Garantiefall - bzw. irgendwie geht es keinem was an.

  • hört sich ähnlich dem fall an, den meine frau vor einiger zeit mit samsung hatte...:


    monitor in der metro gekauft, funktionierte am dienstlichen rechner nicht richtig (bildstörungen), war bei samsung direkt zur reparatur, da es über die metro länger gedauert hätte.
    ersatzgerät von samsung funktionierte in der zeit problemlos.
    eigenes gerät klappte nach rückkehr immer noch nicht.
    wieder mit der hotline kontakt, rückgabe direkt an samsung vereinbart, auszahlung sollte über den händler erfolgen.
    gerät wurde abgeholt, leider haben wir vorher nicht bei der metro angefragt, ob das prozedere auch klappen wird... (metro verneint die auszahlung auf diesem wege)
    es folgten einige anwaltsschreiben, der kontakt ging von der normalen hotline zu einem höheren level inkl. des zahlungsversprechens, aber es erfolgte keine zahlung.
    mahnbescheid beantragt, dem netterweise nicht widersprochen wurde.
    letztendlich hat samsung dann den kaufpreis des monitors an unsere anwältin bezahlt, die anwaltskosten und die kosten des mahnbescheids. rolleyes:
    schade, daß wir nicht bis zur pfändung gekommen sind... ;P :
    zeitrahmen afair lag bei > 6 monaten...


    aus der erfahrung heraus würde ich also wirklich den weg über einen juristischen beistand wählen. viell. mal bei der verbraucherzentrale anklopfen?


    ich denke der handy-händler wird selbst keine vertragsbeziehung mit toshiba haben, daher wird er dort auch nicht ohne weiteres das geld abrufen können. außerdem könnte ich mir vorstellen, daß es schwer wird das ding dann richtig zu verbuchen. bekommt/bekäme er bei dem geldfluß nicht probleme mit der berechnung der mehrwertsteuer, die er dir ja nicht mit auszahlen kann/könnte?


    viel glück!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zumal Toshiba vor dem 1.1.09 auch eine Garantie gegeben hatte, diese aber nur 6 Monate auf die meisten LCD beschränkt war.


    Und nochmals, Toshiba kann als Hersteller keine Gewährleistung geben, nur eben eine freiwillige Garantieleistung. Und hier ist die Frage, warum Toshiba sich querstellt, wenn der Kunde eine Garantieleistung in Anspruch nimmt und Toshiba nun meint, sich hier auf eine Gewährleistungsabrechnung beziehen zu können, die aber nie stattfand.


    Ich würde ebenfalls an deren Tür durch einen Anwalt klopfen lassen, wenn alles dem enstricht, wie der TE beschrieben hat.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Wenn ich nicht grade im Umzugsstress stecken würde, würd ich das Dokument der vertragswerkstatt schon eingescannt haben und hier Posten, da hät ich kein Problem mit. Ich schau mal zu was ich hinbekomme im laufe des Nachmittags. Noch bin ich auf Arbeit..


    Grüße
    SKSAustin

  • So wie sich die Sache für mich liest ist mit der Händler, der das Geld auszahlen soll die Vertragswerkstatt, die die RMA-Nummer ausgestellt hat gemeint. Die Reaktion des Handyladens ist für mich völlig nachvolliziehbar, da er nichts mit der Garantieabwicklung zu tun hat.


    Geh noch einmal zur Werkstatt und sprich die Angelegenheit mit dem Chef dort durch und drohe nicht dirket, wie hier empfohlen, gleich mit nem Anwalt. Mir kommt es oft so vor, als wäre es inzwischen chic mit dem Anwalt zu drohen ohne dass versucht wird sich auf einer vernünftigen Ebene (sachlich!) zu unterhalten. Ich möchte nicht wissen wie oft Servicemitarbeiter am Tag hören "Ich werde das mit meinem Anwalt klären" ohne dass etwas passieret oder schlimmer noch die Rechtsgrundlage dafür da ist.
    Mach dir bewusst, dass niemand versucht hier Geld zu unterschlagen, da es offenbar nie beim Hersteller abgerufen wurde. Das Problem ist wahrscheinlich einfach die Unkenntnis des Ablaufs auf Seiten des Werkstattmitarbeiters.

