ZitatHabe mit meinen zuständigen Versicherungsmenschen telefoniert, der meinte, dass bei kleineren Schäden gar keine Gegenüberstellungs-Gutachten gemacht werden und ich den Schaden zahlen müsste, da der Schaden nur "geringfügig" sein wird und somit der Aufwand/Kosten nicht lohnen.
Die Aussage ist in der Form nicht richtig. Das Problem ist, dass Du in der Sache letztlich wenig zu melden hast. Deine Versicherung ist letztlich Herrin des Verfahrens. Wenn diese aufgrund der eingegangenen Sachverhaltsschilderungen der Ansicht ist, dass Dich eine Teilschuld trifft und entsprechend reguliert, kannst Du da nur in Extremfällen etwas gegen unternehmen (dafür zahlt diese eben auch auch iM gerichtsverfahren bei einer Niederlage die entsprechenden Kosten). Natürlich kannst Du versuchen, durch Deine Schilderung etc. entsprechende Argumente einzubringen, damit die Versicherung ja nicht auf die Idee kommt, zu zahlen. Natürlich wägt die Versicherung (jedenfalls sollte sie das) das Risko ab und hat natürlich wenig Interesse, bei einem Schaden von 300 € ein Verfahren mit allein 1.500 € Sachverständigenkosten etc. zu riskieren, so dass die Bereitschaft, bei kleinen Schäden zu zahlen, ggf. natürlich größer sein kann.