15000 Minuten sind eine Menge Holz
Nabend!
Hinterher festzulegen, welche Menge an generierten (netzinternen) Minuten eine missbräuchliche Nutzung darstellt, finde ich ebenfalls problematisch und im Zweifelsfall könnte es (vielleicht) sein, dass im hier vorliegendem konkreten Beispiel, es zum Nachteil des Kunden (vor Gericht) gewertet wird, dass dieser nach Inhalt und Wortlaut der AGBs nicht sicher sein kann, was missbräuchlich und was "ok" ist. Ergo die AGB dieses "auf-loopen" nicht verbietet.
Dagegen finde ich die Formulierung in den Vodafone-AGBs schon angemessen konkret.
Allerdings: Ich finde die Geschichte mit dem "auf-loopen" in der heutigen Zeit, in der es o2o und o2on gibt, - nennen wir es - "hinreichend zu belächeln".
o2 bietet es an, Menschen (miss-)brauchen es.
Abstellen und gut ist.
Da finde ich den Missbrauch von GSM-Gateways erheblich schwerwiegender. (siehe teltarif.de in einer aktullen Meldung)