Verbraucherkreditrichtlinie: Änderung der Kundenbedingungen (1822direkt)

  • Hallo,


    mir ging dieser Tage ein Schreiben der 1822direkt zu, in dem mir neue AGB mitgeteilt werden, für den Fall, dass ich nicht widerspreche. Begründet wird dies mit einer neuen europaweiten Verbraucherkreditrichtlinie.


    Für mich sieht es so aus, als wären die Änderungen fast alle negativ für den Verbraucher. Z.B.:
    - Änderung des Rechnungsabschlusses von monatlich auf vierteljährlich bei Girokonten und
    - generell jährlich bei Tagesgeldkonten.
    - Freie Verfügung über Tagesgeld (bisher teils max. € 3000 je Kalendermonat)
    - ALLE Dokumente der 1822direkt werden zukünftig auf elektronischem Wege zugestellt (es sei denn es ist rechtlich nicht möglich). Der Kunde muss zeitnah alles nachprüfen.


    Ich frage mich wirklich, was damit bezweckt wird. Bis auf die Aufhebung des Limits kann ich da nichts gutes dran erkennen. Ich denke ich werde widersprechen.


    Was sagen andere Betroffene dazu?


    PS: Zudem musste ich einen neuen Dispovertrag unterzeichnen (Grund ist ebenso die neue Verbraucherkreditrichtlinie)

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Re: Verbraucherkreditrichtlinie: Änderung der Kundenbedingungen (1822direkt)


    Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    PS: Zudem musste ich einen neuen Dispovertrag unterzeichnen (Grund ist ebenso die neue Verbraucherkreditrichtlinie)

    Musstest du? Und wenn du es nicht getan hättest?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Dann wäre kein neuer Vertrag zustande gekommen, ergo kein Dispo mehr.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Ich habe ein Tagesgeldkonto bei der 1822 und bin am überlegen, ob ich kündige. Die jährliche Zinsgutschrift stößt mir schon sehr negativ auf.


    Die letzten 2 Punkte finde ich jetzt nicht so schlimm. Sowohl die Verfügbarkeit beim Tagesgeld als auch die Zustellung aller Dokumente auf elektronischem Wege kenne ich von meinem Girokonto (comdirect) schon länger und kann nichts negatives daran feststellen.

  • Du kannst ja widersprechen, dann ist es nicht jährlich, sondern wie gewohnt!

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • VKR


    Hallo!


    Nicht alle der aufgeführten Punkte haben nebenbei bemerkt mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie zu tun:


    - Änderung des Rechnungsabschlusses von monatlich auf vierteljährlich bei Girokonten und


    => Hintergrund der Umstellung sind die regelmäßigen Informationspflichten sowie die Anbindung der Sollverzinsung an einen variablen Referenzzins. Künftig müssen die Dispozinsen vierteljährlich an die Marktlage angepasst werden.


    - generell jährlich bei Tagesgeldkonten.


    ==> Nicht VKR-relevant


    - Freie Verfügung über Tagesgeld (bisher teils max. € 3000 je Kalendermonat)


    ==> Nicht VKR-relevant


    - ALLE Dokumente der 1822direkt werden zukünftig auf elektronischem Wege zugestellt (es sei denn es ist rechtlich nicht möglich). Der Kunde muss zeitnah alles nachprüfen.


    ==> nicht VKR-relevant


    PS: Zudem musste ich einen neuen Dispovertrag unterzeichnen (Grund ist ebenso die neue Verbraucherkreditrichtlinie)


    ==> s.o., der neue Vertrag enthält nun eine bzw. mehrere Klauseln zur Zinsanpassung (Turnus, etc.)


    Gruß!

  • Bei der Barclaycard wurde zu Beginn des Briefes auch auf die neue Verbraucherkreditrichtlinie hingewiesen und dann einiges verteuert. Sieht so aus als wird hier mal wieder die Gelegenheit genutzt den Kunden etwas unterzuschieben. :(


    Viele Grüße,
    Alexander

  • fänd ich blöd, wenn man das dafür nutzt. Andererseits mal losgelöst von der VKR...solche Vorschriften kosten die Institute Unsummen an Geld...Mitarbeiterschulungen, Überwachungssysteme und nicht zu unterschätzen Papier und Druckerschwärze...wenn man sich überlegt, was wir dieses Jahr schon an Beratungsprotokollen im WP-Geschöft ausgedruckt haben, was im Versicherungsgeschäft erforderlich ist, jetzt kommt noch die VKR dazu, nach der jeder Kunde das, was er im Vertrag unterschreibt noch als sog. vorvertragliche Information bekommen muss (wohlgemerkt, da steht genau das gleiche drin wie im Vertrag...), unterschreiben muss, dass er das bekommen hat etc. pp... da kommt in Summe schon einiges zusammen...man sollte es nicht komplett weitergeben, aber wie gesagt, durch solche Richtlinien entstehen auch höhere Kosten. Nur zum Verständnis, wo es herkommen KANN.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo zusammen, als 1822 Kunde bin ich gleichermaßen mit den neuen AGB's konfrontier


    Hallo zusammen,


    als 1822 Kunde bin ich gleichermaßen mit den neuen AGB's konfrontiert.


    Der Rechnungsabschluss beim Tagesgeldkonto auf jährlich passt mir garnicht. Das ist für mich Grund genug das Geld an anderer Stelle anzulegen. Ich überlege Widerspruch einzulegen oder dieses Konto zu kündigen.


    flinn75 schreibt, dass dieser Punkt nicht VKR relevant ist. Kann ich auf meine bisherigen Bedingungen pochen? Wer kann beurteilen, ob ein Widerspruch Sinn macht bzw. was die Folge(n) davon sein werden?


    Der Widerspruch beim Girokonto wegen zukünftig vierteljährlichem Rechnungsabschluss macht offensichtlich keinen Sinn oder schließt sich sogar aus. Sehe ich das richtig?



    Es ist alles in allem Mal wieder höchst bedauerlich, dass man als Verbraucher dazu herangezogen wird das Geschäftsmodell der Bank(en) zu sanieren. Kontinuität ist leider das Fremdwort schlechthin für die Bankenwelt. Ich bin davon überzeugt, dass es reichlich andere Möglichkeiten gäbe und halte diese Strategien schon vom Ansatz für fehlgeleitet, stellenweise sogar für gestört.



    Saludos Amigos

  • Zitat

    Original geschrieben von Hellwach
    Du kannst ja widersprechen, dann ist es nicht jährlich, sondern wie gewohnt!


    Tja, das habe ich auch per Fax gemacht und heute kam deren Antwort per Brief: Sofern ich den Widerspruch aufrecht erhalte müssen Sie mein Konto gemäß Nr. 26.1 ihrer AGB mit einer Frist von zwei Monaten leider auflösen und sie bedauern es sehr, wenn sie mich als Kunden verlieren würden...


    Also nix mit Widerspruch und alles bleibt wie vorher. In dem langen Anschreiben versuchen Sie die Hauptänderungspunkte also doch gar nicht so schlimm zu verkaufen, z.B. rechnen sie vor, dass die Änderung der Zinsgutschrift von monatlich auf jährlich aufgrund des Zinseszinseffektes bei 10.000€ Anlagesumme nur 78 Cent Verlust bedeutet.


    Zusammen mit dem Anschreiben kam noch eine Briefvorlage auf der man ankreuzen soll ob der Widerspruch bestehen bleibt oder nicht und ihnen schicken soll.


    Ich bin noch unschlüssig ob ich das Konto behalte oder die Kündigung durchziehe...

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