Timba, du erinnerst dich, dass ich vor gesagt hatte: wir wollen nicht vom Problem zu Personen kommen.
Es ist schwierig, ein Problem zu beschreiben ohne ein Beispiel zu nennen. Aber das Beispiel soll nicht dafür stehen, dass diese Person beschuldigt wird. Ich habe das Thema Aufwandsentschädigung genommen, weil es bekannt ist und auch verbreitet.
Vielleicht habe ich mich auch schlecht ausgedrückt. Es geht mir nicht um Personen, es geht mir nicht um B. Der kann gerne seine ganze Sammlung hier verkaufen, egal oder unter oder über ebay Preis. Ist mir völlig egal. Ich sehe auch Leute, (sein Name fängt mit D. an), die hier jede Woche ein neues Handy verkaufen. Habe auch kein Problem damit.
Ich habe nur ein Problem damit, dass ihr Regeln haben wollt und zwischendurch mal immer von Ausnahmen redet. Es geht nur um das Problem und um Regeln.
Merlin hat gesagt: "Niemand hat hier etwas gegen eine "Aufwandsentschädigung" bei Schnäppchenartikeln aber der vierfache Preis geht eindeutig in die Richtung gewerbliche Gewinnerzielung und dann kann es das eben nicht mehr im "Biete" angeboten werden, sondern muss ins Werbeforum, mit Firmennamen und Impressum etc."
Da sage ich nur: aber hallo! Das Gesetz schreibt ganz genau vor, was Gewinnerzielung ist und was nicht. Wenn einer meint, dass mit Aufwandsentschädigung geht in Ordnung, weil er sein TT-Bruder ist, aber bei anderen dann unter Gewinnerzielung fällt, dann ist das für mich ein aber hallo!
Ich habe auch nichts gegen Leute, die gegen Aufwandsentschädigung was machen. Ich finde es schön, dass jemand die Mühe macht. Perfekt! Jeder profitiert davon.
Aber mir missfällt es sehr, dass von einigen TT-Usern die Regeln selber geschrieben werden. Man sollte sich nicht das aussuchen, was einem passt. Entweder gleiche Gesetze für alle oder für keinen. Aber nicht mit Ausnahmen, nur weil einer sein TT-Bruder ist.
Wenn also einer sagt, dass er das Thema Gewerbe noch strikter umsetzen möchte, dann für alle, aber nicht mit Ausnahmen.
Ich hoffe, du verstehst du, worauf ich hinaus will: es geht mir nicht um Personen. Mir ist das egal, wie einer mit welcher Absicht was verkauft. Mir ist es aber nicht schnuppe, wenn einer seinem TT-Bruder eine Ausnahme macht, nur weil man ihn kennt. (Wir sind hier nicht in Italien) [Genau das schätze ich am TT-Team: sie setzen die Regel korrekt um, unabhängig wie bekannt einer ist. Gleiches Recht und gleiche Strafen, egal ob er Bär-Lust-Koni heisst oder Sliders]
Gib mir einen Grund, warum regelmäßige Aufwandsentschädigung laut Steuergesetz nicht unter Gewinnerzielung fallen soll?