Wer will die 4500 Euro konkret? Die Firma oder der Fachmann, der es repariert?
Schlüsselverlust und Haftpflicht
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Und was hilft das jetzt bei der Fragestellung des TE? Und warum liegt hier eigentlich Stroh?
@TE: Durfte der Schlüssel überhaupt verliehen werden?
Das soll soviel heißen, solange er nicht nachfragt, wird er keine Antwort bekommen, die ihm weiterhilft.
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Wo soll er nachfragen und was soll er nachfragen? Da steht doch im Eingangsposting:
ZitatProblem an der Sache ist, das dort ein Schließanlagenschlüsses seiner Firma dran ist und die jetzt 4500 Euro haben wollen
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er sollte schlicht mal seine Versicherungspolice rauskramen und da rein gucken. Das wird ihm mehr helfen als das Stochern im Nebel. Versicherungsbedingungen können sehr sehr unterschiedlich sein. Die einen haben Schlüssel drin, die anderen nicht, die einen versichern geliehene Dinge, die anderen nicht...
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Alles pure Vermutung meinerseits, aber geliehen hatte er sich ja anscheinend gar nicht den Schließanlagenschlüssel des Kollegen, sondern der hing eben ohne zwingenden Grund mit dem geliehenen Schlüssel - Auto, Wohnung oder so - an einem Bund. Könnte das nicht eine Rolle spielen? Die Vase des Kollegen, die einem bei der Betrachtung und Bewunderung aus der Hand fällt hat man ja schließlich auch nicht explizit ausgeliehen. Oder wenn man den fremden Schlüsselbund bloß in der Hand halten würde, um den tollen Schlüssenanhänger zu betrachten und zu bewundern und dann fällt einem der ganze Klumpatsch in die Kanalisation auf Nimmmerwiedersehen, dann wäre das doch wahrscheinlich ein anzuerkennender Haftpflichtversicherungsfall, oder?
Wie gesagt, belastbares Fachwissen habe ich in derlei Angelegenheiten nicht, man möge mir törrichte Annahmen also bitte verzeihen und korrigierend eingreifen.
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Für gewöhlich ist das Verlustrisiko als solches in der Hapftpflichversicherung nicht enthalten - es sei denn, es ist (zusätzlich und ausdrücklich) im Versicherungsschein vom Versicherer übernommen worden. Wenn die Versichertengemeinschaft für jedes "verbummelte" Teil aufkommen sollte, müssten die Prämien drastisch steigen.
Der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe, ist die Frage, ob der Vermieter aufgrund des Schlüsselverlustes zum Austausch der gesamten Schließanlage berechtigt ist.
Hier kommt es auf den Einzelfall an. Maßgebend ist die Gefahr, die von dem verlorenen Schlüssel ausgeht. Ist Dir der Schlüssel bei einer Bodenseerundfahrt ins Wasser gefallen oder hast Du ihn im Auslandurlaub verloren, ohne dass der Schlüsselbund auf Deine Identität schließen lässt, ist ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen und eine neue Schließanlage nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn er Dir "gleich um die Ecke" (wo man Dich kennt) aus der Tasche gerutscht ist. Für alle Fälle dazwischen muss man abwägen.
ZitatOriginal geschrieben von .me
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In ganz neuen Verträgen kann man gegen Mehrpreis eine Schlüsselhaftung für diese Art Fälle mitbuchen, die würde dann aber auch nur für Dich selbst und nicht für den Kollegen gelten.
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Na ja, wenn mein in den 1980-er Jahren abgeschlossener VV noch als "ganz neuer" gilt, stimme ich Dir zu ... :pFrankie
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So Ruhe bewahren.
also der Schlüssel ist erstmal mit einer Riesenportion Glück aufgetaucht.
Ich habe eine Schließanlagenhaftpflicht, der Kollege jetzt auch.
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Glückwunsch.
Scheint ein guter Tag zu sein: Ich habe eben auch einen seit zwei Wochen verloren geglaubten Schlüssel wieder gefunden.
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Gerade wenn man Firmenschlüssel zur Verfügung gestellt kommt, sollte man meines Erachtens nach immer auch gegen Schlüsselverlust abgesichert sein. Das kostet nicht die Welt, wenn man nicht gerade direkt bei den "Großen" abschließt: Inkl. Ausfalldeckung (mit RS), Gefälligkeitsschäden, gemietete&geliehene Sachen, Allmählichkeitsschäden und 11 Mio. Deckungssumme ist man mit unter 60 EUR/Jahr dabei.
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