ZitatOriginal geschrieben von Gatekeeper
Eins fehlt hier natürlich noch:
Der Mehrwertsteuertrick, zumindest bei Sachprämien.
Stimmt, daran hatte ich noch garnicht gedacht! Und der Endkunde setzt natürlich beim "bestimmen des geldwerten Vorteils" im Kopf den Nettopreis an, weil er - anders als Gewerbetreibende - die MwSt. nicht absetzen kann. Bei einer Barauszahlung würde der Betrah vermutlich wegen der MwSt. geringer ausfallen...
Für den Händler natürlich ein feines Geschäft.
Noch krasser wird es, wenn der Kunde dann die fiktive PS3 wieder bei Ebay verkauft und dort annähernd den Neupreis erzielt. Im Gegensatz zum Händler kann sich der Kunde dann den gesamten Kaufpreis in die Tasche stecken, denn eine Abführung der Mehrwertsteuer kommt da ja nicht in betracht (wenn auch durch die Gewinnerzielungsabsicht eigentlich relevant). Zudem braucht der Kunde keine Gewährleistung geben und ist damit fein raus...
Bye, Mike