Die Betroffenen sollten sich auf jeden Fall untereinander austauschen, also Aktenzeichen der Anzeige sowie das Trackinglog den anderen verfügbar machen.
Wenn ein einzelner Kunde bei DHL/Borderlinx auf der Matte steht, dann gilt das als Einzelfall und wird über die Versicherung abgewickelt und fertig. Wenn man hingegen so nachweisen kann, dass es auch etliche andere Fälle gibt, die ggfs. noch ein ähnliches Tracking haben, dann wird wirklich ermittelt.