Hallo, falls A sein KFZ an seinen nahen Verwandten B überlassen hat, und B mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, kann A ja die Aussage verweigern.
Falls A deshalb ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt, gilt dies dann für alle Fahrzeuge von A oder nur für das überlassene KFZ?
Fahrtenbuch bei Zeugnisverweigerungsrecht?
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Schonmal überlegt, dass das Berufen auf das Zeugnisverweigerungsrecht die grüne Fraktion auf die Person des Fahrers aufmerksam machen könnte?
Selbst wenn eine Hand voll Personen auf diese Weise in Betracht kommen, Lichtbildabgleich über Einwohnermeldeamt und gut ist.
Mach dich mal mit der Alberto-Methode vertraut.
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Wenn A die Aussage verweigert wird - erst recht wenn wie angegeben der Verstoß eherblich ist - eine Umfeldbefragung durchgeführt, d.h. die Polizei fragt Nachbarn etc. pp. ob die Person auf dem Foto bekannt ist. Hat man also nicht viel bei gewonnen.
Daneben gilt eine Fahrtenbuchauflage imho für alle KFZ die auf einen Halter zugelassen sind und die dann ggf. anderen "überlassen" werden, aber nicht nur für ein spezielles Fahrzeug, dass wäre dann ja auch zu einfach.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.
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Gibt es ähnlich aussehende Brüder, Verwandte oder Freunde, kann man auch damit argumentieren das man nicht weiss wer gefahren ist. Bei der Anhörung auf die Ähnlichkeit von Personen verweisen.
Nun ist die Justiz gefragt die dann jeweils dem Fahrer nachweisen muss das er es war. Bei Ähnlichkeit nicht immer möglich und so gilt. Bei Zweifel für den Angeklagten - du bist noch davon gekommen.Das ist hier aber nur meine Meinung, also nicht darauf verlassen o.ä.
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Wann ist der Fall eigentlich verjährt? Geblitzt wurde Mitte April. Brief kam jetzt, nicht als Einschreiben mit Datum Ende Juni mit der Bitte innerhalb einer Woche zu antworten.
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Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate.
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Auf Grund solcher Threads bin ich für die Halterhaftung, aber das ist ein anderes Thema.
Kai
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Zitat
Original geschrieben von Mozart40
Auf Grund solcher Threads bin ich für die Halterhaftung, aber das ist ein anderes Thema.Kai
Ein riesen Teil der Fahrzeuge ist doch auf Gesellschaften Zugelassen und wie soll eine Gesellschaft haften? Das geht nicht, daher nicht umsetzbare Lösung.
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Zitat
Original geschrieben von xxt
Wann ist der Fall eigentlich verjährt? Geblitzt wurde Mitte April. Brief kam jetzt, nicht als Einschreiben mit Datum Ende Juni mit der Bitte innerhalb einer Woche zu antworten.
Wenn du wirklich "bescheißen" willst, geh zum Anwalt und mach´s richtig. Ich jedenfalls hoffe, dass sie den Fahrer bekommen!
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