Briefkasten - nur einheitliche "Keine Werbung"-Aufkleber erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von SmartCaller
    ... und die eingetütete Werbung von der Post nerven am meisten ...


    Das verhinderst du mit einem "Keine-Werbung"-Aufkleber auch nicht, denn für Werbung, die mit der Post zugestellt wird, gelten diese Aufkleber nicht. Der Auftraggeber zahlt bei der Post für die Zustellung.

    Gruß Brigitte

  • Zitat

    Original geschrieben von zauberfee
    Das verhinderst du mit einem "Keine-Werbung"-Aufkleber auch nicht, denn für Werbung, die mit der Post zugestellt wird, gelten diese Aufkleber nicht. Der Auftraggeber zahlt bei der Post für die Zustellung.


    Dagegen hilft allerdings ein nettes "Bitte nicht..." beim Briefträger seines Vertrauens. Damit ist man den Kram soweit los, bis halt mal Aushilfen unterwegs sind.


    Es ist erstaunlich, was man in dieser Welt erreichen kann, wenn man nur mal mit den Leuten im realen Leben spricht (Also nicht über Twitter, facebook, Foren, etc.) :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Wir haben so was auch, allerdings dürfen wir die Kleber selber von bei der Zentrale des Vermieters besorgen...da ich nicht gegen Werbung bin, ist mir das eh egal.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich stelle mir das gerade vor wie da am Briefkasten entweder ein riesengroßer oder kleinstgeschrieber Aufkleber prangt mit "Keine Werbung, keine kostenlosen Wochenzeitungen, keine Postwurfsendung, außer Pizzataxi (außer Joey's und Pizzahut sowieso nicht), aber falls mal irgendwas mich konkret interessierendes laut twitter.com/aktuellekonsumwuensche angeboten werden sollte bitte unbedingt doch einwerfen und dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz klingeln. Für weitere Vorschriften und Ausnahmen siehe meine beim zuständigen Amtsgericht hinterlegten AGB. P.S.: Bitte keine Fingerabdrücke hinterlassen und die Klappe vollständig schließen, außer nach dem Einwurf von überlagertem, unverpacktem Gemüse. Wer dies liest ist doof oder/und Pedant." (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Na sicher dürfen die das bestimmen, wie alles was das äussere
    der Wohnanlage betrifft.


    So sicher ist das nicht. Der Mieter hat natürlich auch den Briefkasten gemietet und kann diesen daher, genauso wie die Wohnung, vertragsgemäß nutzen. Dazu gehört grundsätzlich auch, dass man Aufkleber anbringen darf. Etwas anderes müsste dann im Mietvertrag geregelt sein.


    Zitat

    Original geschrieben von peeck
    Wenn es dem Mieter nicht passt, kann er sich ja was anderes suchen.


    Tolles Argument.
    Wenn's dem Vermieter nicht passt, kann er das Haus ja verkaufen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    So sicher ist das nicht. Der Mieter hat natürlich auch den Briefkasten gemietet und kann diesen daher, genauso wie die Wohnung, vertragsgemäß nutzen. Dazu gehört grundsätzlich auch, dass man Aufkleber anbringen darf. Etwas anderes müsste dann im Mietvertrag geregelt sein.


    Nach Deinem Argument dürfte man dann auch das Äussere des Balkons nach eigenem Geschmack einfärben, dekorieren, etc.


    Aber wenn es ans Äussere angeht, darfst Du nicht einfach machen, was Du willst.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Das Streichen des Balkons von außen gehört auch nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung, die Ausübung des Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern jedoch schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das Streichen des Balkons von außen gehört auch nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung, die Ausübung des Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern jedoch schon.


    Selbiges gilt auch für das Äussere der Gemeinschaftsbriefkastenanlage. Quark mit Soße, von wegen Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern durch verschandeln der Briefkastenanlage.


    Was kommt als nächstes? Aufkleber auf die Aussentür, wer rein darf, und wer nicht? Weil es gibt ja auch die Werbetreibende Zunft in Form von Vertretern.


    Interessant, wie sich manche hier was zusammen dichten.

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  • Moin,
    also ich kümmere mich auch um zwei Wohnungen, und es käme mir nicht in den Sinn, den Mietern vorzuschreiben wie sie Ihren Briefkasten gestalten sollen. Selbstverständlich muss der bei Auszug wieder im Normalzustand sein, aber von mir aus dürfen sie den auch mit pinker Folie überziehen. Allerdings habe ich dazu auch noch nirgendwo was gelesen, weder in den Mietverträgen noch in der Hausordnung.
    Also meine Briefkästen sind in der Regel mit Aufklebern verziert, und da hat noch nie ein Vermieter etwas dazu gesagt. Naja, und jetzt gehört der Postkasten mir, da ist die Frage eh wurscht ;).
    Allerdings finde ich den Hinweis mit dem "verscherzen" ganz richtig. Ich kenne den Hausmeister ja nicht, aber ständig diesem ein Dorn im Auge zu sein kann sicherlich nicht nur Vorteile bringen ;).


    greetz

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