  • Mit der Vertragswerkstatt wurde schon mehrfach geredet. Die hat uns damals bei aushändigen des Zettels mit RMA nNummer und allem direkt gesagt das damit ihre Arbeit getan sei und man den rest mit Toshiba bzw. dem Händler klären müsse wo das Gerät gekauft wurde.


    Das beste ist wohl ein Anruf bei Toshiba, wobei auch die schon geführt wurden, und man von den Mitarbeitern dort immer nur gesagt bekommt das diese keinen Einblick in Vorgang X haben. Per Mail wurde mir schon eine andere Hotline Nummer mitgeteilt, aber auch dort haben die Mitarbeiter offensichtlich keinen Einblick in gewisse abläufe.. was mich sehr wundert. Wozu eine Service Line wenn die dann NICHTS regeln können weil sie nichts einsehen können?! Und das in Zeiten von Ticketsystemen?!


    Und nachvollziehbar ist vieles, aber nicht das wenn Toshiba sagt "sagen sie ihrem Händler bitte er müsse das Geld unter RMA Nummer XXX anfordern" und der Händler darauf meint.. "nö wir machen nix weil sie haben sich ja an Toshiba gewannt".
    Eine super Kundenfreundliche handhabung.. und das war ironie! Service ist was anderes...


    Als ich mein Beamer vor ein paar Jahre direkt an Acer geschickt habe wurde der innerhalb 3 Wochen repariert. Alser wieder da war, war noch nich alles ok, alsowieder hin und nach ner Woche war er wieder da mit neuer Optik und Lampe. Das nenn ich anständigen Service den sie nicht mal erbringen müssten, da es eine art Staub auf Optik Problem war. naja.. wie dem auch sei.. ich find das alles sehr unkoorperativ von beiden Seiten.


    Wegen Anwalt. Das wäre echt das letzte mittel. Ich möchte diesen weg garnicht gehen, aber wenn man so dumm im regen stehn gelassen wird, bringt ja anderes nichts mehr.


    Grüße
    SKSAustin

  • Na, was soll der Händler denn machen?
    Du bist an ihm vorbei mit Toshiba in Kontakt getreten und hast mit deren Vertragswerkstatt einen Vorgang ausgelöst.
    Jetzt stehst du bei dem Händler vor der Tür, der von nicht weiß und forderst seine Hilfe ein.
    Der wird das Gerät auch nicht direkt von Toshiba haben, sondern irgendwo vom Großhändler palettenweise bekommen. Wie der jetzt da über die RMA, die er gar nicht ausgelöst hat, an das Geld kommen soll, ist mir auch unverständlich.


    Ich würde mich, wie schon mehrfach erwähnt, an die Werkstatt hängen. Die haben den Vorgang eingeleitet, stehen im Toshiba-System als Ansprechpartner zu der RMA-Nummer drin und haben auch den direkten Kontakt zu Toshiba.
    Wenn du mit Anwalt drohen willst, dann bei der Vertragswerkstatt, aber der Handyladen steht doch nun wirklich abseits des ganzen Vorgangs.



    EDIT:
    Und dass der Händler jetzt keine Gewährleistung mehr geben kann ist doch irgendwie klar.
    Der Händler hat bei Ansprüchen das Recht auf dreimalige Nachbesserung. Aber was soll er jetzt noch nachbessern? Das Gerät ist verschrottet und es existiert nur noch eine Nummer.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Den ungefähr gleichen Fall hatte ich im Mai auch.


    Mein LGe Gerät gab seinen Geist zum 3 mal auf und das Panel konnte wohl so nicht mehr getauscht werden, das hat die Vertragswerkstatt, die LG auch zu mir geschickt hat dann nach 4 wochen festgestellt.


