Da ich kein Versicherungsexperte bin, und der "Betroffene" seinem Vertreter nicht allzusehr Vertrauen schenkt, folgende Fragen:
Bekannter A wohnt seit Kurzem mit Freundin B in einer Wohnung. B hat dort ihren Erstwohnsitz gemeldet, A hat seinen Erstwohnsitz noch bei den Eltern, faktisch ist dieser aber in der gemeinsamen Wohnung mit B. A hat für diesen Wohnung aber nur einen Nebenwohnsitz gemeldet. Zuhause bei den Eltern hat A nur den nötigstens Hausrat (Bett, Schrank etc.), der nicht versicherungswürdig ist (und auch von der Versicherung der Eltern abgedeckt sein müsste). A hat bislang also keine Hausratversicherung.
Nun bringt B aus der Vergangenheit eine "teure" Hausratversicherung mit, kündbar im Frühjahr 2011. Diese Versicherung ist noch mit einer Versicherungssumme für die alte, wesentlich kleinere Wohnung der B ausgestattet. In der neuen Wohnung droht daher die Einrede der Unterversicherung, und ein Aufstocken kommt wegen des teuren Tarifs nicht in Frage.
A und B möchten nun eine "gemeinsame" Hausratversicherung abschließen mit einer Versicherungssumme von >= 650,-€/qm.
1. Nach meinem Verständnis ist bei einer Hausratversicherung ein Haushalt, und nicht eine bestimmte Person Gegenstand der Versicherung. D.h. A und B könnten ihre jeweiligen Hausratsgegenstände in der gemeinsamen Wohnung durch eine Versicherung, entweder auf A oder B lautend, versichern?
2. Für die "häusliche Gemeinschaft" kommt es m.E. nicht darauf an, ob der A melderechtlich an der gemeinsamen Wohnung auch seinen Erstwohnsitz hat?
3. Der Vertreter meinte zu A, er sei derzeit mit seinen in die gemeinsame Wohnung eingebrachten Gegenständen ohne Weiteres bei der für die B bestehenden Versicherung mitversichert (Unterversicherung sei mal unberückischtigt). Weiter meinte er, selbst wenn Freund C bei A und B als Gast übernachten würde, und dessen mitgebrachter Laptop bei einem Brand der gemeinsamen Wohnung zerstört würde, sei Cs Laptop über die Versicherung der B versichert?
Vielleicht haben wir hier ja ein paar Versicherungsexperten