Lufthansa selber, also .de.
Flug verschoben, Anschlussflug muss umgebucht werden
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da komme ich auf den von mir genannten Preis.. Seltsam..
Werde ich nochmal checken!
Trotzdem danke an alle, auch wenn ich mir was anderes erhofft hatte!
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Nach der FluggastVO http://eur-lex.europa.eu/LexUr…04620040217de00010007.pdf seh ich das so:
ZitatArtikel 5 Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.Fazit: Ausgleichszahlung für die Annullierung gibts zwar nicht, aber a) und b) greifen.
ZitatArtikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit - einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
(2) Absatz 1 Buchstabe a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, mit Ausnahme des Anspruchs auf Erstattung, sofern dieser sich aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.
(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort."Endziel" ist gem. Artikel 2 h) de Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussfluegen der Zielort des letzten Fluges.
Da ein Anschlussflug ja existiert, ist demnach Endziel MUC. Also sollte die Airline dafür sorgen, dass Du da so schnell wie möglich hinkommst. Schaffst sie das nicht, sollten die Kosten einer selbstorganisierten Buchung zu ersetzen sein. Absolute Gewähr übernehme ich hier dafür allerdings nicht.
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Die Sache ist, dass es kein Anschlussflug im eigentlichen Sinne sondern ein weiterer Flug ist, da er sich 2 sperate Tickets gebucht hat.
So leid es mir für dich tut: Hoch gepokert und verloren. Buch einen neuen Flug und lerne daraus.
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Zudem liegt hier doch gar keine Annulierung vor. Der Flug ist nur verschoben worden, d.h. der Beförderungsvertrag wird erfüllt.
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Zitat
Original geschrieben von Air.Baer
Die Sache ist, dass es kein Anschlussflug im eigentlichen Sinne sondern ein weiterer Flug ist, da er sich 2 sperate Tickets gebucht hat.Wieso ist das kein Anschlussflug im eigentlichen Sinne? Sicherlich ein Argument, was Airlines gerne bringen, aber wenn ich von A nach B und kurz danach von B nach C flige, ist letzteres für mich ein "Anschlussflug" - andere Definfitionen sind gerne willkommen.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Zudem liegt hier doch gar keine Annulierung vor. Der Flug ist nur verschoben worden, d.h. der Beförderungsvertrag wird erfüllt.ZitatOriginal geschrieben von brasax
Einen früheren Flug gibt es nicht (mehr), der wurde gestrichen.Für mcih klingt es nach wie vor so, als ob der eigentich Flu annuliert wurde und Brasax eben auf einen anderen Flug umgebucht wurde. Scheint wohl nicht ganz unumstritten zu sein, s. hier unter Buchstabe D. http://www.vur-online.de/beitrag/2009_6_2.html
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Dein Angagement in allen Ehren, aber solche Konstelationen passieren täglich etliche male. Da gibt es für den TE definitiv nichts zu holen. Für weitere Infos empfehle ich das Vielfliegerforum.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt ein Flug aus, der in Griechenland hätte beginnen und enden sollen.
In diesem Fall wären die beschriebenen die Rechte in Griechenland durchzusetzen ... die Entschädingung wäre dann allenfalls was für die Erben ...
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von horstie
Wieso ist das kein Anschlussflug im eigentlichen Sinne? Sicherlich ein Argument, was Airlines gerne bringen, aber wenn ich von A nach B und kurz danach von B nach C flige, ist letzteres für mich ein "Anschlussflug" - andere Definfitionen sind gerne willkommen.
[/URL]Mit Sicherheit ist das für DICH ein Anschlussflug. Nicht aber für die Airline. Oder weis deine Airline dass Du von deinem "Zwischenstopp" mit einer ganz anderen Airline noch wo anderst hinfliegt? Mit Sicherheit nicht.
Anderst gelagert wäre der Fall wenn du mit Airline A nach Ort Y fliegst und von dort aus mit der gleichen Airline A nach Ort Z weiterfliegst.
Oder?
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