wer würde es denn bei einem Gewährleistungsfall "beweisen"?
Klar, in den ersten Monaten muss der Händler beweisen das der Mangel nicht schon vorlag aber hier stelle ich mir die Situation vor das man bei Kratzern auf äußere Einwirkungen schließen kann = der Händler könnte sagen: die Kratzer hast du selbst rein gemacht, keine GW.
Kannst ja auch beides verknüpfen: Hilfsweise Gewährleistung mit Wandlung aber ansich würd ich davon ausgehen das der Händler sich da nicht krumm stellen wird - ein gewisses Risiko ist aber immer...