem Kassenbon zum Thema Größe?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • polli: kassenbon sagt 80x200 dazu, aber mann mus dazusagen das wir auch andere sachen gekauft hatten, und der kassenzettel in die tüte mitgelegt war


    Jimmythebob: seh ich auch so. das was mir bleibt wäre der weg dahin mit ner matratze im auto


    drueckerdruecker: die matratze kostet jetzt 130 euro. ich hab sie für 88 geholt. also haben die schonmal min. 42 Euro pro matratze gewinn (ich gehe mal sehr sehr sehr großzügig davon aus das sie an der 88 NICHTS gewonnen haben). ich gebe nicht klein bei weil die rotzfrech sind, sondern weil ich keinen ass mehr im ärmel habe. aber wenn sich einer die negative PR von denen durchließt, merken die schon das es nicht ganz in ordnung ist. wobei, so frech wie die sind zeigen die mich bestimmt wegen rufschädigung an :)


    ich fands nur lustig wie sie mal ne pause gemacht hat nach dem satz:"...wenn sie mit der eingepakten matratze geschlafen hätten..."


    klaaar bei 30 grad auf plastic schlafen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das Problem ist doch [...] Er kann die Bestellung nicht beweisen


    Das zeigt doch mal wieder überdeutlich, daß es ohne eine schriftliche Bestätigung leider nirgens mehr geht! :(
    Ich hatte das letztens erst (mal wieder...) mit einer Werkstatt: Statt dem (mündlich) vereinbarten (dabei war das noch sehr präziese formuliert, da ich behaupte mich etwas auszukennen), wurden mehr Arbeiten gemacht! Ich hatte sogar extra ne Telefonnumer hinterlassen falls etwas ungewöhnliches sein sollte!
    Geschätze Kosten:~150€. Rechnung: 482€ :mad: Ich könnt echt kotzen!
    Die Arbeiten waren zum Teil aber nötig, sonst wäre das ursprünglich geplante nicht machbar gewesen. In sofern ok.
    Das Blöde war nur, daß ich die zusätzlich benötigten Teile woanders wesentlich günstiger hätte besorgen können.
    Das Ärgerlichste aber war, daß einfach ein Ölwechsel gemacht wurde, obwohl dafür nie der Auftrag erteilt wurde! Auch der war natürlich teurer als anders wo.
    Da das aber von den km her kein Fehler war hab ichs dabei belassen und mich nicht unnötig aufgeregt. Muß ich halt in Zukunft zu ner anderen Werkstatt gehen und dort dan wirklich alles schriftlich machen... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Der TE kann möglicherweise die telefonische Bestellung beweisen, wenn z.B. die Lebensabschnittsgefährtin als Zeugin bei der Bestellung dabei war. Diese könnte ihre Erinnerung auch begründen, da das vorhandene Bett nunmal 90cm breit ist.

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