ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Ich kann dir dazu sagen, dass Bestandskunden (mit der Tarifversion "(07/10)") nicht automatisch umgestellt werden. Aber auch fuer mich ist online nur noch die neue Version der AGB zugaenglich und nicht die, die eigentlich zu meinem Vertrag gehoert.
Also: Auf Lieferung des bestellten Tarifs bestehen und eine Umstellung auf die alten Konditionen erwirken.
Richtig, der Verweis zu den betreffenden AGB ist nur ein allgemeiner Link, der sich auch nach dem Einloggen nicht ändert. Indes habe ich herausgefunden, dass die direkte Vorgängerversion der aktuell online einsehbaren AGB nahezu analog zu meiner gelieferten Druckversion lt. pdf zum 1.2.2011 gültig wurde. Diese beinhaltet ja auch noch die Grenze von 15.000 Min. bzw. keine Restriktionen bei der SMS-Flat.
Nun stellt sich für mich die große Frage:
Wäre die Erfüllung der auch bei meiner Bestellung zuerst genannten Flat mit der Tarifversion "(07/10)" wirklich ein Garant dafür, den neuen drastischen Einschränkungen automatisch zu entkommen?
Oder anders formuliert:
Die Gegenseite kann ja auch einfach behaupten, dass die neuen Bedingungen seit Beginn der Gültigkeit online einzusehen sind und ich durch meine Bestellung am 30. März bzw. meinen Vertragsbeginn am 31. März ein paar Tage zu spät dran war und somit einfach "Pech gehabt" habe - unabhängig davon, wie sich der Tarif nun intern schimpft?