neues Samsung Netbook hat Kratzer- Garantie/ Widerrufsfrage

  • Hallo,


    habe ein "kleines" Problem mit einem neu gekauften Samsung N150 Netbook.


    Bitte am besten selbst ebay Art. 360275919389 ansehen.


    Das Gerät kam absolut neu und orginalverpackt und vorallem: versiegelt durch Vodafone und Samsung! bei mir am Mittwoch an.
    Ich habe es ausgepackt und hochgefahren (also leider auch das Windows schonmal "eingerichtet in Form von Benutzername usw., das sich aber per Recovery auch zurücksetzen lässt)
    Direkt danach ist mir aufgefallen dass das Display ein paar feine Kratzer hat, sehr schlecht zu fotografieren: http://www.august123.de/index.…TcwYjg2NTU4NjMxMzQ4MTQ2YQ


    Waren definitiv schon vorhanden als es ausgepackt wurde, so ein Kratzer kommt da auch nicht von allein rein.


    Natürlich habe ich gleich den Händler und Samsung kontaktiert. Ergebnis beim Händler: ich solle es über Samsung regeln.
    Ergebnis bei Samsung: da das Gerät nicht direkt von einem Distributor kommt, sondern aus einer Vodafone Aktion stammt und "wiederverkauft" wurde, keine Garantieansprüche bei diesem Mangel, usw. Jedenfalls: keine Chance ich soll zum Händler. Und dieser will auch nichts machen.


    Meine letzte Möglichkeit (bevor ich das Teil einfach behalte und das etwas unschöne Display hinneme): Das Netbook widerrufen innerhalb 2 Wochen.
    Kann der Händler mir Wertverlust abziehen, wo die "Mängel" nicht in meinem Verschulden liegen?


    Was meint ihr?

  • Glaube nicht, dass er Dir Wertverlust anhaften kann. Wie hättest Du denn den Mangel sehen sollen ohne den Bildschirm in Betrieb zu nehmen...

  • so sehe ich das auch, das Gerät geht ja in dem Zustand zurück wie ich es erhalten habe.
    Aber was kann ich tun, wenn doch ordentlich Wertersatz z.B. 50€ gefordert wird nachdem ich das Teil weggeschickt habe? Ohne rechtlichen Beistand vermutlich garnichts?

  • ja meine Überlegung ist nur ob ich mir ne Menge Stress und evtl. Geld spare wenn ich das Teil behalte und mit den Fehlern lebe.
    Wenn ich mich zum Widerruf entschließe muss ich abwarten was er macht, das ist klar :)

  • Re: neues Samsung Netbook hat Kratzer- Garantie/ Widerrufsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von august123
    Natürlich habe ich gleich den Händler und Samsung kontaktiert. Ergebnis beim Händler: ich solle es über Samsung regeln.


    Nö. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit Samsung. Deswegen ist dir gegenüber der Händler - und nicht der Hersteller! - in der Pflicht. Lasse dich hier also nicht abwimmeln! Händler machen das gerne um sich nicht kümmern zu müssen - das Ergebnis kannst du in dem Thread nachlesen, in dem es hier vor ein paar Tagen um einen defekten Fernseher ging...


    Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Übergabe der Ware geht man davon aus, dass der Fehler bereits vorhanden (oder zumindest durch unzureichende Qualität der Hardware "angelegt") war. Sollte der Händler anderer Meinung sein und ein Eigenverschulden vermuten, muss er dir das beweisen, denn in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei ihm.


    Bei Kratzern auf dem Display könnte man das Eigenverschulden natürlich erstmal unterstellen, leichter als bei einem defekten Mainboard etc. Auf diese Argumentationsstrategie des Händlers würde ich mich aber gar nicht erst einlassen bzw. wenn er das unterstellt muss er es beweisen. Deine Aussage ist, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Damit steht deine Einlassung dazu im Raum und jetzt kommt er - mit dem nicht zu führenden "Beweis", also nur einer Unterstellung, dass du das Gerät selbst verkratzt hättest. Unterstellungen reichen aber nicht wenn man die Beweislast trägt. :)


    Dass du das Gerät bereits eingeschaltet und teilweise konfiguriert hast sehe ich nicht als Problem: der Kratzer ist nicht so auffällig, dass er sofort ins Auge springt. Dir ist somit nicht anzukreiden, dass du den Mangel nicht sofort beim Auspacken bemerkt hast. Als privater Käufer bist du, anders als ein gewerblicher Kunde, auch nicht verpflichtet die Ware SOFORT eingehend auf Mängel zu überprüfen.


    Lass' dich vom Händler also nicht abwimmeln und bestehe dort auf dein Recht. Lass' Samsung aus dem Spiel, die sind dir gegenüber in keiner rechtlichen Verpflichtung.


