neues Samsung Netbook hat Kratzer- Garantie/ Widerrufsfrage

  • wer würde es denn bei einem Gewährleistungsfall "beweisen"?


    Klar, in den ersten Monaten muss der Händler beweisen das der Mangel nicht schon vorlag aber hier stelle ich mir die Situation vor das man bei Kratzern auf äußere Einwirkungen schließen kann = der Händler könnte sagen: die Kratzer hast du selbst rein gemacht, keine GW.


    Kannst ja auch beides verknüpfen: Hilfsweise Gewährleistung mit Wandlung aber ansich würd ich davon ausgehen das der Händler sich da nicht krumm stellen wird - ein gewisses Risiko ist aber immer...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • ja ist Paypal, stimmt das ist wirklich ne Option hab ich noch garnicht bedacht. Dann Paypal- Streitfall eröffnen wenn er die Gewährleistung / Wandlung bzw Widerruf ablehnt?

  • das ganze wird kurios :D
    Auf obigen Text von mir erhielt ich folgende Antwort: (leicht gekürzt u. verändert)



    Zitat


    wir sind bislang stets zur Seite gestanden und haben bei der Abwicklung helfen wollen...
    ...uns unter Druck zu stellen ist etwas unfair...
    Eine Herstellergarantie ist keine Kulanz, sondern ... die gesetzliche Pflicht - vorrausgesetzt ist ein Garantiefall.
    .. anbieten, dass wir die Reklamation beim Hersteller machen. ...Gerät bitte an uns zurücksenden - ... wir kümmern uns um die Abwicklung.


    Ohne Worte :D Neben der Tatsache dass er Garantie und Gewährleistung total verwechselt, ist es schon sehr frech zu behaupten dass der Kunde ihn unter Druck setzt wenn er die zustehenden Gewährleistungsansprüche fordert.
    Wie gesagt, die anfänglichen Reaktionen vom Händler waren "bitte an Samsung wenden wir haben damit nichts zu tun" und als Samsung die Garantie ablehnte, hat er dennoch die Zuständigkeit von sich gewiesen.


    Und ich muss für Samsung noch eine Lanze brechen, "ihre Bitte um Kulanz wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet wir bitten um Gedult". Sollte da was postivies rauskommen, mach ich das über den Hersteller, statt Ärger mit einem solchen Händler. Wobei der auch mal erfahren muss, wie die Rechtslage ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von august123
    ...sehr frech zu behaupten dass der Kunde ihn unter Druck setzt wenn er die zustehenden Gewährleistungsansprüche fordert.


    So bald manche einen "§" sehen denken sie es ist auch und du kommst nmit dem Anwalt... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von august123
    ...Neben der Tatsache dass er Garantie und Gewährleistung total verwechselt...


    Diese Erfahrung machen ich auch immer wieder, und wundere mich jedes mal auf neue... :rolleyes:
    - Daß es sowas (überhaupt) noch gibt?!
    - Wie ein solcher "Händler" heutzutage noch überleben kann


    Erst letztens wieder im MM (es ging um die 5-Jahres Zusatz-Garantie von MM):
    Verkäufer: "Panasonic gibt nur 6 Monate Garantie, das müssen sie! Alles andere ist freiwillig...!"
    Ich: "Ja, aber das ist ja die Gewährleistung! Wie lange gibt Panasonic denn zusätzlich noch Garantie?"
    Verkäufer "Keine! Nur die 6 Monate!" :confused: :rolleyes::D
    Ich hab dann wo anders gekauft...
    (By the way: Panasonic gib, z.B. auf Plasmafernseher 2 Jahre Garantie)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • hm das ganze geht weiter...


    Zitat

    Wir bitten Sie uns aber in dem Zusammenhang eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass die Ware in dem Zustand angekommen ist, wie Sie es zu uns zurücksenden. Wir gehen auch davon aus, dass das Gerät unbenutzt ist.


    das ist ziemlicher Käse, oder?


    Zitat

    auch bei großen Marken - gesetzliche Garantien umgangen werden durch Ausreden.


    ohne Worte... und das ist nen anderer Ansprechparnter von diesem Laden.

  • Lass' dich nicht verarschen! Die Beweispflicht liegt beim Händler...


    Du hast eine Mängelrüge innerhalb seiner Gewährleistungsverpflichtung vorgebracht und in den ersten 6 Monate nach Übergabe ist ER in der Beweispflicht wenn er meint, der Kunde habe den Fehler selbst verursacht.


    Das gilt nicht nur für "offensichtlich" nicht vom Kunden verursachte Mängel wie ein defektes Mainboard etc., sondern auch ein Display. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde den Mangel verursacht haben könnte, dabei naheliegender, aber der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach "wahrscheinlicher" oder "unwahrscheinlicher".


    Als Verbraucher bist du auch nicht verpflichtet, gekaufte Ware sofort umgehend zu testen und Mängel SOFORT zu rügen. Insofern ist es kein Problem, dass du das Gerät bereits eingeschaltet hattest.


    Die Rechtslage ist hier eindeutig zu Lasten des Händlers.


    Und diesen Quatsch mit "unter Druck setzen" würde ich schon mal gar nicht diskutieren, das ist kompletter Nonsens. Du forderst dein Recht ein - Ende der Durchsage. Seine Unkenntnis der rechtlichen Situation zwingt dich ja auch zu erhöhten Druck.


    Eine eidesstattliche Erklärung kann er von dir nicht verlangen, denn er ist in der Beweispflicht, nicht umgekehrt.


    Vielleicht sollte man ihm mal Links zum Thema Gewährleistung senden und wenn ihm das nicht auf die Sprünge hilft weitere rechtliche Schritte androhen. Genau genommen muss er nämlich auch für deinen Aufwand haften - und der steigt, wenn der Händler deine Zeit so in Anspruch nimmt... ;)

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus Genau genommen muss er nämlich auch für deinen Aufwand haften - und der steigt, wenn der Händler deine Zeit so in Anspruch nimmt... ;)


    Nach welcher Rechtsprechung haftet ein Verkäufer bei Streitigkeit mit dem Käufer für dessen "zeitlichen Aufwand"?


    Palandt, Vorb v § 249 Rn 38; BGH NJW 77, 1446: "Einbuße an Freizeit stellt keinen Vermögensschaden dar."

    ...

  • Ich habe missverständlich formuliert. "Zeit" bekommt er als eigenen Wert nicht ersetzt. Aber je mehr er sich mit der Sache herumschlagen muss, um so mehr Telefongebühren, Portokosten etc. entstehen - ich habe diesen Aufwand "zeitlich ausgedrückt" obwohl die Zeit selbst kein Faktor einer Erstattung ist.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • also ich habe das Teil heute versendet, hoffentlich geht es von nun an zügiger. Irgentwelche Erklärungen habe ich nicht beigelegt, warten wir ab was passiert.
    Wenn er das ganze nicht als Gewährleistung erkennt usw. werde ich ihm per ebay Problemfall noch etwas auf die Sprünge helfen.

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