ZitatOriginal geschrieben von Sliders
ja,ja, nun sind die kriminellen Handlungen als politische Gründe hochgestuft wurden.
Nun, noch immer ist der Empörungsstammtisch nicht Grundlage juristischer Entscheidungen, und auch für Bundespräsidenten gilt die Unschuldsvermutung, die sagt:
Jemand ist solange als unschuldig zu betrachten, bis er rechtskräftig verurteilt wurde.
Und im Übrigen gilt natürlich auch hier das alte Sprichwort:
Wer den Sumpf trocken legen möchte, darf nicht die Frösche fragen.
Sicherlich sollte für die Zukunft eine Änderung des Ehrensoldes sinnvoll sein, aber das würde dann natürlich nicht mehr für Wulff gelten.