Handyversicherungen Überblick

  • Mobilcom-Debitel Handyversicherung
    http://www.mobilcom-debitel.de…nfo/handy-versichern.html




    gut:
    - dürfte auch einspringen wenn der Hersteller die Herstellergarantie ablehnt sowie der Verkäufer die Gewährleistung ablehnt


    fällt für mich raus, weil:
    - grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen


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    The Phone House Lifeline Handyversicherung
    http://www.phonehouse.de/shop/…e&menu=1195_1250&se=gz0zg



    fällt für mich raus, weil:
    - grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen
    - springt keines Falles ein wenn Herstellergarantie und Gewährleistung abgelehnt werden


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    T-Mobile Handyschutzbrief
    http://www.t-mobile.de/schutzbrief/0,20816,24221-_,00.html




    gut:
    - grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen


    fällt für mich raus, weil:
    - Viren und co. ausgeschlossen
    - flashen unter nicht vom Hersteller vorgesehene Bedienung fällt


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    Assona Handyversicherung
    http://www.assona.de/



    fällt für mich raus, weil:
    - Viren und co. ausgeschlossen
    - flashen unter nicht vom Hersteller vorgesehene Bedienung fällt


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    Handyschutz24
    http://www.handy.schutzbrief24.de/handy_versicherung.html



    fällt für mich raus, weil:
    - Viren und co. ausgeschlossen
    - flashen unter nicht vom Hersteller vorgesehene Bedienung fällt


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    Wertgarantie
    http://www.wertgarantie.de




    gut:
    - springt auch ein nachdem Herstellergarantie sowie Gewährleistung abgelehnt wurden


    fällt für mich raus, weil:
    - Viren und co. ausgeschlossen
    - flashen unter nicht vom Hersteller vorgesehene Bedienung fällt

  • - Angenommen man kauft ein neues Gerät und versichert es. Dann hat man einen Sturzschaden.


    In dem Moment erlischt auch sofort die Herstellergarantie. Die Bedingungen der freiwilligen Herstellergarantie ist meistens sehr strikt, sobald Eigenverschulden vorliegt bekommt man sie nicht mehr.


    Dann gibt es ja unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie noch die gesetzliche Gewährleistungspflicht die der Verkäufer gewähren muss. Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer dem Käufer nachweisen das dieser am Schaden verantwortlich ist, falls er das nicht kann muss er nachbessern. Nach einem halben Jahr gibt kommt die Beweislastumkehr. Dann wird die Gewährleistung etwas mehr zu einer Kulanzsache wenn man nicht unbedingt scharf auf Gutachten und Gerichtsprozesse ist.


    Weiter angenommen das dieser Sturzschaden durch die Versicherung übernommen wird.


    Wenn man dann später nochmal ein Problem hat, wie z.B. das der Slider vom Telefon oder was auch immer nicht mehr geht. Normal würde es unter Garantie fallen, aber die ist ja erloschen. Gewährleistung könnte sich auch auf den Standpunkt stellen das es was mit dem Sturzschaden zu tun hat und verweigern.


    Das ungünstige ist das die meisten Versicherungen aber Hersteller-, Material- und Konstruktionsfehler in ihren AVB ausschließen. Das heißt mit dem Schaden steht man dann alleine da und muss ihn selbst tragen.


    Ist recht viel Text um dieses Problem zu erklären, aber kürzer habe ich es leider nicht hin bekommen da es schon sehr komplex ist.


    - Viren... Man versichert ja hauptsächlich Smartphones, da es nicht lohnt für ein 30 EUR Telefon eine Versicherung abzuschließen. Viren für diese Telefone sind noch nicht so häufig aber im kommen.


    Sobald man einen Virus drauf hat verliert man meistens schon wieder die freiwillige Herstellergarantie. Ob Gewährleistung greift oder auch sagt eigenes Verschulden, "du hättest ja auf dein Smartphone was dazu da ist Programme drauf zu machen keine Programme drauf machen müssen?".


    Tja und die Versicherung übernimmt es auch nicht.


    Und wenn man das Telefon dann selbst flasht weil es hinterher ja höchstwahrscheinlich wieder laufen wird, dann gilt dies als "nicht vom Hersteller vorgesehene" und die Versicherung muss zukünftig auch keine Leistungen mehr erbringen. Verzwickte Sache.


    - "Durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch." - Was ist darunter zu verstehen? Selbst flashen dürfte unter nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch zählen?


    - "Bedienungsfehler" - Was ist darunter zu verstehen?


    - Vor dem Ausschluss grober Fahrlässigkeit ist für mich ein Ausschlusskriterium. Denn grobe Fahrlässigkeit ist immer eine Auslegungssache und im Schadensfall kommt es oft vor das die Versicherung das anders sieht als der Versicherungsnehmer. Wenn man keine Leistung erhält... Was macht man dann? Es gerichtlich klären lassen? Macht meiner Meinung nach nicht viel Sinn da man verlieren könnte. Das Risiko was man absichern wollte wird nicht zu zuverlässig abgesichert in dem man im Streitfall noch ein größeres Risiko des Gerichtsprozesses eingeht.


    - Software Updates, Firmware Updates und alternative Betriebssysteme. Manchmal kann man sein Smartphone über eingebaute Funktionen selbstständig updaten und verliert dabei auch keinerlei Garantie/Gewährleistung.


    Oft kommt es aber vor das Updates vorliegen, diese dringend wegen schwerwiegender Bugs benötigt werden aber man die Updates wegen irgendwelcher perfiden Gründe wie Produktcodes und Brandings nicht bekommt.


    Was auf dem PC kein Problem ist, dort kann man sich nach belieben und ohne schlechtes Gewissen ein Betriebssystem seiner Wahl aufspielen wird bei Handys durch Entzug von Garantie (und Gewährleistung?) bestraft. Nicht mal auf die Versicherung die man ja noch extra bezahlt kann man sich in diesem Fall verlassen, die ja dann auch Hardwarefehler die nichts mit der Software zu tun haben nicht mehr übernehmen.


    - Gibt es noch andere Handyversicherungen mit AVBs die einen kulanteren Deckungsumfang haben?

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