All-Net-Flat für 39,95 - telefonieren ohne Limit - ab 01.07. von 1&1

  • Zitat

    Original geschrieben von anfaengerulli
    langsam kommt man durcheinander. Ab wieviel Minuten Telefon und wieviel sms wird Mißbrauch vorgeworfen?
    Ulrich


    Bei Vertragsaktivierungen ab dem 25.3.11 bzw. Buchung der optionalen SMS-"Flatrate" gelten folgende Spielregeln:


    https://pocketweb.1und1.de/mod…eschreibung_Mobilfunk.pdf

  • Ja.


    Evtl. wird das PDF im Downloadordner gespeichert.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Was ich aber nicht verstehe:


    Würde sich 1&1 nicht ins eigene Bein schießen, wenn sie einen außerordentlich kündigen? Ich meine die werden ja sicher nicht an der Tür klopfen und ihr Smartphone zurückverlangen oder seh ich das falsch?

  • 1&1 will sich damit nur absichern. Hier wird die breite Masse angesprochen, nicht der Einzelne.
    Die SMS-Flat kostet 10€ / Monat. Bei jetzt ca. 20Cent / SMS lohnt sich diese ab ca. 50 SMS / Monat (ca. 10€).
    Ich schätze der Großteil der Nutzer wird kaum über 200 SMS / Monat schreiben, selbst das halte ich schon für einen sehr hohen Durchschnitt.
    Wenn dann nun ein paar Nutzer "aus der Reihe tanzen", weil sie monatlich mehr als 1000 SMS schreiben, wird das im Normalfall niemanden interessieren.


    Auch Bestandskunden, welche schon vor Änderung des Tarifes ihren Vertrag abgeschlossen haben, werden wohl nicht ab 5000 Minuten / Monat eine Grenze haben, sondern weiterhin erst ab 15000 Minuten.
    Auch hier würde das, so beurteile ich das, eine Vertragsänderung vorliegen. Ich weiß nun nicht genau, ob sich 1&1 solche Änderungen vorbehält, kann es mir aber nicht vorstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von brkati
    Was ich aber nicht verstehe:


    Würde sich 1&1 nicht ins eigene Bein schießen, wenn sie einen außerordentlich kündigen? Ich meine die werden ja sicher nicht an der Tür klopfen und ihr Smartphone zurückverlangen oder seh ich das falsch?


    Der Grund findet sich in Ziffer 5.7 der weiteren AGB:


    Zitat

    Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 45 EUR zzgl. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


    Zusätzlich wird 1&1 mit großer Wahrscheinlichkeit gelieferte Hardware zurückfordern oder eine Abgeltung hierfür verlangen. Schließlich räumt sich 1&1 in seinen AGB einen äußerst großzügigen Eigentumsvorbehalt ein, nach dem der Verbraucher an der Hardware erst Eigentum erwirbt, sobald er sämtliche Verbindlichkeiten des Dauerschuldverhältnisses erfüllt hat. M.a.W.: Der Vebraucher erwirbt nach dieser Regelung erst Eigentum am Handy, nachdem die 24monatige MVLZ abgelaufen ist und er sämtliche Rechnungen bereits beglichen hat (sofern er überhaupt fristgemäß gekündigt hat).



    Dass diese Klauseln einer Inhaltskontrolle in dieser Form nur schwer standhalten dürfte, steht bei AGB von 1&1 wohl außer Frage. In Montabaur steht seit eh und je eine AGB-Giftküche ;)


    Unter den geänderten Bedingungen verdient der Tarif die Bezeichnung Flat(rate) keinesfalls mehr. Vielmehr dürfte man bei 1&1 aufgrund der klammheimlichen Umstellung der Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der Tarifbezeichnung und der reißerischen Werbaussagen ("Nie wieder auflegen – und dabei noch richtig Geld sparen. Klingt gut? Ist gut. Die 1&1 All-Net-Flat ist die günstigste Flatrate in alle Netze." und in Bezug auf die [neue] SMS-Flat "Unbegrenzt SMS in alle Mobilfunknetze versenden – für nur 9,99 €/Mon., sonst 19,9 ct/SMS.") schon Gefahr laufen, einen Irreführungstatbestand zu verwirklichen.


