Wenn es ein Bild gibt auf dem der Fahrer zu sehen ist gelten die 2 Wochen ohnehin nicht.
Nur wenn ein Verstoß begangen wurde bei dem (warum auch immer) kein Bild vorhanden ist, sagt die Rechtsprechung, dass dem Halter zeitnah der Verstoß mitgeteilt werden muss. Das ist aber keine starre Frist sondern nur eine "grobe" Richtung. Heißt wenn jetzt wegen Wochenende o.ä. der Anhörungsbogen erst nach 2 Wochen und einem Tag eintrudelt wird man es schwer haben eine Fahrtenbuchanordnung mit Verweis auf die Frist zu kippen.
Der Halter soll halt die Möglichkeit haben sich erinnern zu können wer gefahren ist - nur glaubhaft zu machen, dass man nach innerhalb von 14 Tagen sich erinnert hätte, aber ab Tag 15 alles vergessen - wohl eher kaum...
EDIT:
Die Frist gilt übrigens auch nicht für gewerblich oder gewerblich/privat genutzte Fahrzeuge - hier muss der Halter dafür Sorge tragen, dass er weiß wer wann das KFZ benutzt hat.