Fragen zur Hausratversicherung

  • Da ich kein Versicherungsexperte bin, und der "Betroffene" seinem Vertreter nicht allzusehr Vertrauen schenkt, folgende Fragen:


    Bekannter A wohnt seit Kurzem mit Freundin B in einer Wohnung. B hat dort ihren Erstwohnsitz gemeldet, A hat seinen Erstwohnsitz noch bei den Eltern, faktisch ist dieser aber in der gemeinsamen Wohnung mit B. A hat für diesen Wohnung aber nur einen Nebenwohnsitz gemeldet. Zuhause bei den Eltern hat A nur den nötigstens Hausrat (Bett, Schrank etc.), der nicht versicherungswürdig ist (und auch von der Versicherung der Eltern abgedeckt sein müsste). A hat bislang also keine Hausratversicherung.


    Nun bringt B aus der Vergangenheit eine "teure" Hausratversicherung mit, kündbar im Frühjahr 2011. Diese Versicherung ist noch mit einer Versicherungssumme für die alte, wesentlich kleinere Wohnung der B ausgestattet. In der neuen Wohnung droht daher die Einrede der Unterversicherung, und ein Aufstocken kommt wegen des teuren Tarifs nicht in Frage.


    A und B möchten nun eine "gemeinsame" Hausratversicherung abschließen mit einer Versicherungssumme von >= 650,-€/qm.


    1. Nach meinem Verständnis ist bei einer Hausratversicherung ein Haushalt, und nicht eine bestimmte Person Gegenstand der Versicherung. D.h. A und B könnten ihre jeweiligen Hausratsgegenstände in der gemeinsamen Wohnung durch eine Versicherung, entweder auf A oder B lautend, versichern?



    2. Für die "häusliche Gemeinschaft" kommt es m.E. nicht darauf an, ob der A melderechtlich an der gemeinsamen Wohnung auch seinen Erstwohnsitz hat?



    3. Der Vertreter meinte zu A, er sei derzeit mit seinen in die gemeinsame Wohnung eingebrachten Gegenständen ohne Weiteres bei der für die B bestehenden Versicherung mitversichert (Unterversicherung sei mal unberückischtigt). Weiter meinte er, selbst wenn Freund C bei A und B als Gast übernachten würde, und dessen mitgebrachter Laptop bei einem Brand der gemeinsamen Wohnung zerstört würde, sei Cs Laptop über die Versicherung der B versichert?


    Vielleicht haben wir hier ja ein paar Versicherungsexperten ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • der beste tip kann nur sein: schau in den versicherungsvertrag. da steht drin wer/was/wie/wo versichert ist.
    es kann hier keiner die bedingungen deiner versicherung kennen.

  • Es geht hier um den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags, also ist erstmal nix mit nachschauen.


    Zudem sind die VHB2008 des GDV zumindest eine grobe Orientierunghilfe:


    http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/SU_206_VHB08VS.pdf


    Dort stößt mir § 6 Nr. 4 e) auf:


    Code
    Nicht zum Hausrat gehören: (...)
    Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.


    Dazu ist anzumerken, dass A genau wie B (Haupt)Mieter der gemeinsamen
    Wohnung ist.

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  • in deinem zitat hast du das für dich interessante leider durch "..." ersetzt. als lebenspartner ist man kein untermieter.


    nichts desto trotz solltest du die bedingungen deiner (künftigen) versicherung durchlesen und nicht solche muster.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    in deinem zitat hast du das für dich interessante leider durch "..." ersetzt. als lebenspartner ist man kein untermieter.


    nichts desto trotz solltest du die bedingungen deiner (künftigen) versicherung durchlesen und nicht solche muster.


    Ist doch unter dem Link leicht nachzulesen?


    Der A, der mit B in einer "eheähnlichen Beziehung" lebt, ist - wie oben bereits erwähnt - Mieter der Wohnung.


    Wenn ich für den Bekannten schon einen Thread eröffne, wird er sich / ich mir die dann relevanten Bedingungen mit Sicherheit durchlesen.


    Hier soll es zunächst um Bedarfsklärung gehen, ob überhaupt eine separate Hausratversicherung für den A erforderlich ist oder nicht.


    Daher auch meine Frage an jemanden, für den derlei Versicherungsfragen tägliches Geschäft sind.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Hier soll es zunächst um Bedarfsklärung gehen, ob überhaupt eine separate Hausratversicherung für den A erforderlich ist oder nicht.


    Nein, ist nicht erforderlich. Allerdings sollte die bestehende Versicherung auf einen aktuellen Stand gebracht werden und darf kein Single-Tarif sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ist doch unter dem Link leicht nachzulesen?


    Der A, der mit B in einer "eheähnlichen Beziehung" lebt, ist - wie oben bereits erwähnt - Mieter der Wohnung.


    richtig, aber der teil den du ausgeklammert hast, ist in deinem fall relevant - und nicht der teil den du zitiert hast.


    das gilt aber selbstverständlich nicht für alle versicherer sondern nur, wenn das so auch in den bedingungen der zukünftigen versicherung drin steht.


    du wirst also nicht wirklich drumrum kommen, einfach mal die versicherungsbedingungen einer versicherung deiner wahl durchzulesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nein, ist nicht erforderlich. Allerdings sollte die bestehende Versicherung auf einen aktuellen Stand gebracht werden und darf kein Single-Tarif sein.


    Also auch nicht, wenn A und B beide Mieter der Wohnung sind?


    § 6 Nr. 4 e) der VHB2008 (s.o.) meint dann wohl nur die Konstellation, dass der "Gebäudeeigentümer" Versicherungsnehmer der Hausrat ist, und z.B. ein Zimmer des Gebäudes vermietet?


    Da die Versicherung der B recht teuer ist, würde A nun eine neue Hausrat für die Wohnung auf seinen Namen abschließen. Von dieser müsste der Hausrat der B dann ja auch voll umfasst sein.

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  • 1. Ja.


    2. Ja.


    2. (bzw. wohl 3.) Ja, so denn der C keine anderweitige Versicherung hat.


    Tipp: Ich empfehle, ein zweite, günstige Hausratversicherung auf den Namen von A und B abzuschließen. Somit vermeidet man in einem eventuellen gleichzeitigem Schaden- und Trennungsfall eine Menge Ärger. Würde der Vertrag nur auf einen der beiden laufen, bekäme auch nur dieser die Entschädigung. Und ob diese dann im Trennungsfalle anteilig weiter gereicht würde - wer kann das schon sagen...


    Auch noch wichtig: Unbedingt den neuen Versicherer über den bestehenden Vertrag informieren und vice versa.


    Bei weiteren Fragen oder für einen Versicherungsvorschlag: Gerne PN.

    - still loving WebOS -

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