Allein die telefonische Bestellung macht's sicher nicht zum Fernabsatzgeschäft, sonst gälte das ja auch für die telefonische Bestellung - samt Rücktritts- und Rückgaberecht - einer Currywurst oder der kommenden "Bild am Sonntag".
Wenn du dir sicher bist, daß du eine 90er bestellt hast dann würde ich denne die 80er erstens ins Büro reinstellen und zweitens einen Nachweis verlangen, daß du angeblich eine 80er bestellt hattest. Falls du die vorherige Matratze des Bettes auch schon separat gekauft hattest wäre das ein weiterer Indikator, daß der Fehler nicht bei dir gelegen haben wird. Eine Falschlieferung geht zu Lasten des Lieferanten, dafür braucht's keinerlei Rückgabe- oder Umtauschregelung. Als Kunde darfst du auch von der dem Anschein nach korrekten Lieferung ausgehen und musst nicht Verpackung und Inhalt Schicht vor Schicht mit der Lupe betrachten, ausmessen und auf Konsistenz mit deiner Bestellung prüfen, nur um bloß keinen Auspackschritt zu viel zu machen, falls der Lieferant einen Lieferfehler begangen haben sollte.
Und wenn der Laden selbst schon sagt nicht nachweisen zu können, daß du eine 80er bestellt hast, dann ist die Sache von deren Seite doch sowieso schon erledigt. Ich weiß ja nicht, ob die Kette generell solche Praktiken und Taktiken verfolgt, aber ich denke eine Eskalation zu nächsthöheren Ebenen sollte sowieso erfolgreich verlaufen.