    Der durchschnittliche Verbraucher muss m.E. keinesfalls damit rechnen, dass er bei Abschluss einer Telefonieflatrate nach 5000 Minuten im Monat und bei einer SMS-Flatrate nach 1000 SMS im Monat vertragswidrig handelt und damit nach den Bedingungen des Anbieters ein (für den Verbraucher eben nicht folgenloses) einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht greift.


    Mich wundert, dass die Konkurrenz gegen eine derartige Mogelpackung noch nicht vorgeht. Teltarif scheint sich auch nicht dafür zu interessieren, dass sich 1&1 anscheinend ein "back to the roots" auf die Fahnen geschrieben hat. Marcell Darschloch wird's schon regeln :D


    bz_star: 1&1 kann eine derartige Verschlechterung der Stellung des Kunden natürlich nicht einseitig wirksam vornehmen, dazu muss der Kunde schon zustimmen. Und wie man 1&1 kennt, wird man dort keine Gelegenheit auslassen, die geänderten AGB vom 25.03.2011 durch "die Hintertür" einzuführen (Zubuchung einer Option, sonstige Vertragsänderungen wie etwa bei Umzug oder Anpassung der Bankverbindung).


    Natürlich bleibt es 1&1 unbenommen, auch Bestandskunden nach 5000 Minuten resp. 1000 SMS außerordentlich zu kündigen. Nur wird dann kein Richter der Republik einen wichtigen Grund bejahen...



    PS: Mein Tarif: 1&1 All Net Flat & Internet

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    [...]
    Unter den geänderten Bedingungen verdient der Tarif die Bezeichnung Flat(rate) keinesfalls mehr. Vielmehr dürfte man bei 1&1 aufgrund der klammheimlichen Umstellung der Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der Tarifbezeichnung und der reißerischen Werbaussagen ("Nie wieder auflegen – und dabei noch richtig Geld sparen. Klingt gut? Ist gut. Die 1&1 All-Net-Flat ist die günstigste Flatrate in alle Netze." und in Bezug auf die [neue] SMS-Flat "Unbegrenzt SMS in alle Mobilfunknetze versenden – für nur 9,99 €/Mon., sonst 19,9 ct/SMS.") schon Gefahr laufen, einen Irreführungstatbestand zu verwirklichen.


    Der durchschnittliche Verbraucher muss m.E. keinesfalls damit rechnen, dass er bei Abschluss einer Telefonieflatrate nach 5000 Minuten im Monat und bei einer SMS-Flatrate nach 1000 SMS im Monat vertragswidrig handelt und damit nach den Bedingungen des Anbieters ein (für den Verbraucher eben nicht folgenloses) einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht greift.


    Vortrefflich & treffend formuliert - noch Fragen, Marcell?

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    [...] Teltarif scheint sich auch nicht dafür zu interessieren, dass sich 1&1 anscheinend ein "back to the roots" auf die Fahnen geschrieben hat.
    [...]


    Doch, doch - das Interesse ist da und ein Bericht in Arbeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter


    Der durchschnittliche Verbraucher muss m.E. keinesfalls damit rechnen, dass er bei Abschluss einer Telefonieflatrate nach 5000 Minuten im Monat und bei einer SMS-Flatrate nach 1000 SMS im Monat vertragswidrig handelt und damit nach den Bedingungen des Anbieters ein (für den Verbraucher eben nicht folgenloses) einseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht greift.


    1000 SMS sind für manche Frauen (und Männer) doch gar kein Thema. Die sind schnell zusammen und das ist dann keine missbräuchliche Nutzung, nur weil sich über das Wetter, den Einkauf, den Ehemann, neuen Freund usw per SMS unterhalten wird. Das sind ja gerade mal knapp 34 SMS pro Tag. :D


    Und 5000 Minuten kann man auch voll kriegen, wenn man eine Fernbeziehung führt und sich nur am We sieht. Ein Freund von mir hatte 3 Jahre lang eine Freundin in Bayern und hat nach Feierabend nur den Knopf im Ohr gehabt bis spät abends, also Standleitung sozusagen, war allerdings netzintern.

  • 1&1 denkt da wohl neuerdings anders. Dabei war 1&1 doch so sehr an blütenreiner Weste gelegen...


    Aber warten wir mal ab, bis der öffentliche Druck durch Medienberichte größer wird.

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