    LG wollte dann auch die ZAhlung an den Händler veranlassen, dieser sprach dann mir gegenüber schon nur von der Auszahlung vom ZEitwert, dieser ist bei einem 1100 Euro Gerät nach fast 2 Jahren leider nicht sehr hoch.


    Glücklicherweise konnte ich mit LG noch reden ein anderes Austauschgerät zu bekommen. Ich habe nun das aktuelle Flaggschiff der Plasmareihe bekommen.


    Zum Glück.


    Aber ich kann den Ärger des TE verstehen, zuerst hiess es laut LG: das Geld kann nur der Händler auszahlen, der Händler sagt ja aber ohne Schreiben von LG können wir nichts auszahlen LG sagt die Werkstatt muss dieses Schreiben erst fertigmachen


    Das war ein eher unlustiges dreiecksgetue in dem der eine auf den anderen verweist.


    Ich kam mir bei der ganzen Geschichte auch ein wenig verschaukelt vor. bzw habe mich geärgert die Reparaturen nicht über meinen Gewährleistungsgeber abgewickelt zu haben.


    Nun aber nochmal kurz zur überischt


    Hersteller = Garantiegeber
    Verkäufer = Vertragspartner = Gewährelsitungsgeber


    Da der Hersteller das Geld nicht direkt von dir gesehen hat, kann dieser es natürlich auch nicht auszahlen.


    viel Glück


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Da der Hersteller das Geld nicht direkt von dir gesehen hat, kann dieser es natürlich auch nicht auszahlen.


    Weshalb? Es gibt doch keinen vernünftigen Grund, schließlich klappt das bei anderen Herstellern doch auch. Klar, wenn man nicht will will man nicht.


    bye Kai


  • ist schon richtig, aber wenn der hersteller das gerät zurücknimmt/einbehält kann er imho auch nicht einfach bestimmen, daß er händler das geld auszuzahlen hat, oder?
    erst recht nicht, wenn der händler das gerät viell. gar nicht auf direktem wege vom hersteller hat, sondern da noch 1-2 zwischenhändler (u.u. sogar noch im ausland?!) drin hängen. kann mir kaum vorstellen, daß die rückerstattung über den händler da klappen soll...
    ich sehe hier eher den hersteller als ansprechpartner. entweder soll er einem exakt benennen, wer die auszahlung macht, oder noch besser das geld nach vorlage der rechnung auszahlen.


    die anwaltsvariante haben wir auch erst gewählt, als sich samsung tot stellte und absprachen plötzlich nichts mehr galten. zum glück haben sie sich etwas zu lange tot gestellt ;)
    ich glaub nen vollstreckbaren mahnbescheid gegen samsung könnte man sich einrahmen, direkt neben dem scheck von quam, oder :D

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Das Problem bei der Sache ist ja einfach das, der Hersteller ja nie den Betrag bekommt den der Händler bekommt.


    Ein Beispiel


    Hersteller A verkauft sein Produkt für 500 Euro an Verkäufer B.


    B. verkauft das Gerät nun für 700 Euro an Käufer C


    Das Gerät ist nun kaputt und C will seine Knete wiederhaben.


    Dann kann A ja leider schlecht 700 Euro auszahlen obwohl Sie für das Gerät ja nur 500 Euro bekommen haben.


    Der normale Ablauf ist ja der


    Der Hersteller schreibt dem Händler das Gerät dann gut und dieser dann dem Kunden.


    Oder andersrum wir verkaufen unsere Waren ja auch bei Real etc. wenn dort eine Rückgabe stattfindet bezahlt Real den Kunden direkt aus und belastet uns dann mit hrem EK.


    Ganz davon ab werde ich mir mein nächstes Gerät wohl wieder im normalen Fachhandel kaufen, den aus der rennerei mit LG -- GSM Köln -- Medianess hat mich die letzten nerven gekostet.


    Weiterhin sollte vielleicht auch festgehalten werden, dass man sich im Gewährelsitungsfall DIREKT an seinen Verkäufer wendet und nicht an einen Servicepartner mit dem man ja eigentlich keinen Vertrag hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!