Briefkasten - nur einheitliche "Keine Werbung"-Aufkleber erlaubt?

  • Am besten ist immer der Spruch Missverständnisse sind mangelnde Kommunikation.


    Nein das sind sie nicht, sondern der Hausmeister will das eine und ich will was anderes.


    Die Frage ist jetzt wer setzt sich durch, reine Machtkämpfe und das man sich in den anderen rein versetzt um ihm entgegen zukommen ist eher die Ausnahme und nichts für einfach gestrickte Menschen.


    Vernunft ist was einzigartiges für viele und wird deshalb nur ganz selten angewendet.


    In deinem Fall schmeißt Du halt die unerwünschte Werbung direkt in den Müll und gut is, dann bekommst du auch weiterhin die Werbung, die Dir gefällt.


    Mein Gott, welcher Postbote oder Werbebote liest schon was da für Romane auf dem Briefkasten stehen, manche (Urlaubsvertretungen) lesen ja noch nicht mal den Namen und schmeißen alles in einen Briefkasten.


    Gruß Coltan


    PS: wenn alle den einheitlichen Aufkleber benutzen denke ich dann achtet eh keiner auf einen abweichenden Aufkleber.

    "It's not denial. I'm just selective about the reality I accept."

  • Zitat

    Original geschrieben von diger
    Selbiges gilt auch für das Äussere der Gemeinschaftsbriefkastenanlage. Quark mit Soße, von wegen Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern durch verschandeln der Briefkastenanlage.


    Was kommt als nächstes? Aufkleber auf die Aussentür, wer rein darf, und wer nicht? Weil es gibt ja auch die Werbetreibende Zunft in Form von Vertretern.


    Interessant, wie sich manche hier was zusammen dichten.


    Schalt mal wieder einen Gang runter. Man hat als Mieter einen Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern (§ 1004 BGB). Diese dürfen, wenn ein entsprechender Aufkleber vorhanden ist, keine Werbung einwerfen.
    Wenn du keine Ahnung hast, hilft Google. :flop:

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