Wenn ich per Internet einen Handyvertrag abschließe, denselben innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufe, aber das Handy nicht zurückschicke, was passiert dann?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anbieter einen Anspruch auf Rücksendung sondern nur auf Wertersatz hat, oder?
Es könnte ja sein, dass einem das Handy beim Auspacken auf den Boden fällt und es dabei kaputt geht.
Ich hoffe, es gibt hier ein paar Juristen, die hier helfen können.