Zunächst einmal vorweg: Ich toleriere auf keinen Fall ein rüpelhaftes Verhalten eines Polizeibeamten.....also über den Ton möchte ich nicht diskutieren.
dennoch möchte ich zum Fall etwas äußern:
Zwar kokmme ich aus Ba-Wü - aber so weit gehen die Polizeigesetze vermutlich nicht auseinander.
Wenn diese Örtlichkeit als "gefährlicher Ort" eingestuft wurde (das bestimmt die oberste Ordnungsbehörde - also Orte an denen viele Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Dinge geschehen - evtl. auch "Generalvollmacht" wenn es noch zum Bahnhof gehört) sind anlaßUNabhängige Kontrollen möglich.
Dies ist auch der Fall wenn die Polizei begründen kann, dass an diesem Ort viele Straftaten begangen werden (z.B. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz). Hier wären anlaßunabhängige Kontrollen möglich. Das schließt natürlich die Personen- und gegenstandskontrolle ein.
Quelle:
http://www.juraforum.de/forum/…engige-durchsuchung-88518