    Lies' dir ansonsten deine Rechte im Rahmen der Gewährleistung durch und dann kannst du ja im Rahmen der Mängelrechte überlegen, was du erreichen willst. Bei einem gerade neu bezogenen Gerät würde ich mich nicht auf Reparatur etc. einlassen sondern gleich ein neues Gerät einfordern. Oder, wenn du mit dem Schaden leben kannst weil es sooooo schlimm nicht ist, forderst du zumindest einen Abschlag auf den Kaufpreis, wobei man sich über die Höhe einigen müsste.


    Letzteres dürfte für den Händler allerdings in seinen Abläufen nicht so ganz leicht umzusetzen sein weil er bei seinen Zulieferern auch nicht "einfach so" einen Preisnachlass einfordern kann. Das soll aber nicht dein Problem sein - und bei einem neuen Gerät und Reklamation des alten hat er dieses Problem ja eh nicht.


    Ich würde den Mangel nicht gleich hinnehmen weil es etwas Mühe bedeutet sein Recht einzufordern. Du zahlst den vollen Preis für ein tadelloses Gerät, also hast du auch Anspruch auf eine entsprechende Ware.


    Ansonsten hast du mit Samsung einen guten Griff getan, das sind gute Geräte. Samsung verbaut im Gegensatz zu diversen anderen Herstellern meistens Tripple-A-Komponenten aus hauptsächlich eigener Produktion. Die Haltbarkeit der Geräte ist entsprechend... :top:

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • ja, dass der Händler hier wieder sehr einfach seine Pflicht von sich weist ist mir auch aufgefallen. Der "Zweitweg" über Samsung wäre für mich akzeptabel gewesen, wenn dort ein einfaches lösen des Problems möglich gewesen wäre- weil dies nicht der Fall ist, ist mein weiterer Ansprechpartner der Händler, das ist mir jetzt klar.
    Okay, ich werde mich also weiter an den Händler mit Berufung auf die Gewährleistung wenden -den ich schon vom Ergebnis bei Samsung gefolgt von seinem Vorschlag das dort zu regeln unterrichtet habe- und eine entsprechende Reparatur/ Neugerät/ Preisnachlass mit entsprechendem Nachdruck fordern.


    Oder komme ich mit einem Widerruf mit Hinweis auf den Defekt schneller zum Ziel (Geld zurück, woanders neues kaufen), wobei sich ein Widerruf bei mangelhafter Ware etwas schwierig gestaltet wie oben schon beschrieben?

  • Zitat

    Guten Tag, wie bereits mitgeteilt, ist das von mir am 27.6.10 gekaufte Samsung N150 Netbook bei mir in einem nicht einwandfreien, mängelfreien Zustand angekommen. Deswegen möchte ich von meinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen. Das originalverpackte und werksversiegelte Samsung Netbook weist folgenden Sachmangel auf, der mir unmittelbar nach dem auspacken und einem kurzen Funktionstest des Netbooks aufgefallen ist: das Display hat mehrere feine Kratzer im linken und oberen Bildschirmbereich. Die Kratzer sind bei heller Umgebung gut zu erkennen und sind störend. Zur Verdeutlichung habe ich Fotos davon aufgenommen: http://www.august123.de/Samsung N150/DSC_8889 - Kopie.JPG
    Da im Angebot neue, mängelfreie Ware beworben war und die Mängel bereits beim auspacken des Geräts vorhanden waren möchte ich nach §439 BGB Nacherfüllung Sie bitten, mir nach Eingang des mangelhaften Geräts und dessen Prüfung, ein neues, originalverpacktes Gerät identischen Typs wie das bestellte zuzusenden.
    Bitte teilen Sie mir die weiteren Schritte für die Gewährleistungsabwicklung mit.


    kann man das so lassen oder gibts noch Vorschläge?

  • ich würde nicht auf Gewährleistung gehen da er dann sagen kann: Umtausch is nicht.


    Gebe das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Rückgabefrist für Versandhandelskäufe zurück und erwähne das du sehr gerne das Produkt erneut kaufst wenn man dir dieses mal ein mangelfreies Exemplar bieten kann.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • und wer muss beim Widerrufsrecht/ Fernabsabsatz beweisen, dass die Mängel beim Kauf vorhanden waren und nicht durch meinen Gebrauch entstanden sind? Darauf konnte mir bisher niemand Antwort geben.
    Ich möchte eben nicht am Ende 25% Wertersatz leisten, obwohl ich für die Mängel garnicht verantwortlich bin. Ich denke die Sorge ist berechtigt?
    Also bin ich im Endeffekt dennoch auf die positive Reaktion des Händlers angewiesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!