Centrium stellt MobileSMS ein

  • Carsten:


    Du hast einen Text von mir gequotet, den es nicht mehr gibt... ;) Bitte zwecks besserer Verständlichkeit ändern.


    Ich hatte mein Ursprungsposting komplett verworfen, da ich nach nochmaligem Lesen des Threads verstanden geglaubt hatte, daß in der ALTEN Version der AGBs die Formulierung "mobileSMS oder WebSMS" drinstand, während nach der Editierung am 14.03. nur noch von WebSMS die Rede ist.


    Wenn das so ist, dann gilt das in meinem letzten Posting Gesagte.


    Andernfalls sollte einer von Euch nachschauen, ob er die AGBs, denen er damals zugestimmt hat, irgendwo rumliegen hat. Andernfalls gibts eh keine Chance auf nix. Die einzige Möglichkeit ist im Prinzip die, daß in den AGBs, denen Ihr zugestimmt habt, ausschl. von "mobileSMS" oder aber von "mobileSMS UND WebSMS" als vertragswirksamer Dienst die Rede ist. Falls die "oder"-Formulierung damals schon drin war - und so verstehe ich diesen Thread wie gesagt - dann keine Chance. Falls Ihr die alten AGBs nicht findet -> auch keine Chance.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Mail von Centrium


    Hallo,


    habe heute eine Mail von Centrium bekommen und die verweisen genau auf die Stelle der AGBs mit dem wesentlichen Vertragsbestandteil =webSMS. Ich hatte denen gleich eine Mail geschickt mit Rückerstattungsaufforderungn und Fristssetzung, nachdem sie den Dienst eingestellt hatten.


    Leider habe ich die alten AGBs nicht mehr und wenn es alternativ drin stand, dann sehe ich wie schon von anderen erwähnt, keine Möglichkeit. Werde also mein Guthaben von ca. 11 Euro bei den webSMS verdaddeln müssen.:mad:


    Ich werde mal den Thread beobachten, vielleicht hat ja jemand eine gute Idee wie man denen doch noch bei kommt. Ich hab Ihnen erst mal ein Fax geschickt mit Frist zur Rückerstattung und vielleicht versuche ich es bei negativer Nachricht mit einem Mahnbescheid. Aber ist vielleicht auch etwas überzogen, die Kosten rechtfertigen ein solches Vorgehen leider nicht.


    Nun ja, eben verloren....;)


    Gruss
    Realfargo

    Einsicht: Die Handyhistorie wurde aus Signatur gelöscht. :-)

  • Es muß übrigens eigentlich doch nicht unbedingt ein Problem sein, wenn man die alten AGBs von damals nicht mehr hat. Carsten hatte mir einen Link eines Webarchivers geschickt, in welchem man die Homepage des Anbieters aus der damaligen Zeit (als er sich anmeldete) sehen kann. Da ist nirgends was von WebSMS zu sehen. Auch wenn die AGBs leider nicht mit archiviert sind (der Archiver archiviert wahrsch. nur die obere Ebene von Homepages), so kann man aufgrund der zu sehenden Hauptseite mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß es den Webdienst damals noch nicht gab und er ergo auch kein Vertragsbestandteil war.


    Selbst wenn man die AGBs von damals nicht mehr direkt vorliegen hat, so hindert einen ja trotzdem nichts daran, auch ohne konkretes Wissen einfach zu behaupten, daß WebSMS eben damals kein Vertragsbestandteil war und auch durch nichts Vertragsbestandteil geworden sind. Falls man sich hierbei tatsächlich zu einem juristischen Vorgehen entscheiden würde, so müßte der Gegner zu seiner Verteidigung natürlich die damals geltenden AGBs vorweisen. Genauso wie er übrigens beweisen müßte, daß er seine Kunden in korrekter Art und Weise über eventuelle Änderungen der AGBs informiert hat. Und spätestens dann wüßte man ja genau, was nun damals drinstand. Wenn der WebSMS-Dienst wider Erwarten doch schon drinstand -> Pech. Andernfalls und falls der Anbieter keine wirksame Information über AGB-Änderungen nachweisen kann -> Glück.


    Man braucht übrigens IMHO nicht davon auszugehen, daß die Jungs hier tricksen würden und z.B. neuere AGBs als Ältere ausgeben würden. Schließlich müssen sie damit rechnen, daß es doch noch irgendwo jemanden gibt, der sich die AGBs von damals aufgehoben hat und somit einen eventuellen Tricksereiversuch auffliegen lassen könnte.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hi !


