Wer ist denn überhaupt "der Händler, der das Geld bekam"?
ggf. hat Dein Handydealer den TV auch nur aus dem Großhandel oder Mediamarkt oder sonstwo her. Das würde ich erstmal vom Hersteller in Erfahrung bringen.
Garantiefall - bzw. irgendwie geht es keinem was an.
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Bekommen hat das geld noch niemand.
De Händler um den es geht ist Handydealer24.de.
Wo der das gerät mal her hatte ist mir ja egal, ich hab es über einen Händler bekommen und wenn nun Toshiba sagt, der Händler muss das Geld anfordern, könnte der Händler dies ja mal tun und sich nicht so querstellen wie er es grad tut. find ich....Rechtsschutzversicherung ist keine vorhanden. Nicht sehr förderlich, aber ist ja nun auch nicht zu ändern.
Ich werde heute nochmal bei Toshiba anrufen. Zumindest den versuch starten.
Grüße
SKSAustin -
Idee am Rande: Ist mit "Händler" aus Sicht von Toshiba vielleicht die Vertragswerkstatt gemeint, die die Einsendung initiiert hat? :confused:
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Die Vertragswerkstatt hat das Gerät zerstört, und gesagt das dies dokumentiert werden musste, und das Gerät dann an Toshiba zurückgesendet wurde. Alles andere müsse der Kunde nun mit Toshiba klären. So die Aussage der Vertragswerkstatt.
Grüße
SKSAustin -
Zitat
Original geschrieben von SKSAustin
Toshiba kann und will keine Zahlung an den Kunden direkt absetzen. WARUM auch IMMER! Ich versteh es nicht.Der Grund:
Toshiba gibt keine 2-Jahres-Garantie sondern 2-Jahre-Gewährleistung . D.h. Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche muß also letztendlich der Händler bzw. Verkäufer erfüllen. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muß er beweisen, daß der Mangel durch dir entstanden ist. Nach den 6 Monaten mußt du beweisen, daß der Mangel ein Produktmangel war bzw. ist.
Insofern hat Toshiba Recht, denn dein Verkäufer ist nun zuständig. Warum man sich aber ein Toshiba kauft, ist eine andere Geschichte...
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Toshiba hat im ERSTEN Kontakt gesagt "Wenden Sie sich an die vertragswerkstatt, die wird das Gerät reparieren".
wenn von anfang an der Händler alles hätte regeln müssen, dann hätte Toshiba das bitte gleich am anfang sagen sollen und nicht jetzt, wo das Gerät verschrottet zurück an Toshiba ist.
Dieses hin und hergeruder von Toshiba will und kann ich nicht verstehen und nachvollziehen. Da komm ich mir als Kunde verarscht vor wenn ich dann auf der Toshiba Seite etwas von Service lese.
Grüße
SKSAustin -
Zitat
Original geschrieben von SKSAustin
Da komm ich mir als Kunde verarscht vor wenn ich dann auf der Toshiba Seite etwas von Service lese.Grüße
SKSAustinSo ist es.
Kannst dir nochmal alles runterladen und in Ruhe mal durchlesen.
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Seit wann bitte gibt Toshiba nur Gewährleistung? Du beschriebst die Gewährleistung, verlinkst dann aber auf die Seiten Toshibas, die eindeutig von Garantie sprechen. Zumal Toshiba als Hersteller keine Gewährleistung geben kann
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Zitat
Original geschrieben von sin-4711
Du beschriebst die Gewährleistung, verlinkst dann aber auf die Seiten Toshibas, die eindeutig von Garantie sprechen.Die Grantie gibt es erst seit 01.10.2009. Für davor gekaufte Geräte gilt noch was ich gesagt habe. Beim TE ist leider gerade das der Fall.
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Trotzdem, kann Toshiba keine Gewährleistung geben...!
Die muß der Händler geben, in dem Fall der Handyladen.Da das ganze jetzt aber anders (nämlich direkt über den Hersteller) abgewickelt wurde, und du zudem aus den ersten 6 Monaten raus bist, wäre mein Ansprechpartner auch nicht der Handyladen gewesen, sondern Toshiba direkt.
In sofern verstehe auch ich das Verhalten des Handyladens.
Ich schreibe bewußt "Handyladen" und nicht "Händler", um eine evtl. Verwechslung mit dem Toshiba-Händler (bei dem die Glotze zur Begutachtung war) zu vermeiden!Mein erster Gedanke war auch:
ZitatOriginal geschrieben von Sebastian
Idee am Rande: Ist mit "Händler" aus Sicht von Toshiba vielleicht die Vertragswerkstatt gemeint, die die Einsendung initiiert hat? :confused:
DAS würde ich mal abklären!
Hört sich nämlich verdammt danach an!!
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