Wie soll die BILD das eigentlich stemmen: erst die van der Vaarts und jetzt die Wulffs, das schafft ein BILD-Redakteur ja kaum. Das kommt leider zu spät um einen Alt-Bundespräsidenten in den australischen Dschungel zu schicken, das Geld wird er wohl gebrauchen können :top:
Bundespräsident Wulff zurückgetreten - Nachfolger Gauck? | Korruptionsprozess Wulff
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Zitat
Original geschrieben von Robert Beloe
Wenn man ehrlich ist, muss eine Ehe schon sehr innig und sehr stabil sein, um den Sturm auszuhalten, der über die Wulffs in den vergangenen Monaten hereingebrochen war. ....
Wie war das nochmal mit den guten und den schlechten zeiten ?Wenn sie ihn wegen seiner endlosen lügengeschichten verlassen oder 'rausgeworfen hätte, hätte sie meine volle sympathie. Aber sie vermittelt eher den eindruck, daß sie mit völlig falschen erwartungen an ihre rolle als first lady (in land und bund) herangegangen ist. Er -- und v.a. die kinder -- darf/dürfen das jetzt ausbaden.
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Eigentlich können einem nur die Kinder leid tun. Lügenkonstrukte fallen eben doch (wenn auch teils erst spät) in sich zusammen. Wenn man sich denn wirklich lieben würde, dann steht man auch harte Zeiten zusammen durch.
Da Maschmeyer seine Hochzeit verschoben hat, wäre es ja auch nicht so ganz undenkbar das er Wulff's Verflossene nimmt...
Und Wulff schnorrt sich dann eben woanders eine neue Frau. Ich meine bei der Ehe davor, lief es ja wohl auch nicht so ganz sauber ab, was man so mit bekommen hat bezüglich der Scheidung...
That's life! Mal verliert man und mal gewinnen die anderen. Muss eben auch mal ein Ex-Bundespräsident erfahren... Mit denen habe ich nun wirklich kein Mitleid. Da wird es genug andere (ärmere) Unbekannte geben mit denen man wen Mitleid haben sollte....
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Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen
Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen
http://www.faz.net/aktuell/pol…ss-ankommen-12142755.html
Was mich interessieren würde - und vielleicht kennt sich einer der Anwesenden Mitforisten ansatzweise mit Recht ein bisschen aus und kann sich hineindenken:
Die Staatsanwaltschaft Hannover bot Herrn Wulff an, das Verfahren einzustellen, wenn er "strafrechtliche Verantwortung übernimmt".
Ich habe gehört dass es ein grundsätzliches rechtsstaatliches Prinzip gibt, das es schon vor der Demokratie im Kaiserreich gegeben haben muss, schon in der Römerzeit, das hiess:
"Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten" - auf gut lateinisch: Nemo se ipsum accusare tenetur
Genau das verlangt aber die Hannöversche Behörde. Wie passt denn das zusammen?
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er wird ja nicht gezwungen,ihm wird die wahl gestellt ob er es auf die sanfte oder harte tour will. zwang zur selbstbelastung wäre denke ich mal sowas wie folter oder erpressung.
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Das ist keine echte Wahl, wenn er das Ergebnis eines (für ihn negativen) (Unwert-)Urteils ohne ordentlichen Prozess gegen ein für ihn negatives Urteil mit fairem Prozess abwägen muss.
Da kommt ein weiteres Prinzip ins Spiel:
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.Es sieht fast danach aus als würde dieses Prinzip gegen das Nemo ..tenetur ausgespielt.
Zitatob er es auf die sanfte oder harte tour will.
Ob sanft oder hart, aber das "es" steht schon fest - verurteilt wird er auf jeden Fall?"Und bist du nicht willig so brauch ich Gewalt " (= die unsanfte Tour, Erlkönig)? Das wäre ein merkwürdiges Rechtsstaatsverständnis, wenn die Verurteilung sozusagen in beiden Fällen schon jetzt feststünde, wie es deine Formulierung ja wärmstens nahelegt. Sowas hat man früher den Ostblockstaaten standardmässig unterstellt ... , dort war die Reihenfolge "Schauprozess -> Nötigung zur Selbstkritik >..."
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Re: Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen
ZitatOriginal geschrieben von iStephan
Ich habe gehört dass es ein grundsätzliches rechtsstaatliches Prinzip gibt, das es schon vor der Demokratie im Kaiserreich gegeben haben muss, schon in der Römerzeit, das hiess:"Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten" - auf gut lateinisch: Nemo se ipsum accusare tenetur
Genau das verlangt aber die Hannöversche Behörde. Wie passt denn das zusammen?
Naja, gegen eine Verwarnung ohne Verwarngeld in einer Bußgeldsache kannst Du auch nicht klagen.Dennoch kann diese Verwarnung später gegen Dich verwendet werden. Da ist aus meiner Sicht auch was faul. Das man gegen eine Verwarnung ohne Verwarngeld nicht vorgehen kann, sehe ich aus Aufwandgründen ja ein, aber dann sollte man eben diese nicht als Argument verwenden oder eien Regel einführen, dass keine Verwarnungen ohne Verwarngeld ausgesprochen werden dürfen.
Zum Fall Wulff: Er wäre "schön dumm" durch die Zahlung von 20.000 Euro sich selbst zu belasten, da dies wie ein Schuldeingeständnis bei der Presse rüberkommen würde.
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Vorwurf der Vorteilsnahme: Gericht lässt Klage gegen Wulff zu :top:
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Hab mal ne Frage dazu :
Mal angenommen, er würde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, würde er in dieser Zeit weiterhin sein Ehrensold bekommen ? -
Ich würde sagen ja. Im "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten", kurz BPräsRuhebezG, wird in §5 als einzige mögliche Begründung für den Entzug bzw. die Minderung des Ehrensold, eine Verurteilung nach §61 GG genannt. Dazu aber
ZitatDer Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen.
und das wird ganz sicher nicht passieren.Gruß Kai
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