    Zitat

    2. Durch den Zahlungseingang eines Euro-Guthaben-Betrages erkennt der Kunde diese Vertragsbedingungen an und macht der Centrium GmbH einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des Centrium Prepaid Accounts (CPA). Durch Freischaltung und Benachrichtigung des Kunden von der Freischaltung nimmt die Centrium GmbH dieses Vertragsangebot an. Nach Freischaltung zur Nutzung des Centrium Guthabens kann der Kunde SMS von seinem Mobiltelefon (MobileSMS) und aus dem Internet versenden (WebSMS) sowie über Dritte Waren und Dienstleistungen einkaufen.


    Ich denke ihr werdet keine Aussichten haben euer Geld wieder zurückzubekommen.
    Wie ich das hier lese erkennt man bei jeder neuen Überweisung die AGBs an....somit hast du nur Chance wenn du damals (im Jahr 2000) deine 500 EUR noch nocht verbraten hast ;-)


    Ist aber unwahrscheindlich....
    Naja....ich hab noch 11 EUR drauf und werd das bei WebSMS veresemsen!


    Dann fällt wenigstens die nervige suche nach FreeSMS Anbietern wech !


    Grüsse Birne

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Falls man sich hierbei tatsächlich zu einem juristischen Vorgehen entscheiden würde, so müßte der Gegner zu seiner Verteidigung natürlich die damals geltenden AGBs vorweisen. Genauso wie er übrigens beweisen müßte, daß er seine Kunden in korrekter Art und Weise über eventuelle Änderungen der AGBs informiert hat. Und spätestens dann wüßte man ja genau, was nun damals drinstand. Wenn der WebSMS-Dienst wider Erwarten doch schon drinstand -> Pech. Andernfalls und falls der Anbieter keine wirksame Information über AGB-Änderungen nachweisen kann -> Glück.


    Das sehe ich anders. Die Beweislast bei Rückforderungsansprüchen im Rahmen einer Rückabwicklung eines Vertrages hat derjenige, welcher das Rücktrittsrecht o. Kündigung ausübt. Wer das Gestaltungsrecht iniziert, der muss auch dessen Voraussetzungen beweisen. Insoweit würde eine Behauptung nicht genügen, denn Voraussetzung für den Rücktritt / Kündigung wäre, dass die WebSMS zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht allein wesentlicher Vertragsbestandteil wäre. Dies ist m.E. aber zur Zeit ohne einem Exemplar der alten AGBs nicht möglich.


    Gruss
    Realfargo

    Einsicht: Die Handyhistorie wurde aus Signatur gelöscht. :-)

  • Wieso dauert das so lange?


    Ich habe nun vermehrt das WebSMS von Centrium genutzt, schließlich muss ich noch über 32 Euro verbrauchen. Die Zustellung dauerte dabei teilweise mehrere Stunden. Das ist natürlich ein grober Mangel. Habt ihr auch so schlechte Erfahrungen damit gemacht?

    The difference between men and boys is the price of their toys.

  • Zwischenzeitlich wurde ich von Centrium informiert, dass sie mein Restgutenhaben erstatten, sofern ich bereits vor dem 14.12.2001 Kunde war (was bei mir der Fall ist).
    Also haltet Euch ran - nicht gleich aufgeben. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Handy Andy
    Die Zustellung dauerte dabei teilweise mehrere Stunden.


    Über 20min Verzögerung erlebe ich neuerdings auch oft. :(

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    dass sie mein Restgutenhaben erstatten, sofern ich bereits vor dem 14.12.2001 Kunde war


    Seit 8/01 bin ich nachweislich Kunde. Na, dann werde ich mal das Geld zurückfordern. :)

    Meinten Sie: Standard

  • Verdammter Mist! Bin zwar seit 2000 Kunde, doch habe ich meine Rufnummer gewechselt (Dez. 2002) und entsprechend wieder aufgeladen!
    Jetzt sind meine 28,92Eur wohl verloren?! :mad:
    Das, was ich wohl die ganzen Jahre gespart habe, habe ich jetzt doppelt und dreifach verbraten...


    Gruß,
    Benny

  • Mal ne Frage:
    Wo sollen wir denn jetzt günstiger SMS verschicken können???
    Centrium war bisher ja das günstigste?
    Brodos rentiert sich doch garnicht, wenn man für die netzinternen 19ct regulär zahlen muß oder?
    Gruß


    Stefan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!